(Pressemitteilung) […] Wer in Nordrhein-Westfalen auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umsteigt, erhält ab sofort deutlich mehr Unterstützung vom Land. Besonders profitieren Bürgerinnen und Bürger, die eine Wärmepumpe mit Erdwärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erdwärmebohrung gibt es bei Neubauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohrmeter. Bei Bestandsbauten steigt die Förderung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohrmeter. Auch die Installation von Erdwärme-Kollektoren wird stärker unterstützt. Dafür hat das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« überarbeitet. […] Continue reading
Tag Archives: Gebäude
Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung
(Pressemitteilung) […] Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. […] Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Banken vermitteln Ergänzungskredite
[…] Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. »Wir […] ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen.Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten […]«, sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Continue readingFörderung Energieberatung für Gebäude sinkt
In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.
Continue readingFörderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« kehrt zurück
(Pressemitteilung) NRW unterstützt Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen – mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie setzt das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« fort. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.
Continue readingBundesförderung für effizente Gebäude BEG wächst im Juli
Bauherren erhalten mehr Geld zur energetischen Effizenz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – ab 1. Juli durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Sie ersetzt die bisherigen Programme der Förderbank KfW sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Das unübersichtliche Geflecht aus zehn Teilprogrammen verschwindet. Seit Jahresbeginn fließen bereits Zuschüsse nach BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Jetzt gelten zusätzlich die BEG – Wohngebäude (BEG WG) und BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG). Die zweite Stufe der Reform erleichtert sowohl umfassende Sanierungen als auch Neubauprojekte. Nicht zuletzt startet die KfW die Kreditvariante der BEG EM.
Antragsteller profitieren, wenn sie hohe Ansprüche bei einem Wohngebäude beachten: Dann erhalten sie bis zu 27.000 € mehr als nach den alten Vorschriften. So lockt eine Aufstockung der Förderbeträge, wenn eine Sanierung die Vorgaben zum sogenannten Effizienzhaus 40 erfüllt: Bei Sanierungen endeten die finanziellen Vorteile zuvor beim Effizienzhaus 55, während höhere Fördersummen für ein Effizienzhaus 40 lediglich bei einem Neubau gezahlt wurden. Auch bei Nichtwohngebäuden beeinflussen Effizienzhausklassen die Förderung. So bietet die BEG NWG künftig Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, wenn ein Effizienzhaus 40 entsteht – bei Neubauten und Bestandsgebäuden.
BEG und Effizienzhaus
Klassen für Effizienzhäuser
Die Einführung der BEG berührt kaum die technischen Mindestanforderungen an ein Effizienzhaus: Das Gebäudeenergiegesetz GEG kündigt passende Kriterien erst für 2023 an. Es bleibt also vorerst bei neun Klassen für Effizienzhäuser.

Allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen verschärft worden, sodass bestimmte Effizienzhäuser die Richtwerte inzwischen nur leicht unterschreiten. Eine Förderung würde verpuffen. Daher unterstützen ab Juli weder die KfW noch das BAFA:
- Sanierungen bei Wohngebäuden zum Effizienzhaus 115
- Neubauten bei Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus 70
Andererseits setzt die BEG erstmals Anreize für Bauherren mittels:
- Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Wohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 55 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 40 beim Neubau eines Nichtwohngebäudes
Beim Effizienzhaus Denkmal entfallen die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
Fördersätze
Sowohl das BAFA als auch die KfW berechnet die Höhe der Förderung aus den Kosten des energetischen Projekts: Die beiden Einrichtungen haben ein Merkblatt veröffentlicht, welche Leistungen sie für die Ermittlung der Ausgaben akzeptieren. Bei der BEG WG und BEG NWG soll das geförderte Engagement den Energiestandard eines Effizienzhauses erreichen. Die jeweilige Art des Effizienzhauses bestimmt die Konditionen: Die Tilgungszuschüsse bei einem Kredit oder die Zuschüsse sowie die Höchstbeträge hängen also davon ab:
- Wie energieeffizient wird das Gebäude?
- Wie teuer wird die Sanierung oder der Neubau?
Die Fördersätze für Wohngebäude und für die Sanierung von Nichtwohngebäuden sind erst 2020 gestiegen. Für den Neubau von Nichtwohngebäuden lohnen die höheren Prozentwerte ab Juli.
Dank diverser Zuschläge bleibt es selten bei der Grundförderung. Aber zuerst sind die Voraussetzungen für die jeweilige Stufe eines Effizienzhauses zu erfüllen. Die Fördersätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind in der BEG angeglichen worden. Lediglich das Effizienzhaus 40+ mit 25 Prozent ist dem Neubau von Wohngebäuden vorbehalten, und das Effizienzhaus 85 mit 30 Prozent zählt ausschließlich bei der Sanierung von Wohngebäuden. Ansonsten stimmen die Fördersätze überein:

