Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
In Münster endet das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«. Ohnehin vergibt die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so heißt es in einer öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bis Monatsanfang haben Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon warten die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle. Bislang haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.
Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass kein Geld mehr für die Sanierung oder den Neubau energieeffizienter Gebäude fließe – weder als Zuschuss noch als Kredit: »Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt«, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Wir dokumentieren Auszüge aus dieser Ankündigung. Trotz der plötzlichen Unterbrechung vom Förderprogramm empfehlen wir, weiter auf eine Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu setzen.
Bitte halten Sie an der Energieberatung fest, denn die Bundesregierung will die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen fortführen. Mit unserer Unterstützung bereiten Sie sich auf die künftige Verteilung der Fördermittel vor. Verfolgen Sie die Entwicklung über unseren Twitter-Account @EffizienzEntech. Oder besuchen Sie unsere anderen Auftritte in Social Media (siehe unten).
ENTECH bittet die Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren: Die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ist keineswegs gestorben. Sie wird demnächst in veränderter Form zurückkehren. Schon aus diesem Grund wäre es falsch, jetzt auf eine energieeffiziente Bauweise zu verzichten. Nach wie vor hilft eine dauerhafte Energieplanung
weniger Energie als je zuvor zu verbrauchen
über längere Zeit die Gesamtkosten des Gebäudes zu senken
die Belastung mit Treibhausgasen zu verringern
und mehr Komfort im Gebäude zu bieten
Wünschen Sie einen Neubau als Effizienzhaus 55, und haben Sie die Förderung bei Ihrer Kalkulation berücksichtigt? In diesem Fall überlegen wir gemeinsam, ob Sie auf ein Effizienzhaus 40 wechseln sollten. Für Sanierungen solle die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ohnehin bald wieder starten, verspricht das Ministerium. Die Strategie in Politik und Verwaltung mit Vorrang für energieeffiziente Sanierungen bleibt erhalten. Für Einzelmaßnahmen zahlt das BAFA die gewohnten Zuschüsse: Die Unterbrechung der BEG betrifft nicht dieses Segment der Förderung.
Wir bitten darum, nicht nach Details zu fragen. In diesem Artikel und in den sozialen Medien liefern wir Ihnen bereits sämtliche Informationen, die wir zu diesem Thema erfahren haben. Leider überrennen uns der Förderstopp und all die berechtigten Nachfragen der Kunden. Wir wollen die Probleme gemeinsam in den Beratungsgesprächen lösen. Folgen Sie also weiter Ihren Absichten, sich beraten zu lassen. Verzichten Sie nicht auf die Beratung, die Sie bereits mit uns vereinbart haben. Bitte denken Sie daran, dass viele Bauherren bei einer Neuauflage der KfW-Fördermittel sofort durchstarten wollen. Dann können wir unmöglich sämtliche Kunden gleichzeitig beraten: Sie wollen bestimmt nicht unten auf einer Warteliste landen! Ferner kennen wir nicht den Status Ihrer bereits bewilligten Anträge – bei unseren Kontakten mit der KfW hat die Förderbank solche Zuschüsse und Kredite nicht abgesagt.
Entscheidungen zur Gebäudeförderung gelten sofort
Zitierte Erklärungen für die Einschnitte
Keine Förderung für Effizienzhaus 55
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen. […]
Förderung für Neubau vom Effizienzhaus 40 wird umgestaltet
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.). […]
Förderung für Sanierungen soll später wieder starten
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen. […] Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft. […]
Die vollständige Mitteilung ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden.
Die Stadt Münster ändert ihr Förderprogramm für »Klimafreundliche Wohngebäude«: Zum 1. Juli gestaltet sie einige Konditionen um und ergänzt einen Förderbaustein für Dachbegrünung. Ein größerer Zuschuss als bisher lockt beim Austausch der Heizungsanlage. Bereits seit Mai 2020 bewilligt die Stadt Münster höhere Beträge und akzeptiert in ihrem Förderprogramm mehr unterschiedliche Projekte als in den Vorjahren.
