Tag Archives: EBW

06Aug/24
Haus mit Prozentzeichen auf einer Wippe

För­de­rung Energie­beratung für Gebäude sinkt

In der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des för­der­fä­higen Hono­rars. Die gleiche Kürzung trifft die Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN. In beiden För­der­pro­grammen werden zudem die maxi­malen Beträge hal­biert. Die Ände­rungen gelten für För­der­an­träge ab 7. August 2024. Das zustän­dige Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA ver­spricht am 6. August, dass ein Zusam­men­bruch des BAFA-Portals nicht den Antrag­stel­lern schade. Ansonsten bleibt bei Wohn­ge­bäuden der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP als Abschluss­be­richt erhalten: Bei vielen Ein­zel­maß­nahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.

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16Jun/24
Bahn Anzeigetafel mit gestrichenen Verbindungen

Ver­zichten wir auf den iSFP (Gast­bei­trag)

Lasst uns den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP abschaffen!

Warum?

Ich will es euch erklären.

Gast­bei­trag von Carsten Herbert – als soge­nannter »Ener­gie­spar­kom­missar« schreibt der Bau­in­ge­nieur Bücher, hält Vor­träge und ver­öf­fent­licht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf Lin­kedIn ver­öf­fent­licht und zur Dis­kus­sion unter wei­teren Ener­gie­ex­perten ange­regt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüng­liche Konzept sei leider ver­schwunden: »Ich war seit 2014 an der Ent­wick­lung des iSFP als Unter­auf­trag­nehmer betei­ligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vor­schlag ans Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und an die dena ging. Durch die Ver­bands­ar­beit der Immo­bi­li­en­wirt­schaft wurde das ursprüng­liche Konzept nach und nach umgekrempelt«.

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25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Leider bewäl­tigt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg an För­der­an­trägen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanie­rungs­pro­jekt auf diese Weise aus­ge­bremst werden kann: Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben. Das BAFA bestä­tigt auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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20Jan/24
Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme laufen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder an.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. So gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung kann der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Ein­rei­chung und Bewil­li­gung von Anträgen für BEW und die Ener­gie­be­ra­tungs­pro­gramme wird nun wieder ermög­licht« – so heißt es auf einer Website vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, das kleine Pannen ein­kal­ku­liert: »Dies wird aktuell tech­nisch umge­setzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.

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11Dez/23
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

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01Jul/23
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. Ohne Ihre soge­nannte »Ermäch­ti­gung« kann der aus­ge­wählte Ener­gie­be­rater die bewil­ligte För­der­summe nicht vom Rech­nungs­be­trag abziehen: Die Zuschüsse zur EBW werden Ihnen direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

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