17Sep./24
Verfremdeter Zugang zum Alten Elbtunnel in Hamburg

Hamburg ver­traut Ener­gie­ex­perte von ENTECH

Das Pla­nungs­büro ENTECH erwei­tert sein Enga­ge­ment in Hamburg: Geschäfts­in­haber Andreas Deppe ist als Ener­gie­ex­perte für För­der­pro­gramme der Han­se­stadt zuge­lassen worden.

Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter von ENTECH begleiten bereits Pro­jekte wie das Besu­cher­zen­trum vom Deut­schen Elek­tronen-Syn­chro­tron DESY. Ohnehin ver­trauen Kun­dinnen und Kunden in ganz Deutsch­land ENTECH etwa bei Gebäu­de­sa­nie­rungen und Neu­bauten: Dann winkt Unter­stüt­zung aus der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Eigen­tümer können ebenso eine Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW beauf­tragen und dabei den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« erhalten.

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27Aug./24
Alter Heizkörper im Metallschrott

Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Ab sofort steht die Bean­tra­gung der KfW-Hei­zungs­för­de­rung auch der dritten Antrag­stel­ler­gruppe offen: Neu hin­zu­ge­kommen sind nun Unter­nehmen für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude, Eigen­tümer ver­mie­teter Ein­fa­mi­li­en­häuser und Eigen­tümer von ver­mie­teten und selbst­ge­nutzten Eigen­tums­woh­nungen in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften WEG) bei Maß­nahmen am Son­der­ei­gentum. […] Die För­de­rung kann als Zuschuss direkt im Online-Kun­den­portal der KfW bean­tragt werden.

Banken ver­mit­teln Ergänzungskredite

[…] Darüber hinaus gibt es zins­güns­tige Ergän­zungs­kre­dite sowohl für die Inves­ti­tionen in Wohn­ge­bäude als auch in Nicht­wohn­ge­bäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Spar­kassen bean­tragt werden. »Wir […] ermög­li­chen plan­gemäß Ende August die Antrag­stel­lung für die dritte Antrag­stel­ler­gruppe. Ins­ge­samt können damit jetzt Unter­nehmen und alle Pri­vat­per­sonen als Eigen­tümer die För­de­rung für den Umstieg auf eine kli­ma­freund­liche Heizung in Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden über unser Online-Kun­den­portal beantragen.

Zuschuss­zu­sagen und damit die Reser­vie­rung der För­der­mittel erfolgen bei voll­stän­digen Unter­lagen und för­der­fä­higen Pro­jekten in der Regel digital und auto­ma­ti­siert in wenigen Minuten […]«, sagt Katha­rina Herr­mann, für das Inlän­di­sche För­der­ge­schäft zustän­dige Vor­ständin der KfW.

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06Aug./24
Haus mit Prozentzeichen auf einer Wippe

För­de­rung Energie­beratung für Gebäude sinkt

In der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des för­der­fä­higen Hono­rars. Die gleiche Kürzung trifft die Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN. In beiden För­der­pro­grammen werden zudem die maxi­malen Beträge hal­biert. Die Ände­rungen gelten für För­der­an­träge ab 7. August 2024. Das zustän­dige Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA ver­spricht am 6. August auf seiner Website, dass ein Zusam­men­bruch des BAFA-Portals nicht den Antrag­stel­lern schade. Ansonsten bleibt bei Wohn­ge­bäuden der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP als Abschluss­be­richt erhalten: Bei vielen Ein­zel­maß­nahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – durch diesen Zuschlag steigt die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG EM beim Sanie­rungs­pro­jekt. ENTECH hat alle Angaben aus offi­zi­ellen Quellen recher­chiert. Indes können diese Hin­weise schnell ver­alten, zumal die Vor­schriften oft refor­miert werden. Sichere Infor­ma­tionen bieten aus­schließ­lich die ver­bind­li­chen Doku­mente etwa vom BAFA. Ver­trauen Sie ansonsten Ihrer Ener­gie­ex­pertin oder Ihrem Energieexperten.

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16Juni/24
Bahn Anzeigetafel mit gestrichenen Verbindungen

Ver­zichten wir auf den iSFP (Gast­bei­trag)

Lasst uns den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP abschaffen!

Warum?

Ich will es euch erklären.

Gast­bei­trag von Carsten Herbert – als soge­nannter »Ener­gie­spar­kom­missar« schreibt der Bau­in­ge­nieur Bücher, hält Vor­träge und ver­öf­fent­licht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf Lin­kedIn ver­öf­fent­licht und zur Dis­kus­sion unter wei­teren Ener­gie­ex­perten ange­regt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüng­liche Konzept sei leider ver­schwunden: »Ich war seit 2014 an der Ent­wick­lung des iSFP als Unter­auf­trag­nehmer betei­ligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vor­schlag ans Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und an die dena ging. Durch die Ver­bands­ar­beit der Immo­bi­li­en­wirt­schaft wurde das ursprüng­liche Konzept nach und nach umge­krem­pelt«. Für den Text mit seinem Inhalt ist aus­schließ­lich der Autor verantwortlich.

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25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Weil Sie den Zuschuss ein­nehmen, zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.

Leider scheint das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-För­der­an­träge zu bewäl­tigen (Stand Mai 2024). Trotzdem soll dieses Problem kei­nes­wegs Ihr Sanie­rungs­pro­jekt aus­bremsen: Ihr Ener­gie­ex­perte startet nämlich gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen. UPDATE am 03.01.2026: »Aktuell beträgt die Bear­bei­tung der Anträge etwa 2 Wochen.«, heißt es beim BAFA.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt laut ihren Aus­sagen erste För­der­an­träge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antrag­steller erwei­tert werden, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Laut Rück­mel­dungen aus der Praxis bewil­ligt die KfW inzwi­schen erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten nach den Vor­schriften die Bau­ar­beiten beginnen. Aber vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember sollen Antrag­steller die Mög­lich­keit erhalten, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld würde ab Herbst fließen. Aller­dings können wir diese Abläufe nicht garantieren.

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20Feb./24
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« kehrt zurück

(Pres­se­mit­tei­lung) NRW unter­stützt Umstieg auf erneu­er­bare Wär­me­quellen – mit einem starken Fokus auf kli­ma­scho­nende Wär­me­quellen wie Erd­wärme, Abwas­ser­wärme und Son­nen­en­ergie setzt das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« fort. Ab sofort können Bür­ge­rinnen und Bürger, Unter­nehmen und Kom­munen wieder Anträge für För­der­mittel stellen. Das Land Nord­rhein-West­falen stellt ins­ge­samt mehr als 11,5 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung, um die Wär­me­wende zu beschleunigen.

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