Tag Archives: BAFA

06Jan./25
Läufer im weißem T-Shirt als Symbolbild für »weiter laufen«

BEG und andere För­der­pro­gramme laufen weiter

Die Neuwahl im Februar und der feh­lende Bun­des­haus­halt stoppen aktuell keines der im fol­genden beschrie­benen ener­ge­ti­schen För­der­pro­gramme. Mit heu­tigem Stand (06.01.2025) sind die Antrag­spor­tale nach wie vor frei­ge­schaltet. Ankün­di­gungen über För­der­mit­tel­stopps oder ‑ände­rungen sind bisher nicht bekannt. (Alle Angaben ohne Gewähr)

Daher läuft zum Bei­spiel die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so infor­miert das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA auf seiner Website zumin­dest noch für einige Tage.

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25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Weil Sie den Zuschuss ein­nehmen, zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.

Leider scheint das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-För­der­an­träge zu bewäl­tigen. Trotzdem soll dieses Problem kei­nes­wegs Ihr Sanie­rungs­pro­jekt aus­bremsen: Ihr Ener­gie­ex­perte startet nämlich gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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20Jan./24
Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme sollen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder anlaufem.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. Nach offi­zi­ellen Stel­lung­nahmen gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Kon­se­quenz aus dem jet­zigen Neu­start: Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung könnte der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA bei meh­reren Gele­gen­heiten auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt.

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11Dez./23
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

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01Juli/23
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

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03Aug./22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28. Juli gelten bekannt­lich andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die För­der­sätze sinken und die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen wech­seln. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA (Stand August 2022).

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse laut den bis­he­rigen Ankün­di­gungen: Sie würde aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss akzep­tieren. Bei Ein­zel­maß­nahmen würden umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank ent­fallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewil­ligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen ändern. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude soll die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro fallen. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut der Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wär­me­pumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Die »Bekannt­ma­chung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien die ver­al­teten Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP ent­fallen. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekannt­ma­chung«.

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform.

Bis zur nächsten Reform gelten diese För­der­sätze für Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der offi­ziell ver­mel­deten Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

För­der­sätze ab 15.08.2022 (bis auf wei­teres und ohne Gewähr)

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die ange­führte Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Aus den bis­he­rigen Ankün­di­gungen folgt, dass diese Pläne beson­ders die För­de­rung von Neu­bauten beträfen.