Künftig sollen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zugehörigen Vorschriften ermöglichen, dass Materialkosten angerechnet werden. Außerdem sollen sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB verbessern. Demnach können Bauherren von Wohngebäuden einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten sollen die Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäudeförderung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals überarbeitet hat. Auch künftig kann das Förderprogramm jederzeit geändert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.
Änderungen für alle Projekte mit BEG 2023
- Die Förderung soll Eigenleistungen berücksichtigen: Danach sollen Materialkosten gefördert werden – sofern ein anerkannter Experte für Energieeffizienz bestätigt, dass der Bauherr die Arbeiten fachgerecht erledigt hat.
- Nach der Reform können nicht alleine Eigentümer, Mieter und Pächter einen Förderantrag stellen: Der Kreis der berechtigten Personen würde auf alle Investoren der förderfähigen Maßnahmen wachsen.
Die neuen Regeln erlauben eine andere Zeitplanung als bisher: Auf eigene Verantwortung können Bauherren mit den Arbeiten loslegen, bevor die KfW Bankengruppe oder das Bundesaufsichtsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA den Förderantrag genehmigt. Dadurch entsteht allerdings kein Rechtsanspruch, tatsächlich die Fördermittel zu erhalten.
Die KfW hat ihr »Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen« aktualisiert. (Quelle: KfW)
Wohnhaus als Effizienzhaus und Nichtwohngebäude als Effizienzgebäude
Geförderte Sanierung nach BEG 2023
Bonus für WPB und für Serielle Sanierung
- Erst im September 2022 wurde ein WPB-Bonus eingeführt, der nun von fünf Prozent auf zehn Prozent steigen soll – als Worst Performing Building würde dann ein Gebäude gelten, das zum energetisch schlechtesten Viertel des deutschen Bestands gehört.
Abweichend von den bisherigen Regeln gäbe es den Zuschlag nicht erst bei einer Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude 55 oder Effizienzhaus/-gebäude 40, sondern bereits bei einer Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude 70 EE. Laut Website der KfW können Bauherren diesen hinzugefügten WPB-Bonus ab 23. Februar 2023 beantragen. - Wohngebäude: Bei einer »Seriellen Sanierung« zum Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 lockt demnächst ein Bonus von maximal 15 Prozent: Bei diesem geförderten Verfahren werden vorgefertigte Bauteile montiert, sodass den Handwerkern auf der Baustelle weniger Aufwand entsteht. Bauherren können diesen Bonus zur »Seriellen Sanierung« ebenso ab 23. Februar 2023 beantragen.
- Wenn der Bonus für WPB und für »Serielle Sanierung« kombiniert wird, soll der Gesamtzuschlag höchstens 20 Prozent betragen: Der kumulierte Bonus wird in solchen Fällen also gedeckelt.