Zuschläge und Ergänzungen der BEG
EE-Klasse und NH-Klasse
Die »Effizienzhaus EE-Klasse« enthält einen Zuschlag für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der Fördersatz für ein Effizienzhaus wird augestockt, wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs zur Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Alternativ können die geförderten Gebäude eine »Effizienzhaus NH-Klasse« erreichen, sodass ebenfalls der Fördersatz steigt. Das ist nur möglich, wenn dieses Effizienzhaus das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude« (QNG) erhält. Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt mit diesem Qualitätssiegel, dass besondere Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllt werden. Für die EE-Klasse und die NH-Klasse gelten die Konditionen:
- Wohngebäude, Neubau, Effizienzhaus 55 EE oder Effizienzhaus 40 EE – Zuschlag 2,5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Neubau, Effizienzhaus EE – Zuschlag 2,5 Prozent
- Wohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
- Wohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
- Für die Sanierung von Wohngebäuden existiert keine NH-Klasse.
- Nichtwohngebäude, Sanierung, NH-Klasse – Zuschlag 5 Prozent
- Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse führt zu keiner höheren Förderung – Bauherren müssen sich für einen Bonus entscheiden.
- Der Zuschlag wird lediglich ein Mal eingeräumt – bei einer schrittweisen Sanierung erhöht sich der Fördersatz, sobald die EE-Klasse oder die NH-Klasse erreicht wird. Mehraufwand für die fortlaufenden Arbeiten führt zu keinen weiteren Vorteilen.
iSFP
Mitunter laufen Projekte zur Instandhaltung von Wohngebäuden über einen langen Zeitraum: Dann werden ohnehin bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP übernommen. Bereits seit Januar sorgt diese spezielle Energieberatung für einen Zuschlag bei Zuschüssen für Einzelmaßnahmen nach BEG EM. Jetzt entsteht ein iSFP-Bonus auch für Einzelmaßnahmen mit einer Kreditförderung. Außerdem kann der iSFP den Fördersatz nach BEG WG anheben: Dazu muss die Maßnahme schrittweise über maximal 15 Jahre umgesetzt werden und das Wohngebäude schließlich als gefördertes Effizienzhaus zählen. Dadurch steigt der Fördersatz um den iSFP-Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten. Hingegen verhindert eine Komplettsanierung in einem Zug diesen Zuschlag.

Baubegleitung
Wie bisher werden bei Wohngebäuden die Beratungskosten für eine Baubegleitung zur Hälfte übernommen. Die KfW streicht aber das separate Förderprogramm »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431). Nun läuft diese Förderung der Beratung über die BEG. Dabei klettern die Obergrenzen nach oben – die BEG WG beschränkt die förderfähigen Ausgaben:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 10.000 €
- bei Mehrfamilienhäusern auf 4.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
- bei Einzelmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 €
- bei Einzelmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern auf 2.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Ab Juli führt die BEG NWG diesen Zuschuss auch für Nichtwohngebäude ein. Wie bei Wohngebäuden sinken die Beratungskosten für die Bauherren auf die Hälfte – bis zur Obergrenze:
- von 10 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
Entsprechend wird die Obergrenze bei Einzelmaßnahmen festgelegt:
- auf 5 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid

Förderprogramme
Alte Förderprogramme verschwinden
Durch Übergang zur BEG entfallen viele Förderprogramme der KfW und vom BAFA:
- KfW »Energieeffizient Sanieren – Kredit« (151÷152)
- KfW »Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss« (430)
- KfW »Energieeffizient Bauen – Kredit« (153)
- KfW »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431)
- KfW »IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (217÷218)
- KfW »IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (220÷219)
- »KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (276÷277÷278)
- BAFA »Marktanreizprogramm (MAP)«
- BAFA »Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE – ohne BZH)«
- BAFA »Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (HZO)«
Der Wechsel von der herkömmlichen Förderung zur BEG beeinflusst nicht das KfW-Programm 433 »Zuschuss Brennstoffzelle«: Wie zuvor betreut die KfW diese spezielle Förderung, die neben der BEG läuft.
Neue Förderprogramme
- KfW-Programm »Wohngebäude – Zuschuss« (461)
- KfW-Programm »Wohngebäude – Kredit« (261, 262) – einschließlich der Kredite für Einzelmaßnahmen
- KfW-Programm »Nichtwohngebäude – Zuschuss« (463)
- KfW-Programm »Nichtwohngebäude – Kredit« (263) – einschließlich der Kredite für Einzelmaßnahmen
- BAFA-Programm »BEG EM – Zuschussvariante« seit Januar 2021
Details
- Tabellen zu den Konditionen der neuen KfW-Programme – auf der Extra-Seite von ENTECH
- Infos zur BEG EM im ENTECH-Artikel vom 18.01.2021
Ausblick
Sofortprogramm
Die BEG ist eng mit dem GEG verknüpft, das seit November 2020 frühere Bestimmungen wie die Energieeinsparverordnung EnEV zusammenfasst. Am 23. Juni 2021 beschloss die Bundesregierung ein »Klimaschutz Sofortprogramm«. Durch diesen Finanzplan würden sich Fördersätze und Anforderungen der BEG im Jahr 2022 ändern. Allerdings weiß niemand, wie die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl ihre Erwartungen und Ziele anpassen wird: Das Sofortprogramm soll zum Bundeshaushalt für 2022 gehören, den der Bundestag erst später verabschieden wird. In den vergangenen Tagen sind viele Ankündigungen aus den Entwürfen verschwunden.

Standards für Effizienzhäuser
Immerhin ist in dieser Absichtserklärung die Zusage übrig geblieben, die Fördermittel der BEG um insgesamt 4,5 Milliarden € für 2022 und 2023 aufzustocken. Zudem soll das GEG bereits 2022 und nicht erst 2023 aktualisiert werden. Allgemein heißt es: »Neubaustandards werden angehoben«. Vorher beschrieb ein vertraulicher Entwurf konkrete Maßnahmen, die in der Endfassung nicht mehr auftauchen. So war in dieser früheren Version zu lesen: »Der bisherige Förderstandard EH-55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (Äquivalent für Nicht-Wohngebäude (NWG))«. Entwicklung in den Folgejahren: »Eine weitere Anhebung auf EH-40-Standard wird für 2025 festgelegt«. Der zurückgezogene Entwurf erklärte zudem: »Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden«. Schlussfolgerung: »Die Fördermittel werden entsprechend stärker auf ambitioniertere Standards im Bestandsbereich konzentriert«, verkündete der Text seinerzeit, »die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen. EE‑, NH-und Plus-Pakete werden gestärkt. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen wird in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10 Prozentpunkte angehoben«.
Einschränkungen und Erwartungen
Vorgesehen war eine Installationspflicht für Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen »für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen«. Ebenso ist inzwischen eine stärkere Förderung von Wärmepumpen entfallen. Im Sofortprogramm hat eine Aussage überlebt, die ähnlich in anderen Beschlüssen und Gesetzen zu finden ist: »Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können«. Nun ist unsicher, welche Reformen zur energetischen Optimierung von Gebäuden tatsächlich ins GEG und in die BEG wandern werden. Indes spielen veraltete Stufen für Effizienzhäuser in der Praxis zur BEG keine Rolle. Damit könnte sich der Trend stabilisieren, dass die energetischen Ansprüche für Neubauten und Sanierungen wachsen und die zugehörige Förderung steigt.
KfW und BAFA verteilen Aufgaben im Januar 2023
Die BEG startete im Januar 2021 mit dem BAFA-Kreditprogramm für Einzelmaßnahmen. Im Juli folgen die KfW-Förderprogramme. Doch der Übergang zur BEG wird erst später abgeschlossen sein: Voraussichtlich ab Januar 2023 wird die KfW die Verantwortung für die Kreditprogramme tragen. Dann soll alleine das BAFA die Zuschüsse verwalten. Die KfW und das BAFA werden somit ihre Aufgaben übersichtlicher aufteilen. Die Förderrichtlinien zur BEG sollen bis 2030 gelten.
KfW-Förderprogramme der BEG bieten diese Konditionen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG ersetzt bisherige Förderprogramme – erfahren Sie die Details in einem separaten ENTECH-Artikel. Über BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen informiert ein weiterer ENTECH-Beitrag. Überblicken Sie hier die Grundkonditionen der neuen KfW-Programme zur BEG:
»Wohngebäude – Zuschuss«: 461