Schon länger stehen die Ziele in der Förderrichtlinie: »nachhaltige Einsparung von Heizenergie«, »Minderung des Energieverbrauches«, »verbesserter oder erhöhter Wärmeschutz der Wohngebäude«, »Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen« und »Reduzierung der CO2-Emissionen«. In der aktuellen Fassung nennt die Stadt Münster zusätzliche Argumente für ihr Engagement: »Darüber hinaus soll eine Reduzierung der städtischen Wärmeinsel erzielt werden, die einhergeht mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität«, heißt es zum Förderzweck, »durch den Rückhalt von Regenwasser wird eine Verbesserung des städtischen Wasserhaushalts erreicht«. Die Richtlinie verweist auf eine neue Kontrolle: »Sofern sich die Maßnahme im Gebiet einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung befindet oder dem Denkmalschutz unterliegt, ist vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt oder der städtischen Denkmalbehörde einzuholen«. Nach wie vor ist es möglich, Fördermittel zu verbinden – also die Leistungen für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« zum Beispiel mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Die Übersichten zum Ablauf für Förderanträge sind überarbeitet worden:
Förderbaustein Energetische Sanierung
Der »Förderbaustein Altbausanierung« heißt nun »Förderbaustein Energetische Sanierung«. Gestrichen worden ist ein Zusatz zur Kopplung von Fotovoltaik mit der Dachdämmung: »Wird im Rahmen der Dämmung der Dachfläche über beheizten und/oder gekühlten Räumen erstmalig eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert und ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,15 W/m2K der Dachdämmung erreicht, so wird ein Zuschuss von 100 € je Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikleistung gewährt« – diese Erweiterung gilt nicht mehr.
Änderungen beim Heizungsaustausch
Bislang musste der Heizkessel der fossil befeuerten Anlage mindestens 15 Jahre alt sein, damit eine Förderung beim Austausch floss. Jetzt reicht es, wenn ein Heizkessel der fossil befeuerten Anlage oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird.
Der Zuschuss steigt von pauschal 1500 € auf 3000 €.
Gefördert wird eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
Der Begriff »Wärmepumpe« ist etwas weiter gefasst worden – bisher hieß es »Erdwärmepumpe«.
Entfallen sind die Förderung für Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Zuschlag von 2500 € »für ein Brennstoffzellen-BHKW«.
Zuvor wurde eine Flächenförderung von 200 €/m2 für Solarthermie gezahlt – beim früheren »Förderbaustein Erneuerbare Energien«. Nun ist die Unterstützung für Solarthermie pauschalisiert worden – ein Bonus von 1500 € wird beim Heizungsaustausch gewährt.
Förderbaustein Energieeffizienter Neubau
Die Korrekturen zu diesem Förderbaustein berühren die Praxis nur wenig.
Förderbaustein Photovoltaik
Hier ist nur wenig geändert worden. Die Stadt Münster erläutert die Förderbeträge und weitere Details auf ihrer Website und in ihrer Richtlinie.
Förderbaustein Dachbegrünung
Diese geförderte Maßnahme kann mit anderen Bausteinen von »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« kombiniert werden: Auf dem Dach kann demnach eine Vegetation die Fotovoltaikanlage ergänzen – wodurch die bewilligte Fördersumme wächst. Die Richtlinie billigt Dachbegrünungen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten:
»Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen ab der Oberkante der Dachabdichtung mit Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat«.
»Gefördert werden bis zu 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 40 € je m2 gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft«.
»Sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird, können mehrere Maßnahmen in einer Liegenschaft gefördert werden«.
Antragsunterlagen zum Download
»Richtlinie des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude für Münster«
Die entfallene Kopplung von Fotovoltaik und Dachsanierung ist zu bedauern . Sie konnte zusätzliche Anreize liefern.
iSFP
Die Richtlinienänderung hat leider Unklarheiten in einigen Begriffen nicht beseitigt: Es ist zum Beispiel nicht zu erkennen, in welcher Form der verlangte Beratungsbericht vorzulegen ist – leider übernimmt die Stadt Münster die undeutlichen Angaben zum individuellen Sanierungsfahrplan iSFP aus dem BAFA-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude EBW. Tatsächlich können Bauherren bei der EBW nach wie vor zwischen einer ergebnisoffenen Analyse und der weniger flexiblen Variante iSFP wählen. Diese beiden Sorten des Berichts setzen unterschiedliche Prioritäten. Aber im Förderprogramm in Münster fehlt diese Differenzierung: Ob generell ein ausführlicher Beratungsbericht oder eher der standardisierte iSFP verlangt wird – das ist in der Richtlinie nicht zu erkennen. Beratungsbericht und iSFP scheinen gleich zu sein, was nicht der Realität entspricht. Offensichtlich wird aber in der Genehmigung beides gleichgesetzt und anerkannt.
