Haus aus Geldschein gefaltet

Januar 2023 Reform Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Künftig sollen Eigen­leis­tungen bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zuge­hö­rigen Vor­schriften ermög­li­chen, dass Mate­ri­al­kosten ange­rechnet werden. Außerdem sollen sich die Kon­di­tionen für den Bonus zum soge­nannten Worst Per­forming Buil­ding WPB ver­bes­sern. Demnach können Bau­herren von Wohn­ge­bäuden einen Zuschlag für seri­elles Sanieren erhalten, sofern sie vor­ge­fer­tigte Bau­ele­mente ver­wenden. Ansonsten sollen die Richt­li­nien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäu­de­för­de­rung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bun­des­re­gie­rung die BEG im Jahr 2022 mehr­mals über­ar­beitet hat. Auch künftig kann das För­der­pro­gramm jeder­zeit geän­dert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.

Ände­rungen für alle Pro­jekte mit BEG 2023

Sym­bol­bild: Gebäude ohne geför­derte Maßnahme

Die neuen Regeln erlauben eine andere Zeit­pla­nung als bisher: Auf eigene Ver­ant­wor­tung können Bau­herren mit den Arbeiten los­legen, bevor die KfW Ban­ken­gruppe oder das Bun­des­auf­sichtsamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA den För­der­an­trag geneh­migt. Dadurch ent­steht aller­dings kein Rechts­an­spruch, tat­säch­lich die För­der­mittel zu erhalten.

Die KfW hat ihr »Info­blatt zu den för­der­fä­higen Maß­nahmen und Leis­tungen« aktua­li­siert. (Quelle: KfW)

Wohn­haus als Effizienz­haus und Nicht­wohn­ge­bäude als Effizienzgebäude

Geför­derte Sanie­rung nach BEG 2023

Bonus für WPB und für Seri­elle Sanierung

Wohngebäude kurz vor Abschluss der Sanierung
Bera­tung und anschlie­ßende Sanie­rung führen zum Effizienzhaus
Oper in Sidney bei Nacht
Sym­bol­bild: Nicht­wohn­ge­bäude Pixabay | chennymay31

Sanie­rungen mit NH-Klasse und weitere Details

Im Sprach­ge­brauch der KfW sollen Wohn­ge­bäude nach wie vor ener­ge­ti­sche Stan­dards als Effi­zi­enz­häuser errei­chen – in den Klassen EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal. Bei Nicht­wohn­ge­bäuden ist hin­gegen von Effi­zi­enz­ge­bäuden die Rede – in den Klassen EG 40, EG 55, EG 70 und EG Denkmal. Bisher genügten 55 Prozent Deckungs­an­teil aus erneu­er­baren Ener­gien oder unver­meid­barer Abwärme, um bessere För­der­stufen mit dem Zusatz EE zu errei­chen – nun soll der ver­langte Deckungs­an­teil auf 65 Prozent steigen.

Daneben exis­tiert bislang nur für Nicht­wohn­ge­bäude eine Zer­ti­fi­zie­rung für Nach­hal­tig­keit. Mit diesem Siegel erhält ein Effizienz­gebäude eine För­der­stufe mit dem Zusatz NH. Solch ein Nach­weis für Nach­hal­tig­keit ist mit einem höheren Förder­satz ver­bunden. Jetzt können Bau­herren die NH-Klasse auch bei Wohn­ge­bäuden ansetzen und somit nicht alleine bei Nicht­wohn­ge­bäuden eine Alter­na­tive zur EE-Klasse wählen. Wie zuvor ist es aus­ge­schlossen, gleich­zeitig von EE und NH zu pro­fi­tieren: Eine Kom­bi­na­tion ist nach aktu­ellem Stand unmöglich.

Ansonsten sollen bei Sanie­rungen die Anlagen zur Strom­ver­sor­gung aus der För­de­rung ver­schwinden – gemeint sind zum Bei­spiel Foto­voltaik-Anlagen. Zudem werden einige Grenz­werte und Anfor­de­rungen ver­schärft – zum Bei­spiel für Biomasseanlagen.

Bitte denken Sie daran, dass die Doku­mente zur För­de­rung in der aktu­ellen Fassung gelten und später even­tuell wech­seln. Noch 2022 ergänzten und kor­ri­gierten ver­bind­liche »Bekannt­ma­chungen« die vor­han­denen Richt­li­nien. Diesmal ersetzt eine neue Richt­linie für BEG Wohn­ge­bäude die bis­he­rigen Vor­schriften. (Stand vom Dezember 2022)

Auch bei den Nicht­wohn­ge­bäuden gilt eine andere Richt­linie als vorher. (ebenso Stand vom Dezember 2022)

Hier eine Über­sicht der För­der­sätze und För­der­stufen für Sanie­rungen (ohne Gewähr):

För­der­sätze Wohn­ge­bäude (Ziel: Effizienz­haus) und Nicht­wohn­ge­bäude (Ziel: Effizienz­gebäude) ab 1. Januar 2023

Neu­bauten

»Das rote Haus« Firmengebäude in Bonn
Neubau Fir­men­ge­bäude Bild: KfW | Hein­rich Völkel, Ostkreuz

Hier eine Über­sicht der För­der­sätze und der För­der­stufen für Neu­bauten (ohne Gewähr und vorerst unverändert):

För­der­sätze Wohn­ge­bäude (Ziel: Effizienz­haus) und Nicht­wohn­ge­bäude (Ziel: Effizienz­gebäude) seit 28. Juli 2022

För­de­rung von Einzelmaßnahmen

Brenn­stoff­zellen und Heizungsoptimierung

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler
Keine Hei­zungs­op­ti­mie­rung für alte Ölhei­zung Bild: Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

För­der­sätze und Anforderungen

Einige Grenz­werte und Anfor­de­rungen werden ver­schärft – zum Bei­spiel für Bio­mas­se­an­lagen und Wär­me­pumpen. Ein­zel­heiten sind der neuen »Richt­linie für die BEG Ein­zel­maß­nahmen« zu ent­nehmen. (Ände­rungen vorbehalten)

Bei den För­der­sätzen ent­fallen die beiden Kate­go­rien für EE-Hybrid­an­lagen – also Hybrid­an­lagen ohne Bio­mas­se­hei­zung oder mit Bio­mas­se­hei­zung. Ande­rer­seits steigen einige För­der­sätze, die mit Gebäude- oder Wär­me­netzen gekop­pelt sind.

Nicht zuletzt hat das BAFA seine Seiten zu den geför­derten Ein­zel­maß­nahmen aktua­li­siert – getrennt nach Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden.

Über­sicht der För­der­sätze für Ein­zel­maß­nahmen (ohne Gewähr und Ände­rungen jeder­zeit möglich):

För­der­sätze Ein­zel­maß­nahmen ab 1. Januar 2023

Rück­blick auf Gebäu­de­för­de­rung im Jahr 2022

  1. Wie das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium im Januar 2022 über­ra­schend die För­de­rung unterbrach
  2. Wie die KfW Ban­ken­gruppe ab Ende Februar Anträge für Sanie­rungen wieder annahm
  3. Wie Ende April die Zuschüsse bei Neu­bauten verschwanden
  4. Wie im August die För­der­sätze für Ein­zel­maß­nahmen sanken