Tag Archives: Förderung

25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Weil Sie den Zuschuss ein­nehmen, zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.

Leider scheint das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-För­der­an­träge zu bewäl­tigen (Stand Mai 2024). Trotzdem soll dieses Problem kei­nes­wegs Ihr Sanie­rungs­pro­jekt aus­bremsen: Ihr Ener­gie­ex­perte startet nämlich gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen. UPDATE am 03.01.2026: »Aktuell beträgt die Bear­bei­tung der Anträge etwa 2 Wochen.«, heißt es beim BAFA.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt laut ihren Aus­sagen erste För­der­an­träge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antrag­steller erwei­tert werden, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Laut Rück­mel­dungen aus der Praxis bewil­ligt die KfW inzwi­schen erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten nach den Vor­schriften die Bau­ar­beiten beginnen. Aber vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember sollen Antrag­steller die Mög­lich­keit erhalten, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld würde ab Herbst fließen. Aller­dings können wir diese Abläufe nicht garantieren.

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20Feb./24
Haus aus Geldschein gefaltet

Bun­des­bau­mi­nis­te­rium startet wieder För­de­rung im Neubau

(Pres­se­mit­tei­lung) Ab 20.02.2024 starten die BMWSB-För­der­pro­gramme »Kli­ma­freund­li­cher Neubau KFN«, »Alters­ge­recht Umbauen« sowie »Genos­sen­schaft­li­ches Wohnen«. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

[…] Bei KFN wird der End­kun­den­zins­satz für Wohn­ge­bäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deut­lich unter den aktuell markt­üb­li­chen Zinsen für Baufinanzierungen […]: Con­tinue reading
20Jan./24
Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme sollen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder anlaufem.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. Nach offi­zi­ellen Stel­lung­nahmen gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Kon­se­quenz aus dem jet­zigen Neu­start: Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung könnte der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA bei meh­reren Gele­gen­heiten auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt.

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11Dez./23
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

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01Juli/23
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

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01Jan./23
Haus aus Geldschein gefaltet

Januar 2023 Reform Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Künftig sollen Eigen­leis­tungen bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zuge­hö­rigen Vor­schriften ermög­li­chen, dass Mate­ri­al­kosten ange­rechnet werden. Außerdem sollen sich die Kon­di­tionen für den Bonus zum soge­nannten Worst Per­forming Buil­ding WPB ver­bes­sern. Demnach können Bau­herren von Wohn­ge­bäuden einen Zuschlag für seri­elles Sanieren erhalten, sofern sie vor­ge­fer­tigte Bau­ele­mente ver­wenden. Ansonsten sollen die Richt­li­nien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäu­de­för­de­rung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bun­des­re­gie­rung die BEG im Jahr 2022 mehr­mals über­ar­beitet hat. Auch künftig kann das För­der­pro­gramm jeder­zeit geän­dert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.

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31Dez./22
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

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