Lüftungskonzept
Der Begriff »Lüftungskonzept« wird in der Richtlinie nach wie vor leider widersprüchlich benutzt. Eine Klarstellung wurde mit der Änderung zum 02.07.2021 nicht vorgenommen: Bei einer Sanierung fordert die Richtlinie a) für die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke b) sowie für den Einbau neuer Fenster und Außentüren und c) nicht zuletzt für die Installation energiesparender Lüftungsanlagen: »Es ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946–6 zu erstellen«. Dafür soll ein Bonus gezahlt werden: »Die Erstellung eines Lüftungskonzepts wird in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags (inkl. Umsatzsteuer), maximal jedoch 500 Euro gefördert«.
Gemäß einer »Lüftungsnorm«, der DIN 1946–6 »Raumlufttechnik – Teil 6 Lüftung von Wohnungen …«, steht zu Beginn der Erstellung eines Lüftungskonzeptes die Frage nach der Notwendigkeit einer sogenannten »lüftungstechnischen Maßnahme«. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: sogenannte »Fensterfalzlüfter« oder raumlufttechnische Anlagen (RLT), die ventilatorgestützt arbeiten. Die eigentliche vom Nutzer selbst geführte Lüftung über Fenster ist keine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne dieser Norm und allenfalls als Ergänzung »bei Party« vorgesehen.
Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass eine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden soll, bedeutet dies nicht, dass diese auch umgesetzt werden muss. Denn weder ist die DIN 1946–6 eine Art gesetzliche Vorgabe noch ist dies bei der Fördermittelbeantragung bei der Stadt Münster erforderlich. Wenn lüftungstechnische Maßnahmen umgesetzt werden sollen, also Fensterfalzlüfter oder raumlufttechnische Anlagen, ist ein »Lüftungskonzept« zu erstellen: eine Ausführungsplanung der technischen Maßnahme (Volumenströme etc.) kann nach der Norm 1946–6 erfolgen.
Also bietet die Norm praktisch zwei Konzepte an:
die Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme
die Ausführungsplanung der lüftungstechnischen Maßnahme = Lüftungskonzept.
Der erste Punkt muss bearbeitet werden und bei der Stadt Münster dem Antrag beigefügt werden, wenn Fensteraustausch oder Dachdämmung gefördert werden sollen und ist in der Regel als kostenlose Leistung in der Energieberatung enthalten. Zu einer Umsetzung wird man nicht verpflichtet! Der zweite Punkt wird von der Stadt Münster gefördert und ist erforderlich, wenn lüftungstechnischen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fachwelt ebenso wie die Richtlinie benutzten den Begriff »Lüftungskonzept« also unterschiedlich: Einerseits kann ein Lüftungskonzept zeigen, ob die Regeln zum Luftaustausch eingehalten werden und ob eine technische Anlage für Zu- und Abluft überhaupt notwendig ist. Andererseits kann ein Lüftungskonzept weiterführen, indem es die Ausführungsplanung einschließt.
Ohnehin sieht ENTECH die Vereinnahmung und die Reduzierung des Begriffs »Lüftungskonzept« durch die Norm 1946–6 kritisch.
Gerade hat im Mai 2021 ein Verbändebündnis aus Kammern von Architekten und Ingenieuren und weiteren Akteuren aus der Bau- und Immobilienwirschaft aus einer vorgelegten Studie zum Lüften im Wohnungsbau ein Merkblatt herausgegeben mit folgendem Inhalt:
»Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme, geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte beim Erstellen von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblatts sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf«. Quelle (dort auch Studie und Merkblatt).
