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22Jun/21
Mona Lisa mit Mundschutz

ENTECH opti­miert Regeln zur Coronakrise

Die Lan­des­re­gie­rungen und die Behörden lockern ihre Vor­gaben zur Coro­na­krise. Trotzdem schätzt das Pla­nungs­büro ENTECH bewährte Prin­zi­pien der ver­gan­genen Monate – schon alleine um die Gesund­heit von Kunden und Mit­ar­bei­tern zu schützen. Ver­trauen Sie dieser erneu­erten Stra­tegie für Sommer und Herbst 2021:

  • Wir emp­fehlen den Aus­tausch per E‑Mail – und nach vor­he­riger Absprache per Telefon oder Videokonferenz.
  • Bitte ver­zeihen Sie, dass Sie uns in der Coro­na­krise nicht immer sofort errei­chen. Am schnellsten können wir auf E‑Mails reagieren und den wei­teren Aus­tausch planen.
  • Unsere Büro­zeiten: montags bis don­ners­tags von 9 Uhr bis 17 Uhr und frei­tags von 9 Uhr bis 14 Uhr.
  • Mailen Sie uns bitte digi­ta­li­sierte Belege – also gescannt oder foto­gra­fiert und anschlie­ßend in eine PDF-Datei umge­wan­delt. Oder Sie schi­cken uns Kopien per Post.
  • Bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude laden wir Sie ein, unseren Digi-Check ein­zu­setzen – eine Liste für digi­ta­li­sier­bare Doku­mente, Fotos und wei­teres Material.
  • Wegen des Infek­ti­ons­ri­sikos ver­zichten wir auf die meisten Treffen. Sofern not­wendig, begegnen wir Ihnen gerne etwa auf einer Baustelle.
  • Kunden, Gäste, Ener­gie­be­rater, Hand­werker und sons­tige Teil­neh­mende dieser Bespre­chungen sollten medi­zi­ni­sche Masken auf­setzen und den Min­dest­ab­stand ein­halten – zum Bei­spiel auf Dach­böden oder in Hei­zungs­kel­lern oder bei gemein­samer Sich­tung von Unterlagen.
  • Wir bitten darum, geschlos­sene Räume gut zu lüften und Details für solche Termine recht­zeitig fest­zu­legen: Sollen alle vorab einen Schnell­test bestehen?
  • Ohnehin unter­zieht sich das gesamte ENTECH-Team solchen Schnell­tests min­des­tens einmal pro Woche.
  • Wir fragen nie­manden nach Imp­fungen oder anderen Befrei­ungs­gründen – denn wir betrachten dieses Thema als Privatangelegenheit.
  • Trotzdem müssen die Men­schen noch immer gegen­sei­tige Anste­ckungen abwehren. Daher erwarten wir, dass sämt­liche Per­sonen bei einem Treffen die Hygie­ne­re­geln befolgen.
  • Bitte tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz!
  • Mit SARS-CoV‑2 infi­zierte Per­sonen dürfen zu keiner Energie­beratung vor Ort kommen – selbst falls sie keine Sym­ptome einer Erkran­kung an Covid-19 zeigen.
Karikatur »Videokonferenz«
Energie­beratung auf Distanz. Bild: man­fred­steger | pixabay

Wir ver­spre­chen:

  • Kunden und Inter­es­sierte erhalten auf unserer Website aktu­elle Infor­ma­tionen zur Energieeffizienz.
  • Trotz orga­ni­sa­to­ri­scher Ein­schrän­kungen erle­digen wir zuver­lässig Ihre Aufträge.
  • Zusammen mit Ihnen bereiten wir Ener­gie­au­dits in gewohnter Qua­lität vor.
  • Kein Virus hindert uns daran, den ener­ge­ti­schen Zustand Ihres Neubaus oder Umbaus zu optimieren.
  • Selbst bei einer Ver­schär­fung der Coro­na­krise begleiten wir Ihr Unter­nehmen bei den Maß­nahmen zur Energieeffizienz.
  • Gerne erklären wir, welche För­der­mittel Sie bean­tragen können – per E‑Mail oder in einer ver­ein­barten Video­kon­fe­renz oder in einem ver­ab­re­deten Telefonat.
  • Bei Mes­sungen und Ter­minen folgen wir Vor­gaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dard: Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales hat diese Leit­li­nien seit Beginn der Pan­demie mehr­mals aufgefrischt.
17Apr/20
Mona Lisa mit Mundschutz

