KfW und BAFA bereiten die BEG-Umstellung zum 21.07.2026 vor. Die neue Förderlogik ist in Teilen erkennbar, der vollständige Richtlinientext fehlt aber noch. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was Eigentümer jetzt tun sollten.
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iSFP Münster: Der individuelle Sanierungsfahrplan als Schlüssel zu Fördermitteln
iSFP in Münster: mehr als ein Formular für die Förderung
Wer ein Wohngebäude in Münster energetisch sanieren möchte, stößt schnell auf den Begriff iSFP: Gemeint ist der individuelle Sanierungsfahrplan. Der iSFP ist eines der zentralen Berichtsprodukte aus der BAFA-geförderten Energieberatung für Wohngebäude, kurz BAFA EBW. Diese Energieberatung wird vom BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Der iSFP zeigt, wie ein Gebäude schrittweise energetisch verbessert werden kann.
Continue readingKfW 358/359: Warum der Ergänzungskredit bei der Sanierung oft entscheidend ist
Wer energetisch saniert, denkt meist zuerst an Zuschüsse. Bei Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung oder Heizungsoptimierung steht häufig die BEG-Zuschussförderung im Mittelpunkt. Weniger bekannt ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359. Dabei kann genau dieser Kredit für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ein wichtiger Finanzierungsbaustein sein.
Continue readingBEG und andere Förderprogramme laufen weiter
Die Neuwahl im Februar und der fehlende Bundeshaushalt stoppen aktuell keines der im folgenden beschriebenen energetischen Förderprogramme. Mit heutigem Stand (06.01.2025) sind die Antragsportale nach wie vor freigeschaltet. Ankündigungen über Fördermittelstopps oder ‑änderungen sind bisher nicht bekannt. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Daher läuft zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA auf seiner Website zumindest noch für einige Tage.
Continue readingWeitere Gruppen erhalten Heizungsförderung
(Pressemitteilung) […] Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. […] Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Banken vermitteln Ergänzungskredite
[…] Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. »Wir […] ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen.
Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten […]«, sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Continue readingVerzichten wir auf den iSFP (Gastbeitrag)
Lasst uns den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP abschaffen!
Warum?
Ich will es euch erklären.
Gastbeitrag von Carsten Herbert – als sogenannter »Energiesparkommissar« schreibt der Bauingenieur Bücher, hält Vorträge und veröffentlicht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf LinkedIn veröffentlicht und zur Diskussion unter weiteren Energieexperten angeregt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüngliche Konzept sei leider verschwunden: »Ich war seit 2014 an der Entwicklung des iSFP als Unterauftragnehmer beteiligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vorschlag ans Wirtschaftsministerium und an die dena ging. Durch die Verbandsarbeit der Immobilienwirtschaft wurde das ursprüngliche Konzept nach und nach umgekrempelt«. Für den Text mit seinem Inhalt ist ausschließlich der Autor verantwortlich.
Continue readingWie startet die geförderte Energieberatung für Wohngebäude? Wofür brauchen Sie den iSFP?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG fließt derzeit ein Bonus von fünf Prozent für unterschiedliche Einzelmaßnahmen (Stand April 2026). Dazu müssen Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen. Der iSFP zählt wiederum als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
In der Regel erhalten Sie den Bewilligungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Zudem veranlasst das BAFA die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Sie nehmen also den Zuschuss ein. Andererseits zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Indes kann ENTECH weder eine bestimmte Rechtslage noch eine Förderung versprechen – bei der EBW und beim iSFP zählen die Vorgaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater unterstützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen. Nach unserer Erfahrung treten keine Probleme auf, sofern Sie die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen.
Ihre Energieexpertin oder Ihr Energieexperte startet gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben – sofern sich die Rechtslage nicht irgendwann ändert. Das BAFA bestätigt jedenfalls auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden« (Stand April 2026). Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
Continue readingNeue Heizungsförderung läuft langsam an
(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt laut ihren Aussagen erste Förderanträge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antragsteller erweitert werden, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Laut Rückmeldungen aus der Praxis bewilligt die KfW inzwischen erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten nach den Vorschriften die Bauarbeiten beginnen. Aber vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September sollen Antragsteller die Möglichkeit erhalten, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld würde ab Herbst fließen. Allerdings können wir diese Abläufe nicht garantieren.
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