Endlich wird hier von einer breiten Masse von Experten klargestellt, dass der Begriff »Lüftungskonzept« in der Baupraxis unterschiedlich genutzt wird und inhaltlich nicht an die DIN 1946–6 gekoppelt ist. Im Ergebnis können alle betrachteten Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung, beispielsweise die zentrale Wohnungslüftung oder eine dezentrale Wohnungslüftung – zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System zur Wohnraumlüftung obliegt dem Bestellenden, also Ihnen. Kernaussage: »Bis auf fensterlose Küchen, Bäder und Toilettenräume können zur Lüftung von Wohnräumen alle Lüftungssysteme inklusive der Fensterlüftung genutzt werden«. Ein selbstverständlicher Schwerpunkt im Rahmen der BAFA-geförderten und für die Antragsstellung notwendigen Energieberatung ist die Aufklärung und Beratung zur Lüftung, also ein »Lüftungskonzept«.
Nicht dass die Kritik missverstanden wird: Ausdrücklich empfiehlt ENTECH die Prüfung und Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen, idealerweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Ebenso begrüßt ENTECH dann auch die qualitativ gute Ausführungsplanung und deren Förderung durch die Stadt Münster, gegebenenfalls auch nach DIN 1946–6. Aber eine normkonforme und die spezifische Nutzung vernachlässigende Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ist überflüssig und sollte nicht mehr zwingend verlangt werden. Weder ist das Ergebnis daraus bindend, noch lassen sich aus dieser eh technisch sehr schlicht gehaltenen Prüfung Sicherheiten oder Risiken ableiten in der einen oder anderen Richtung. Die Beratung zum richtigen Lüften (und Heizen) ist ein Schwerpunkt der durchgeführten Energieberatung.
Ausblick für Förderprogramm in Münster
Eine weitere Überarbeitung der Richtlinie ist mittelfristig angekündigt. Wir informieren Sie über die Entwicklung. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie an die Fördermittel aus dem Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« gelangen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG ersetzt bisherige Förderprogramme – erfahren Sie die Details in einem separaten ENTECH-Artikel. Über BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen informiert ein weiterer ENTECH-Beitrag. Überblicken Sie hier die Grundkonditionen der neuen KfW-Programme zur BEG:
In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jährliche Gesamtfördersumme ist gegenüber den Vorjahren auf 4,5 Millionen € verzehnfacht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwerpunkt der städtischen Förderung auf der Altbausanierung. Nun begünstigt die Stadt Münster auch Neubauten und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Damit wird das etablierte Förderprogramm »Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster« abgelöst und erweitert.
Die etablierte Förderung von Dämmmaßnahmen über gestaffelte Zuschüsse pro Quadratmeter verbesserter Fläche der Gebäudehülle bleibt erhalten. Die Anforderungen an die Dämmqualitäten bleiben unverändert – ebenso Zuschläge für ökologische Dämmstoffe. Das Bonussystem für ganzheitliche Dämmmaßnahmen wird erweitert. Neu sind Förderungen im Bereich der Anlagentechnik wie Heizungsaustauchpauschalen oder die Förderung einer Fotovoltaikanlage bei gleichzeitiger Dachdämmung. Es werden nun auch neuere Gebäude gefördert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugsfertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weggefallen ist die Größenbegrenzung auf Wohnflächen in Eigenheimen von unter 150 qm. Zusätzlich kann ein vorzeitiger Baubeginn nun genehmigt werden, sodass mit der Genehmigung keine Nachteile für die Fördermittel entstehen.
Die Kopplung an eine vorherige unabhängige Energieberatung bleibt ebenfalls bestehen: Es muss ein Gutachten nach den Kriterien der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erstellt werden.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenanteil etwa 350 €.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenteil etwa 350 €.
Gefördert werden (Auszüge):
Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
Einbau neuer Fenster und Außentüren
Außenwanddämmung
Kerndämmung
Innenwanddämmung
Dämmung der Kellerdecke oder des untersten Geschossbodens
Heizungsaustausch
Einbau energiesparender Lüftungsanlagen
Einen Bonus gibt es für den Einsatz ökologischer oder umweltfreundlicher Dämmstoffe
Ebenfalls gibt es einen Bonus bei »ganzheitlicher Gebäudedämmung«
Ein Lüftungskonzept, eine Luftdichtheitsmessung und »die Optimierung des Heizungssystems über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs« werden ebenfalls bezuschusst.