Sanierungen mit NH-Klasse und weitere Details
Im Sprachgebrauch der KfW sollen Wohngebäude nach wie vor energetische Standards als Effizienzhäuser erreichen – in den Klassen EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal. Bei Nichtwohngebäuden ist hingegen von Effizienzgebäuden die Rede – in den Klassen EG 40, EG 55, EG 70 und EG Denkmal. Bisher genügten 55 Prozent Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, um bessere Förderstufen mit dem Zusatz EE zu erreichen – nun soll der verlangte Deckungsanteil auf 65 Prozent steigen.
Daneben existiert bislang nur für Nichtwohngebäude eine Zertifizierung für Nachhaltigkeit. Mit diesem Siegel erhält ein Effizienzgebäude eine Förderstufe mit dem Zusatz NH. Solch ein Nachweis für Nachhaltigkeit ist mit einem höheren Fördersatz verbunden. Jetzt können Bauherren die NH-Klasse auch bei Wohngebäuden ansetzen und somit nicht alleine bei Nichtwohngebäuden eine Alternative zur EE-Klasse wählen. Wie zuvor ist es ausgeschlossen, gleichzeitig von EE und NH zu profitieren: Eine Kombination ist nach aktuellem Stand unmöglich.
Ansonsten sollen bei Sanierungen die Anlagen zur Stromversorgung aus der Förderung verschwinden – gemeint sind zum Beispiel Fotovoltaik-Anlagen. Zudem werden einige Grenzwerte und Anforderungen verschärft – zum Beispiel für Biomasseanlagen.
Bitte denken Sie daran, dass die Dokumente zur Förderung in der aktuellen Fassung gelten und später eventuell wechseln. Noch 2022 ergänzten und korrigierten verbindliche »Bekanntmachungen« die vorhandenen Richtlinien. Diesmal ersetzt eine neue Richtlinie für BEG Wohngebäude die bisherigen Vorschriften. (Stand vom Dezember 2022)
Auch bei den Nichtwohngebäuden gilt eine andere Richtlinie als vorher. (ebenso Stand vom Dezember 2022)
Hier eine Übersicht der Fördersätze und Förderstufen für Sanierungen (ohne Gewähr):
Fördersätze Wohngebäude (Ziel: Effizienzhaus) und Nichtwohngebäude (Ziel: Effizienzgebäude) ab 1. Januar 2023
Neubauten
- Die Förderung im Neubau soll bis 28. Februar nach den alten Richtlinien weiterlaufen. Allerdings werden einige Anpassungen sofort übernommen – zum Beispiel der größere Kreis der Antragsteller und die Förderung von Materialkosten als Eigenleistung.
- Ab 1. März 2023 soll eine Richtlinie »Klimafreundlicher Neubau« KfN gelten. Dann übernimmt das Bundesbauministerium die Verantwortung für geförderte Neubauten.

Hier eine Übersicht der Fördersätze und der Förderstufen für Neubauten (ohne Gewähr und vorerst unverändert):
Fördersätze Wohngebäude (Ziel: Effizienzhaus) und Nichtwohngebäude (Ziel: Effizienzgebäude) seit 28. Juli 2022
Förderung von Einzelmaßnahmen
Brennstoffzellen und Heizungsoptimierung
- Das BAFA zahlt voraussichtlich einen Zuschuss, wenn Brennstoffzellen zum Heizen dienen sollen – sofern sogenannter »grüner Wasserstoff« oder Biomethan eingesetzt wird. Unterdessen erlischt das KfW-Förderprogramm 433 »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle«.
- Die Förderung der Heizungsoptimierung beschränkt sich auf auf fünf Wohneinheiten – oder bei Nichtwohngebäuden auf eine Gesamtfläche von höchstens 1000 m2. Wenn jedoch eine Anlage mit fossilen Brennstoffen über 20 Jahre alt ist, wird eine Heizungsoptimierung nicht mehr gefördert.

Fördersätze und Anforderungen
Einige Grenzwerte und Anforderungen werden verschärft – zum Beispiel für Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Einzelheiten sind der neuen »Richtlinie für die BEG Einzelmaßnahmen« zu entnehmen. (Änderungen vorbehalten)
Bei den Fördersätzen entfallen die beiden Kategorien für EE-Hybridanlagen – also Hybridanlagen ohne Biomasseheizung oder mit Biomasseheizung. Andererseits steigen einige Fördersätze, die mit Gebäude- oder Wärmenetzen gekoppelt sind.
Nicht zuletzt hat das BAFA seine Seiten zu den geförderten Einzelmaßnahmen aktualisiert – getrennt nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Übersicht der Fördersätze für Einzelmaßnahmen (ohne Gewähr und Änderungen jederzeit möglich):
Fördersätze Einzelmaßnahmen ab 1. Januar 2023
Rückblick auf Gebäudeförderung im Jahr 2022
- Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Januar 2022 überraschend die Förderung unterbrach
- Wie die KfW Bankengruppe ab Ende Februar Anträge für Sanierungen wieder annahm
- Wie Ende April die Zuschüsse bei Neubauten verschwanden
- Wie im August die Fördersätze für Einzelmaßnahmen sanken