Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Nadine Somberg von der Stadt Münster und Andreas Deppe vom Planungsbüro ENTECH zeigen interessierten Bürgern die Baustelle der Sanierung eines Mehrfamilienhauses: Zusammen mit dem Bauherrn führen sie die Besucher durch das Gebäude in Münster Mauritz. Am Dienstag, dem 10. Dezember, können die Gäste die Verwandlung von einem 65 Jahre alten Wohngebäude in ein Effizienzhaus verfolgen. Sie erhalten Informationen über das Energiekonzept, die Sanierungsschritte und die Ergänzung der KfW-Förderung durch städtische Unterstützung im Programm »Energieeinsparung und Altbausanierung«.
Anmeldung unter klimaschutz@stadt-muenster.de oder Tel. 0251 4926725 – dann erfahren die Teilnehmer, wo die Besichtigungstour um 15 Uhr startet. Der Rundgang gehört zur Aktionsreihe »Bauen und Sanieren«, mit der die Stadt Münster für klimafreundliches und energiesparendes Bauen und Sanieren wirbt. Mehr dazu unter Münster – Unser Klima 2050.
Energieberater Andreas Deppe (v.l.), Nadine Somberg von der Stadt Münster und der Bauherr
Nadine Somberg, Energieberater Andreas Deppe und der Bauherr erläutern die bisherigen Schritte der energetischen Sanierung. So ersetzen Fenster mit Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung ihre veralteten und defekten Vorgänger. Außerdem sind die Außenwände und das Dach mit ökologischen Materialien optimiert worden. Die eingerichtete Dämmung der Kellerdecken erhöht den Wohnkomfort und senkt die Energiekosten. Die schmutzige Ölheizung ist verschwunden: An ihrer Stelle erzeugt eine moderne Holzpellet-Anlage die notwendige Wärme. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll das Haus den energetischen Standard eines »KfW Effizienzhauses 70« erreichen.
Die Bundesregierung hat Mitte Oktober beschlossen, energetische Sanierungen von selbst genutzten Wohngebäuden ab 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern. Die bisherigen Kredit- und Zuschussprogramme sollen weiter laufen und alternativ zur Verfügung stehen.
Die Änderung im Steuerrecht gehört zu den Reformen des »Klimaschutzprogramms 2030«: Bereits Ende September enthielten die ersten »Eckpunkte« das Ziel, dass »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« ihre Aufwendungen für Sanierungen steuerlich absetzen können. Jetzt will die Bundesregierung das Einkommensteuergesetz für »zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude« ergänzen, sofern sie mindestens zehn Jahre alt sind.
Danach können künftig 20 Prozent der Gesamtkosten für mehrere Einzelmaßnahmen von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre nach festen Prozentsätzen verteilt. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Aber »Vollsanierungen sind mit dem Instrument der Steuerermäßigung nicht abgedeckt«, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv einen früheren Referentenentwurf aus dem Finanzministerium.
Als steuerlich abzugsfähige Einzelmaßnahmen gelten:
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Der Paragraf zur energetischen Gebäudesanierung schließt Eigenleistungen aus: »Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde«. Welche Anforderungen solch ein Fachunternehmen erfüllen muss und welchen Standards die Einzelmaßnahmen folgen – das soll bald eine Verordnung klären, damit die steuerlichen Regeln der geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG entsprechen.
Sanierung steuerlich absetzen nur bei Einsatz von Fachunternehmen Bild: Alexas_Fotos | Pixabay
Diese Verordnung könnte nicht weit genug reichen, befürchtet die Verbraucherzentrale. Sie forderte in ihrer Stellungnahme beim Finanzministerium: »Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen bautechnisch beziehungsweise energietechnisch sinnvoll sind«. Mehrere Maßnahmen für ein Gebäude müssten aufeinander abgestimmt werden, so die vzbv: Ein Experte außerhalb des Fachunternehmens solle sie vorab »durch eine unabhängige Beratung als geeignet bestätigen«. Ob die angekündigte Verordnung diese vorgeschaltete Beratung verlangen wird, bleibt bislang offen.
Über eine zusätzliche Baubegleitung meint der Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker GIH auf Twitter: »#Energieberater muss bei Einzelmaßnahmen (über KfW und steuerl. Abschreibung) durch Baubegleitung involviert bleiben. So wird mehr & besser saniert.«
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN erläutert in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation: »Bereits heute können qualifizierte Handwerksunternehmen Einzelmaßnahmen im KfW-Programm gleichzeitig ausführen und Bestätigungen für eine Förderung erstellen«. Private Bauherren profitierten laut DEN von einer »Baubegleitung durch unabhängige Experten«, die bis jetzt über die KfW gefördert werde.