2. »Förderbaustein Effizienz im Neubau«
Große Veränderungen gibt es bei dem Förderbaustein Neubau. Die bisherige Förderung der energetischen Qualitätssicherung wurde auf 1100 € verdoppelt. Zusätzlich gibt es nun eine Förderung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus oder 10000 € je Wohneinheit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Transmissionswärmeverlust des Neubaus die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV um mindestens 40 Prozent unterschreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Energieeffizienzhaus 45 darstellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoffeffizient« = Mittelwert für die Dämmqualität der Gebäudehülle inkl. der Wärmebrücken), nicht den QP (»Primärenergiebedarf« = Umweltbelastung durch die Verwendung von Energie für Heizen und Brauchwarmwasser). Eine Kumulation mit Fördermitteln der KfW ist ausdrücklich nicht möglich.
Wenn das Land Nordrhein-Westfalen einem Haushalt Wohnraumförderung für ein neues Eigenheim bewilligt, gibt es einen weiteren Zuschuss von 4000 €.
3. »Förderbaustein Erneuerbare Energien«
Bisher wurden in der Richtlinie lediglich Fotovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen gefördert.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Die »Kumulation« – so die Förderfachsprache für die Kombinierbarkeit – mit vielen weiteren Förderprogrammen ist zulässig. Die wichtigsten sind:
»Energieeffizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/Zuschüssen ab 20 Prozent
»Erneuerbare Energien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
»Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagentechniken (zum Beispiel 90 €/qm Solarkollektorfläche)
Das sind bei weitem noch nicht alle Programme, die bei der Altbausanierung, beim Neubau oder der Sanierung der Heizungsanlagentechnik in Frage kommen. Die Kumulierbarkeit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Energieberatungen werden Sie dazu ausführlich beraten, um Ihre Maßnahmen qualitativ und fördertechnisch zu optimieren.
Energieberatung ist wichtig
Ausgangspunkt sollte immer eine Energieberatung sein. Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise und die Förderung unsere Leistungen. Für die Förderung durch die Stadt Münster ist diese zwingend notwendig, und die KfW empfiehlt die vorherige Energieberatung ebenfalls. Ohne fundierte Kenntnisse über Ihr Gebäude und Ihre Vorhaben, die mit der Beratung erlangt werden, ist keine Optimierung möglich.
Das Planungsbüro ENTECH erläutert gerne die Richtlinie. Einen ersten Überblick, der auch die Veränderungen gegenüber der alten Richtlinie übersichtlich darstellt, finden Sie hier in der Gegenüberstellung.
Als zertifizierte Experten für Energieeffizienz leiten wir Sie durch das Antragsverfahren und leisten die Energieberatung, die teils in diesem Förderprogramm zwingend vorgeschrieben ist.
Hier stellen wir Ihnen wichtige Antragsunterlagen zur Verfügung:
Unter dem Strich werden Energieberatungen für Wohngebäude günstiger etwa für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter: Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erhöht den Zuschuss für Energieberatungen bei Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfallenden Honorars vom Energieberater.
Für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus liegt die Obergrenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der Förderung. Ab drei Wohneinheiten unterstützt das BAFA die Energieberatung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.
Wenn der qualifizierte Energieberater den Bericht und einen zugehörigen Sanierungsfahrplan auf einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert, bietet das BAFA eine einmalige Zuwendung von höchstens 500 €. Diese Präsentation soll den Eigentümern helfen, ihre unterschiedlichen Interessen miteinander abzustimmen und die passende Modernisierung ihres Wohngebäudes zu vereinbaren.
Der Eigenanteil für die Energieberatung kann durch zusätzliche Förderungen von Kommunen oder Bundesländern auf zehn Prozent des Honorars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.
Damit das BAFA die Förderung genehmigt, muss das Wohngebäude in Deutschland liegen und der Bauantrag vor mindestens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeitrahmen die bislang feste Datumsgrenze des Bauantrags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mittlere Unternehmen KMU die Leistungen für die Energieberatung auf ihre sogenannten De-Minimis-Beihilfen anrechnen lassen. Größere Unternehmen nach EU-Definition sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Hingegen können Einrichtungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Beratung nutzen.
Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Beratung stellt der Energieberater den Förderantrag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätzlicher Stress durch Formulare wartet. Die Abrechnung läuft ähnlich unbürokratisch: Eine Vorleistung für das Gesamthonorar entfällt – es ist lediglich der Eigenanteil zu überweisen. Der Energieberater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Aufgaben erledigt hat.
