Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude bietet Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (wie z. B. Kirchen) die Möglichkeit, eine unabhängige und zertizierte Energieberatungsleistung zu nutzen – zum Beispiel für die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts aber auch für den Neubau von Nichtwohngebäuden, d. h. Schulen, Kindergärten, Rathäuser etc.
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Energieausweise älterer Gebäude werden dieses Jahr ungültig
Die ersten Energieausweise für ältere Wohn- und Nichtwohngebäude werden Mitte dieses Jahres ungültig. Die ersten seit 2008 ausgestellten Energieausweisdokumente hatten eine Laufzeit von zehn Jahren. Hauseigentümer müssen aber nur dann einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Sobald eine Immobilenanzeige aufgegeben wird – eine Verschärfung, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits 2014 eingeführt wurde – sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben. Continue reading