So läuft Energie­beratung trotz Coronavirus

Wir erhalten viele Anfragen, ob Energie­beratung unter den Ein­schrän­kungen durch das Coro­na­virus über­haupt möglich sei. Ja: Das Pla­nungs­büro ENTECH bietet nach wie vor Dienst­leis­tungen zur Energieeffizienz.

Karikatur »Videokonferenz«
Energie­beratung auf Distanz. Bild: man­fred­steger | pixabay

Dabei beachten wir die Vor­gaben der NRW-Lan­des­re­gie­rung und der Behörden, sodass wir einige Abläufe ver­än­dern – schon alleine um die Gesund­heit von Kunden und Mit­ar­bei­tern zu schützen.

Wie gewohnt, erhalten Kunden und Inter­es­senten auf unserer Website erste Infor­ma­tionen zur Energieeffizienz.

Außerdem kümmern wir uns um lau­fende Aufträge.

Zusammen mit Ihnen bereiten wir Ener­gie­au­dits vor.

Wir opti­mieren den ener­ge­ti­schen Zustand eines Neubaus oder Umbaus.

Wir begleiten Ihr Unter­nehmen bei anste­henden Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Nicht zuletzt zeigen wir Ihnen, welche För­der­mittel Sie bean­tragen können.

Doch wie gehen wir dabei vor?

Bei not­wen­digen Mes­sungen und Ter­minen folgen wir Vor­gaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dard vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales. In der aktu­ellen Pan­demie haben wir unsere Energie­beratung auf vier Pfeiler gestellt:

  1. Anpas­sung der Beratung

    Die Bun­des­re­gie­rung hält an den För­der­pro­grammen fest und ermun­tert zum ener­ge­ti­schen Enga­ge­ment. Ohnehin bleiben gesetz­liche Pflichten wie Ener­gie­au­dits für Nicht-KMU bestehen, selbst wenn das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA derzeit keine Frist­ver­säum­nisse bestraft.

    Gerne beraten wir Sie intensiv – bis auf wei­teres tele­fo­nisch oder bei Bedarf schrift­lich etwa per E‑Mail. Wir bitten Sie, Tele­fon­ter­mine für tech­ni­sche Fragen oder einen inten­siven Aus­tausch zu ver­ein­baren. Ansonsten errei­chen Sie uns montags bis don­ners­tags von 9 Uhr bis 17 Uhr, frei­tags von 9 Uhr bis 14 Uhr und nach Absprache zu anderen Zeiten.

    Einige Mit­ar­beiter folgen Ihren Wün­schen im Home-Office. Aber die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Umstel­lungen beein­träch­tigen uns leider. Daher bitten wir Sie, Ver­zö­ge­rungen oder dop­pelte Nach­fragen oder kleine Pannen zu ent­schul­digen. Alle Tele­fon­num­mern und Mail-Adressen funk­tio­nieren wie bisher.

    Ob Mes­sungen etwa bei Blower Door laufen oder ob wir diese Akti­vi­täten ver­schieben müssen, ent­scheiden wir von Fall zu Fall. Wir bitten um Ver­ständnis, dass wir keine all­ge­mein gül­tigen Regeln für Mes­sungen auf­stellen können. Bisher haben nach Absprache der Sicher­heits­de­tails alle Mes­sungen wie gewohnt stattgefunden. 

  2. Digi­ta­li­sie­rung und Postversand

    Die Krise zwingt uns, mög­lichst wenig Unter­lagen von Ihnen ent­ge­gen­zu­nehmen. Mailen Sie uns daher bitte mög­lichst viele rele­vante Unter­lagen digi­ta­li­siert: gescannt oder foto­gra­fiert und anschlie­ßend in eine PDF-Datei umge­wan­delt. Oder Sie schi­cken uns Kopien per Post.

    Bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude laden wir Sie ein, unseren neuen Digi-Check ein­zu­setzen – eine Check­liste für digi­ta­li­sier­bare Doku­mente, Fotos und wei­teres Material.

  3. Vir­tu­elle Begehungen

    Was halten Sie von einem vir­tu­ellen Besuch auf Ihrer Bau­stelle oder in Ihrem Unter­nehmen oder in Ihrem Gebäude? Führen Sie uns live per Tablet oder Smart­phone durch die Räume, oder zeigen Sie uns Ihren Betrieb mit­hilfe dieser Geräte. Diese Videos und Ihre Erklä­rungen können uns Infor­ma­tionen in ebenso guter Qua­lität liefern wie eine Bege­hung vor Ort.

  4. Per­sön­liche Termine

    Trotz der digi­ta­li­sierten Doku­mente und der Video­kon­fe­renzen kann eine per­sön­liche Begeg­nung oder Bege­hung erfor­der­lich sein. Außer dem Ener­gie­be­rater sollten nur eine oder mög­lichst wenige Per­sonen an diesem Treffen teil­nehmen. In diesen Ein­zel­fällen stimmen wir die Risiken und Vor­ge­hens­weisen offen und früh mit Ihnen ab:

    • Sie müssen sich frei­willig und über­zeugt für diesen Termin entscheiden.
    • Die Energie­beratung vor Ort kann nicht statt­finden, falls Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft mit SARS-CoV‑2 infi­ziert sind oder derzeit in einer behörd­lich ange­ord­neten Qua­ran­täne leben.
    • Die Energie­beratung vor Ort ist nur möglich, wenn Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft keine Sym­ptome für eine Erkran­kung an Covid-19 auf­weisen. Zudem sind Kon­takt­per­sonen von Covid-19-Erkrankten von diesem Termin ausgeschlossen.
    • Ebenso müssen wir über eine Ver­schie­bung oder eine Alter­na­tive zu der per­sön­li­chen Begeg­nung nach­denken, falls Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft zur Risi­ko­gruppe für schwere Ver­läufe bei Covid-19 gehören.
    • Die Teil­nehmer eines per­sön­li­chen Termins müssen auf den Schutz vor Infek­tionen achten. Die Not­wen­dig­keit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – min­des­tens eine soge­nannte Com­mu­nity-Maske oder All­tags­maske – sollte vorher zwi­schen allen Teil­neh­mern abge­stimmt werden.
    • Während des Tref­fens ist jeder­zeit ein Min­dest­ab­stand von 1,50 m ein­zu­halten – auch zum Bei­spiel in Trep­pen­häu­sern, auf Dach­böden oder in Hei­zungs­kel­lern. Bei der gemein­samen Sich­tung von Unter­lagen fällt es schwer, immer die Distanz zu wahren – wir bitten um beson­dere Vor­sicht in dieser Situation.

Wenn sich die Corona-Situa­tion ent­spannt, holen wir bei Bedarf per­sön­liche Treffen oder Bege­hungen nach: Dann können wir Details erfassen, die even­tuell noch fehlen. 

16Apr/20
BAFA Hauptgebäude

För­der­mittel Ener­gie­effi­zienz und Fristen Energieaudit

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium ver­spricht, För­der­mittel in der aktu­ellen Krise durch das Coro­na­virus nicht umzu­schichten: »Die Haus­halts­mittel für unsere bestehenden För­der­pro­gramme im Bereich Ener­gie­effi­zienz und erneu­er­bare Ener­gien bleiben unver­än­dert gesi­chert«, heißt es in einem Rund­schreiben, »hierzu zählt ins­be­son­dere die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­effi­zienz in der Wirt­schaft – Zuschuss, Kredit und För­der­wett­be­werb.« Das Minis­te­rium kündigt außerdem an, die Pflicht für ein Ener­gie­audit nach DIN EN 16247–1 in der nächsten Zeit nicht zu über­prüfen: »Das BAFA wird daher Unter­nehmen, die ihr Ener­gie­audit auf­grund der Corona-Pan­demie nicht frist­ge­recht durch­führen können, nicht sanktionieren.«

