KfW und BAFA bereiten die BEG-Umstellung zum 21.07.2026 vor. Die neue Förderlogik ist in Teilen erkennbar, der vollständige Richtlinientext fehlt aber noch. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was Eigentümer jetzt tun sollten.
Continue readingTag Archives: BAFA
BEG und andere Förderprogramme laufen weiter
Die Neuwahl im Februar und der fehlende Bundeshaushalt stoppen aktuell keines der im folgenden beschriebenen energetischen Förderprogramme. Mit heutigem Stand (06.01.2025) sind die Antragsportale nach wie vor freigeschaltet. Ankündigungen über Fördermittelstopps oder ‑änderungen sind bisher nicht bekannt. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Daher läuft zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA auf seiner Website zumindest noch für einige Tage.
Continue readingWie startet die geförderte Energieberatung für Wohngebäude? Wofür brauchen Sie den iSFP?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG fließt derzeit ein Bonus von fünf Prozent für unterschiedliche Einzelmaßnahmen (Stand April 2026). Dazu müssen Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen. Der iSFP zählt wiederum als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
In der Regel erhalten Sie den Bewilligungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Zudem veranlasst das BAFA die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Sie nehmen also den Zuschuss ein. Andererseits zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Indes kann ENTECH weder eine bestimmte Rechtslage noch eine Förderung versprechen – bei der EBW und beim iSFP zählen die Vorgaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater unterstützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen. Nach unserer Erfahrung treten keine Probleme auf, sofern Sie die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen.
Ihre Energieexpertin oder Ihr Energieexperte startet gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben – sofern sich die Rechtslage nicht irgendwann ändert. Das BAFA bestätigt jedenfalls auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden« (Stand April 2026). Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
Continue readingGestoppte Förderung etwa zur Energieberatung für Wohngebäude fließt wieder
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme sollen nach einer zweimonatigen Pause wieder anlaufem.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. Nach offiziellen Stellungnahmen gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Konsequenz aus dem jetzigen Neustart: Nach einer abgeschlossenen Energieberatung könnte der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA bei mehreren Gelegenheiten auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt.
Continue readingENTECH teilt Ärger über Haushaltssperre und Förderstopp
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Continue readingEnergieberatung für Wohngebäude EBW wird geändert
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
Continue readingBAFA Reform der Gebäudeförderung betrifft Einzelmaßnahmen
Seit 28. Juli gelten bekanntlich andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die Fördersätze sinken und die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen wechseln. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (Stand August 2022).
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse laut den bisherigen Ankündigungen: Sie würde ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss akzeptieren. Bei Einzelmaßnahmen würden umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank entfallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewilligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen ändern. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude soll die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro fallen. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut der Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Die »Bekanntmachung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit regenerativen Energien die veralteten Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP entfallen. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekanntmachung«.
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform.
Bis zur nächsten Reform gelten diese Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der offiziell vermeldeten Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die angeführte Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Aus den bisherigen Ankündigungen folgt, dass diese Pläne besonders die Förderung von Neubauten beträfen.