Die Vor-Ort-Beratung geht weit über die Erhebungen für einen Energieausweis hinaus: Sie führt zu detaillierten Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, um den Energieverbrauch nachvollziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umgestalten kann. Alternativ kann er einen individuellen Sanierungsfahrplan zur Optimierung der Energieeffizienz erhalten – mit diesen Vorschlägen lassen sich sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Schritt für Schritt erledigen.
Die Vor-Ort-Beratung hilft, kein Geld für ineffziente Arbeiten am Wohngebäude zu verschwenden. Dabei weist der Energieberater auf KfW-Förderprogramme etwa zur Sanierung (besonders Programme 151 und 430) oder zur qualitätssichernden Baubegleitung hin. Bei der Baubegleitung (Programm 431) übernimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.
Indes existiert keine Pflicht, anschließend die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vorhaben beansprucht, empfiehlt die KfW eine Vor-Ort-Beratung für den Einstieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Beispiel in Münster diese Energieberatung für Wohngebäude vorgeschrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahrplan zu effizienten Maßnahmen und optimalen Fördermitteln.
Die Bundesregierung hat Mitte Oktober beschlossen, energetische Sanierungen von selbst genutzten Wohngebäuden ab 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern. Die bisherigen Kredit- und Zuschussprogramme sollen weiter laufen und alternativ zur Verfügung stehen.
Die Änderung im Steuerrecht gehört zu den Reformen des »Klimaschutzprogramms 2030«: Bereits Ende September enthielten die ersten »Eckpunkte« das Ziel, dass »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« ihre Aufwendungen für Sanierungen steuerlich absetzen können. Jetzt will die Bundesregierung das Einkommensteuergesetz für »zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude« ergänzen, sofern sie mindestens zehn Jahre alt sind.
Danach können künftig 20 Prozent der Gesamtkosten für mehrere Einzelmaßnahmen von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre nach festen Prozentsätzen verteilt. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Aber »Vollsanierungen sind mit dem Instrument der Steuerermäßigung nicht abgedeckt«, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv einen früheren Referentenentwurf aus dem Finanzministerium.
Als steuerlich abzugsfähige Einzelmaßnahmen gelten:
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Der Paragraf zur energetischen Gebäudesanierung schließt Eigenleistungen aus: »Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde«. Welche Anforderungen solch ein Fachunternehmen erfüllen muss und welchen Standards die Einzelmaßnahmen folgen – das soll bald eine Verordnung klären, damit die steuerlichen Regeln der geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG entsprechen.
Diese Verordnung könnte nicht weit genug reichen, befürchtet die Verbraucherzentrale. Sie forderte in ihrer Stellungnahme beim Finanzministerium: »Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen bautechnisch beziehungsweise energietechnisch sinnvoll sind«. Mehrere Maßnahmen für ein Gebäude müssten aufeinander abgestimmt werden, so die vzbv: Ein Experte außerhalb des Fachunternehmens solle sie vorab »durch eine unabhängige Beratung als geeignet bestätigen«. Ob die angekündigte Verordnung diese vorgeschaltete Beratung verlangen wird, bleibt bislang offen.
Über eine zusätzliche Baubegleitung meint der Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker GIH auf Twitter: »#Energieberater muss bei Einzelmaßnahmen (über KfW und steuerl. Abschreibung) durch Baubegleitung involviert bleiben. So wird mehr & besser saniert.«
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN erläutert in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation: »Bereits heute können qualifizierte Handwerksunternehmen Einzelmaßnahmen im KfW-Programm gleichzeitig ausführen und Bestätigungen für eine Förderung erstellen«. Private Bauherren profitierten laut DEN von einer »Baubegleitung durch unabhängige Experten«, die bis jetzt über die KfW gefördert werde.
In einem Newsletter bestätigt das Wirtschaftsministerium, dass die Reform ausschließlich Einzelmaßnahmen betreffe: »Die komplette Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern (solche mit besonders geringem Energiebedarf) wird auch weiterhin nur über die investiven Gebäudeprogramme des BMWi gefördert«.
