Tag Archives: Klimaschutz

27Juni/25
Von vier Händen gehaltene Kerzenschale als Symbolbild für Wärmeversorgung

In »progres.nrw« steigt För­de­rung zur Wärmeversorgung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Wer in Nord­rhein-West­falen auf eine kli­ma­freund­liche Wär­me­ver­sor­gung umsteigt, erhält ab sofort deut­lich mehr Unter­stüt­zung vom Land. Beson­ders pro­fi­tieren Bür­ge­rinnen und Bürger, die eine Wär­me­pumpe mit Erd­wärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erd­wär­me­boh­rung gibt es bei Neu­bauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohr­meter. Bei Bestands­bauten steigt die För­de­rung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohr­meter. Auch die Instal­la­tion von Erd­wärme-Kol­lek­toren wird stärker unter­stützt. Dafür hat das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« über­ar­beitet. […] Con­tinue reading

20Feb./24
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« kehrt zurück

(Pres­se­mit­tei­lung) NRW unter­stützt Umstieg auf erneu­er­bare Wär­me­quellen – mit einem starken Fokus auf kli­ma­scho­nende Wär­me­quellen wie Erd­wärme, Abwas­ser­wärme und Son­nen­en­ergie setzt das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« fort. Ab sofort können Bür­ge­rinnen und Bürger, Unter­nehmen und Kom­munen wieder Anträge für För­der­mittel stellen. Das Land Nord­rhein-West­falen stellt ins­ge­samt mehr als 11,5 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung, um die Wär­me­wende zu beschleunigen.

Con­tinue reading
01Jan./22
Haus aus Geldschein gefaltet

Neubau Effizienz­haus 55 ab Februar 2022 ohne BEG Förderung

Für den Neubau von einem

  • Effizienz­haus 55 (Wohn­ge­bäude)
  • oder Effizienz­gebäude 55 (Nicht­wohn­ge­bäude)

fließt laut KfW Ban­ken­gruppe ab 1. Februar 2022 keine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG: An diesem Stichtag soll diese För­der­stufe abge­schafft werden. Die För­de­rungen für Effizienz­haus 40 und Effizienz­haus 40 Plus sowie für Effizienz­gebäude 40 sollen hin­gegen erhalten bleiben.

KfW nennt BEG Kon­di­tionen für Neubauten

KfW-Infos für Wohn­ge­bäude (Stand November 2021)

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 461
Über­sicht Zuschüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 461
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 261, 262
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 261, 262

KfW-Infos für Nicht­wohn­ge­bäude (Stand November 2021)

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 463
Über­sicht Zuschüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 463
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 263
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 263

Emp­feh­lungen zur Reform vom Februar 2022

Bitte halten Sie bei der BEG die Frist bis 31. Januar 2022 ein, wenn Sie noch För­der­gelder für einen Neubau von einem Effizienz­haus 55 oder Effizienz­gebäude 55 erhalten wollen. Oder wir beraten Sie über die Chance, dass die KfW mehr Geld zahlt – sofern Sie stren­gere Ansprüche zum Ener­gie­ein­satz erfüllen. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium emp­fiehlt in den FAQ seiner Aktion »Deutsch­land macht’s effi­zient«: »Die Pla­nungen werden vor Antrag­stel­lung auf ein höheres Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäu­de­ni­veau (EH bzw. EG 40) umge­plant. Bei einem ambi­tio­nier­teren Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Niveau ist derzeit eine um min­des­tens 5 Pro­zent­punkte höhere För­de­rung möglich«.