In einem Newsletter bestätigt das Wirtschaftsministerium, dass die Reform ausschließlich Einzelmaßnahmen betreffe: »Die komplette Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern (solche mit besonders geringem Energiebedarf) wird auch weiterhin nur über die investiven Gebäudeprogramme des BMWi gefördert«.
Dagegen protestieren neun Verbände wie die Bundesarchitektenkammer, DEN, GIH und Verbraucherzentrale. In einem gemeinsamen »Appell an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie« meinen sie, dass die Einschränkung »umfassende Gesamtsanierungen schlechter« stelle und somit stärkeren Einsatz für den Klimaschutz bestrafe: Stattdessen sollten demnächst ebenso »Modernisierungen auf Effizienzhaus-Niveau – alternativ zu den KfW-Programmen und mit den gleichen Anforderungen und Förderhöhen – steuerlich gefördert werden«.
Organisationen fordern Korrekturen für Wohngebäude im Klimaschutzprogramm
In der Pressemitteilung seines Netzwerks erwartet Hermann Dannecker aus dem DEN-Vorstand, dass die kommende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu deutlichen Verbesserungen führe: Er hofft auf »seriöse, langfristige Randbedingungen«, die wiederum »hohe Kontinuität und Planbarkeit erlauben und dem Ziel des klimaschonenden Sanierens gerecht werden«.
Das Planungsbüro ENTECH hat den Eindruck gewonnen, dass die Diskussion über Gebäudesanierungen im »Klimaschutzprogramm 2030« nicht genügend eine vorgeschaltete Energieberatung aufgreift: Eine Baubegleitung hilft Gebäudebesitzern bei der Umsetzung. Aber eine rechtzeitige Koordination von Maßnahmen durch eine Energieberatung führt dazu, dass mehr Maßnahmen als geplant realisiert werden und der Kunde schließlich die laufenden Kosten stärker als erwartet senken kann. Zudem erfolgt eine Fördermitteloptimierung im Rahmen der Beratung. Die Stadt Münster hat in ihrem eigenen Förderprogramm gute Erfahrungen gemacht, zur Bewilligung einer Förderung zur Altbausanierung eine unabhängige BAFA-Energieberatung zu verlangen.
Die Bundesregierung will Eigentümer von Wohngebäuden verpflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energieberatung durchführen lassen: Sie verlangt künftig eine individuelle Beratung durch einen Experten etwa bei einem Eigentümerwechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bisherigen Vorschriften zur Vorlage eines Energieausweises. Der Plan gehört zu den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019.
Die geforderte Energieberatung soll Eigentümer von Wohngebäuden finanziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusammenfassung des sogenannten Klimakabinetts: »Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt«. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will in seiner Kampagne »Deutschland macht’s effizient« stärker auf die Bedürfnisse von Wohnungseigentümern eingehen und sie deutlicher informieren, wie sie von der Energieberatung und der energetischen Modernisierung profitieren.
Ansatzpunkte für Energieberatung bei Wohngebäuden. Bild: dena
Bislang nennt die Bundesregierung keine Details für die Änderungen bei der Energieberatung und der Öffentlichkeitsarbeit über die Sanierungen, sondern erstellt zunächst eine Strategie. Jürgen Leppig vom Bundesverband »Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH) e.V.« sagt über die Ankündigungen: »Das Förderprogramm ›Energieberatung für Wohngebäude‹ präsentiert sich nicht nur deutlich verbessert, sondern wird bei einschneidenden Anlässen wie einem Eigentümerwechsel auch verpflichtend«. Der Vorsitzende erwartet zudem, dass »mehr Hausbesitzer umfänglich beraten und mit ganzheitlichen Konzepten für sinnvolle energetische Modernisierungen ausgestattet werden«.