Nach wie vor gehört aller­dings eine Vor-Ort-Bege­hung zu einem Ener­gie­audit: »Somit ist das Ener­gie­audit erst voll­ständig abge­schlossen, wenn auch die Vor-Ort-Bege­hung durch­ge­führt wurde«, infor­miert das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA auf seiner Website.

Wie zuvor ist es also möglich, Anträge für die För­der­pro­gramme zur Ener­gie­effi­zienz zu stellen. Die gesamten vor­ge­se­henen För­der­mittel sollen nicht in die Corona-Hilfs­pa­kete fließen: »Denn unsere inves­tiven För­der­pro­gramme leisten einen wich­tigen Beitrag zur Sta­bi­li­sie­rung der Kon­junktur in Deutsch­land, der gerade vor dem Hin­ter­grund der abträg­li­chen wirt­schaft­li­chen Wir­kungen der Corona-Pan­demie unver­än­dert weiter auf­recht erhalten bleiben soll«, erklärt Abtei­lungs­leiter Thorsten Herdan aus dem Ministerium.

Die der­zei­tigen Belas­tungen recht­fer­tigten Ver­spä­tungen bei anste­henden Ener­gie­au­dits, ist im Rund­schreiben zu lesen: »Im Rahmen seines Ermes­sens­spiel­raums wird das BAFA viel­mehr von einem unver­schul­deten Frist­ver­säumnis aus­gehen.« Unter­nehmen sind nicht mal ver­pflichtet, die Ver­zö­ge­rung dem BAFA anzu­kün­digen. Ent­gegen der bis­he­rigen Praxis kon­trol­liert das BAFA nicht durch Stich­proben, ob die betrof­fenen Nicht-KMU pünkt­lich ihr Ener­gie­audit durch­führen. Aller­dings können sich diese Unter­nehmen nicht befreien lassen: Nach der Krise müssen sie das Audit oder Reaudit nach­holen. Das BAFA wird recht­zeitig auf seiner Website »eine ange­mes­sene Frist« setzen und dann eine indi­vi­du­elle Begrün­dung für eine Ver­zö­ge­rung ver­langen – zum Bei­spiel »wegen Coro­na­krise kein Betre­tungs­recht durch Externe«, for­mu­liert das BAFA auf seinen Internet-Seiten.

Etwas mehr Aufwand ist mit einem lau­fenden Ener­gie­audit ver­bunden, falls betrieb­liche Ein­schrän­kungen durch das Coro­na­virus einst­weilen die not­wen­dige Vor-Ort-Bege­hung ver­hin­dern. Eine Doku­men­ta­tion für den Auf­schub könne erläu­tern, ob etwa »begrün­dete Ver­dachts­fälle bestanden, der Betrieb kom­plett oder für Externe (Ener­gie­au­di­toren) geschlossen wurde oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, dem Geschäfts­be­trieb normal nach­zu­gehen« – so das BAFA auf der Website: »Je aus­führ­li­cher die Doku­men­ta­tion ist, desto hilf­rei­cher ist es für die Beur­tei­lung.« Wenn das Unter­nehmen »die Corona-bedingte Aus­nah­me­si­tua­tion« über­wunden hat, muss es die Vor-Ort-Bege­hung »unver­züg­lich« nachziehen.

Auch unter den unge­wöhn­li­chen Umständen berät das Pla­nungs­büro ENTECH zuver­lässig über För­der­mittel für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen – über die ver­än­derten Abläufe infor­miert ein eigener Artikel. In diesem geson­derten Beitrag ist ebenso zu erfahren, wie die Ener­gie­be­rater Sie beim Ener­gie­audit und bei der Vor-Ort-Bege­hung unterstützen.