»Wohngebäude – Kredit«: 261/262



»Nichtwohngebäude – Zuschuss«: 463


»Nichtwohngebäude – Kredit«: 263



Energieberater Gebäude (m/w/d)
Stellenangebotsbeschreibung:
Wir suchen engagierte und zuverlässige Mitarbeiter für unseren technischen Innendienst sowie im Außendienst in der Datenaufnahme und Ergebnispräsentation/Beratung.
Ihre Aufgaben:
- Erstellung von Einsparkonzepten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
- Effizienzberatung beim Kunden vor Ort
- Beratung zu Fördermitteln
- energiewirtschaftliche Beratung von Kunden
- Fördermittelberatung (KfW, BAFA)
- Erstellung von Energetischen Nachweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Ermittlung und Berechnung von Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten
- Erstellung bauphysikalischer Nachweise
- Steuerung/Absprachen mit externen Ingenieur- und Architekturbüros
Wir bieten:
- eine vielseitige und interessante Tätigkeit in einem Ingenieurbüro mittlerer Größe
- regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, Qualifizierungsmöglichkeiten für zahlreiche »Energieberaterzulassungen«
- stadtnahen zentralen Arbeitsort und flexible Arbeitszeiten
Wir erwarten:
- Fachwissen im Bereich Energieeffizienz und der Energieeinsparverordnung EnEV
- technisches Studium oder Qualifikation als Techniker
- alternativ Ausbildung zum Beispiel für Gebäudetechnik
- gute EDV-Kenntnisse, vor allem in den MS-Office-Modulen Excel und Word sowie in Energiebilanz-Software
- selbstständige, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
- idealerweise abgeschlossene Fortbildungen zum Energieberater (des Handwerks, BAFA) und gegebenenfalls Zulassungen zu den Programmen des BAFA und der KfW (Listung dena)
- idealerweise erste Berufserfahrung in der Konzeption nachhaltiger Gebäude
- Kommunikationsstärke und ausgeprägte Beratungskompetenz sowie Teamarbeitsfähigkeit
Bei Interesse freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen.
- wichtig in der Energieberatung: auch Spaß und Fähigkeit, sich neuen Themen zu widmen
- KFZ-Führerschein und Bereitschaft für Dienstreisen: 30 Prozent in Münster, 60 Prozent im Umkreis 50 km, 10 Prozent bundesweit
Nehmen Sie bitte per E‑Mail Kontakt auf mit Herrn Deppe: a.deppe@planungsbuero-entech.de
Ergänzende Informationen zu den Anforderungen an die Bewerber:
erweiterte Kenntnisse: Projektmanagement, technisches Verständnis, Finanzplanung, Büro- und Verwaltungsarbeiten
Sollte in diesem Text aus Gründen der Lesbarkeit oder ähnlichem die männliche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Werkstudenten und Praktikanten (m/w/d)
Wir suchen für alle Geschäftsbereiche Werkstudenten, Praktikanten etc. (Teilzeit, Minijob oder ähnliches). Tätigkeitsbeschreibungen finden Sie in unseren sonstigen Stellenbeschreibungen.
Insbesondere zur Unterstützung im Bereich Luftdichtheitsmessungen:
Luftdichtheitsprüfer (m/w/d) im Außendienst
Die Aufgabe ist die Unterstützung bei der Prüfung der Dichtheit von Gebäuden (Blower Door im Außeneinsatz; überwiegend NRW mit Schwerpunkt Münsterland) und gegebenenfalls auch Inneneinsatz (Auswertung etc.).
Sollte in diesem Text aus Gründen der Lesbarkeit oder ähnlichem die männliche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.