Dazu aus dem Klimaschutzpaket: »Die stagnierende Sanierungsrate macht deutlich, dass vielen Gebäudeeigentümern die Motivation fehlt, ihr Haus energetisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energieberatung durch folgende Maßnahmen gestärkt werden: · Erhöhung der Förderung in der „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%); · Modernisierungsempfehlungen durch eine geförderte Energieberatung für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis) nutzen; · Energieberatung anknüpfend an Immissionsmessungen durch qualifizierte Schornsteinfeger adressieren; · Weitere Anlässe für eine qualifizierte Beratung nutzen (u.a. Heizungstausch, Nutzung von Synergieeffekten mit barrierefreiem Umbau oder Einbruchschutz).
Wir erwarten und hoffen, dass die Verantwortung nach der Reform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkomplizierten Förderprogramm »Vor-Ort-Beratung«: Bereits jetzt erhalten zum Beispiel Eigentümer einen Zuschuss, wenn sie freiwillig einen Auftrag für ihr Wohngebäude einem zugelassenen Energieberater erteilen.
Beitragsbild in der Seitenleiste: Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade. KfW-Bildarchiv | photothek.net
Referenten aus Wissenschaft und Praxis haben auf einem Kongress Ende März über Energieeffizienz von Gebäuden geredet: Die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V. (GRE) und das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. haben gemeinsam die Tagung zum 40. Geburtstag der GRE organisiert. Unter dem Motto: »40 Jahre Gebäudeenergieeffizienz – vom Mindestwärmeschutz zum Plusenergiehaus« hat die Zusammenkunft in Kassel rund 150 Teilnehmer angezogen, wie eine Pressemitteilung vom DEN informiert, dessen Ziele ENTECH als Mitglied trägt.
Dipl.-Ing. Jürgen Lange vom DEN kritisierte auf der Konferenz, dass ein Berufsbild für die Energieberatung nach wie vor fehle: Der Landessprecher NRW erläuterte passende Vorschläge des Netzwerkes und verlangte dabei die Einführung einer Honorarordnung.
In Münster streiten Politiker verschiedener Parteien mit Experten über die Anforderungen an den Wärmedämmstandard von Gebäuden. Der Klimabeirat verlangt schärfere Anforderungen für Neubauten auf städtischem Boden und auf Grundstücken, die von der Stadt verkauft worden sind. Hingegen fordert u.a. die SPD-Ratsfraktion, alle städtischen Vorgaben für die Wärmedämmung zu streichen und künftig lediglich die schwächeren Bestimmungen der EU zu befolgen. Ähnlich positioniert sich auch die FDP dazu. Continue reading →
Das Planungsbüro ENTECH in Münster teilt die Kritik des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN), dass branchenfremde Energieberater ihre Leistungen oft nicht unabhängig anbieten: »Ohne viel Aufhebens davon zu machen, hat die nur noch geschäftsführende Bundeswirtschaftsministerin den Kreis der antragsberechtigten Energieberater erheblich erweitert«, heißt es in einer Pressemitteilung vom DEN. Jetzt sei mit Interessenkonflikten zu rechnen, warnt der Verein qualifizierter Energieberater: Bislang habe ein Anbieter eine von ihm empfohlene Maßnahme nicht »durch einen eigenen Betrieb oder die Zugehörigkeit zu einem Energieversorgungsunternehmen« umsetzen dürfen – doch kurz vor dem Jahreswechsel sind diese Beschränkungen gefallen.
Die ersten Energieausweise für ältere Wohn- und Nichtwohngebäude werden Mitte dieses Jahres ungültig. Die ersten seit 2008 ausgestellten Energieausweisdokumente hatten eine Laufzeit von zehn Jahren. Hauseigentümer müssen aber nur dann einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Sobald eine Immobilenanzeige aufgegeben wird – eine Verschärfung, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits 2014 eingeführt wurde – sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben. Continue reading →
Das Planungsbüro ENTECH in Münster hat einen umfangreichen Internet-Auftritt gestartet und im Gegenzug seine alte Website unter entech-deppe.de gelöscht: Unter www.planungsbuero-entech.de erhalten Geschäftspartner, Interessenten und Kunden Auskunft über qualifizierte Energieberatung und individuelle Konzepte. Im Mittelpunkt stehen sowohl Alltagsprobleme wie Energieausweise als auch große Vorhaben wie Energiemanagementsysteme nach ISO 50001. Fotos, Grafiken, Texte und Videos informieren etwa über Effizienzhäuser nach Standards der KfW Bankengruppe, Energieaudits nach DIN EN 16247–1 und Förderprogramme. Nicht zuletzt beleuchten Meldungen aktuelle Entwicklungen in Energie, Umwelt und Wirtschaft.