Dagegen protestieren neun Verbände wie die Bundesarchitektenkammer, DEN, GIH und Verbraucherzentrale. In einem gemeinsamen »Appell an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie« meinen sie, dass die Einschränkung »umfassende Gesamtsanierungen schlechter« stelle und somit stärkeren Einsatz für den Klimaschutz bestrafe: Stattdessen sollten demnächst ebenso »Modernisierungen auf Effizienzhaus-Niveau – alternativ zu den KfW-Programmen und mit den gleichen Anforderungen und Förderhöhen – steuerlich gefördert werden«.
In der Pressemitteilung seines Netzwerks erwartet Hermann Dannecker aus dem DEN-Vorstand, dass die kommende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu deutlichen Verbesserungen führe: Er hofft auf »seriöse, langfristige Randbedingungen«, die wiederum »hohe Kontinuität und Planbarkeit erlauben und dem Ziel des klimaschonenden Sanierens gerecht werden«.
Das Planungsbüro ENTECH hat den Eindruck gewonnen, dass die Diskussion über Gebäudesanierungen im »Klimaschutzprogramm 2030« nicht genügend eine vorgeschaltete Energieberatung aufgreift: Eine Baubegleitung hilft Gebäudebesitzern bei der Umsetzung. Aber eine rechtzeitige Koordination von Maßnahmen durch eine Energieberatung führt dazu, dass mehr Maßnahmen als geplant realisiert werden und der Kunde schließlich die laufenden Kosten stärker als erwartet senken kann. Zudem erfolgt eine Fördermitteloptimierung im Rahmen der Beratung. Die Stadt Münster hat in ihrem eigenen Förderprogramm gute Erfahrungen gemacht, zur Bewilligung einer Förderung zur Altbausanierung eine unabhängige BAFA-Energieberatung zu verlangen.
Die Bundesregierung will Eigentümer von Wohngebäuden verpflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energieberatung durchführen lassen: Sie verlangt künftig eine individuelle Beratung durch einen Experten etwa bei einem Eigentümerwechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bisherigen Vorschriften zur Vorlage eines Energieausweises. Der Plan gehört zu den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019.
Die geforderte Energieberatung soll Eigentümer von Wohngebäuden finanziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusammenfassung des sogenannten Klimakabinetts: »Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt«. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will in seiner Kampagne »Deutschland macht’s effizient« stärker auf die Bedürfnisse von Wohnungseigentümern eingehen und sie deutlicher informieren, wie sie von der Energieberatung und der energetischen Modernisierung profitieren.
Bislang nennt die Bundesregierung keine Details für die Änderungen bei der Energieberatung und der Öffentlichkeitsarbeit über die Sanierungen, sondern erstellt zunächst eine Strategie. Jürgen Leppig vom Bundesverband »Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH) e.V.« sagt über die Ankündigungen: »Das Förderprogramm ›Energieberatung für Wohngebäude‹ präsentiert sich nicht nur deutlich verbessert, sondern wird bei einschneidenden Anlässen wie einem Eigentümerwechsel auch verpflichtend«. Der Vorsitzende erwartet zudem, dass »mehr Hausbesitzer umfänglich beraten und mit ganzheitlichen Konzepten für sinnvolle energetische Modernisierungen ausgestattet werden«.
Dazu aus dem Klimaschutzpaket: »Die stagnierende Sanierungsrate macht deutlich, dass vielen Gebäudeeigentümern die Motivation fehlt, ihr Haus energetisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energieberatung durch folgende Maßnahmen gestärkt werden: · Erhöhung der Förderung in der „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%); · Modernisierungsempfehlungen durch eine geförderte Energieberatung für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis) nutzen; · Energieberatung anknüpfend an Immissionsmessungen durch qualifizierte Schornsteinfeger adressieren; · Weitere Anlässe für eine qualifizierte Beratung nutzen (u.a. Heizungstausch, Nutzung von Synergieeffekten mit barrierefreiem Umbau oder Einbruchschutz).
Wir erwarten und hoffen, dass die Verantwortung nach der Reform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkomplizierten Förderprogramm »Vor-Ort-Beratung«: Bereits jetzt erhalten zum Beispiel Eigentümer einen Zuschuss, wenn sie freiwillig einen Auftrag für ihr Wohngebäude einem zugelassenen Energieberater erteilen.
Beitragsbild in der Seitenleiste: Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade. KfW-Bildarchiv | photothek.net