Künftig zählen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, denn Materialkosten können angerechnet werden. Außerdem verbessern sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB. Bei Wohngebäuden können Bauherren einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten gelten neue Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar. Die Reform der Gebäudeförderung geht in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals verändert hat.
Änderungen für alle Projekte mit BEG 2023
- Die Förderung berücksichtigt Eigenleistungen: Materialkosten werden gefördert – sofern ein Experte für Energieeffizienz bestätigt, dass der Bauherr die Arbeiten fachgerecht erledigt hat.
- Nicht alleine Eigentümer, Mieter und Pächter können einen Förderantrag stellen: Der Kreis der berechtigten Personen wächst auf alle Investoren der förderfähigen Maßnahmen.
Auf eigene Verantwortung können Bauherren mit den Arbeiten loslegen, bevor die KfW Bankengruppe oder das Bundesaufsichtsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA den Förderantrag genehmigt. Dadurch entsteht allerdings kein Rechtsanspruch, tatsächlich die Fördermittel zu erhalten.
Die KfW hat ihr »Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen« aktualisiert.
Wohnhaus als Effizienzhaus und Nichtwohngebäude als Effizienzgebäude
Geförderte Sanierung nach BEG 2023
Bonus für WPB und für Serielle Sanierung
- Erst im September 2022 wurde ein WPB-Bonus eingeführt, der nun von fünf Prozent auf zehn Prozent steigt – als Worst Performing Building gilt ein Gebäude, das zum energetisch schlechtesten Viertel des deutschen Bestands gehört.
Abweichend von den bisherigen Regeln gibt es den Zuschlag nicht erst bei einer Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude 55 oder Effizienzhaus/-gebäude 40, sondern bereits bei einer Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude 70 EE. Bauherren können diesen hinzugefügten WPB-Bonus ab 23. Februar 2023 beantragen. - Wohngebäude: Bei einer »Seriellen Sanierung« zum Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 lockt ein Bonus von maximal 15 Prozent: Dabei werden vorgefertigte Bauteile montiert, sodass den Handwerkern auf der Baustelle weniger Aufwand entsteht.
Ebenso können Bauherren diesen Bonus zur »Seriellen Sanierung« ab 23. Februar 2023 beantragen. - Wenn der Bonus sowohl für WPB als auch für »Serielle Sanierung« infrage kommt, beträgt der Gesamtzuschlag höchstens 20 Prozent: Der kumulierte Bonus wird also gedeckelt.
Sanierungen mit NH-Klasse und weitere Details
Im Sprachgebrauch der KfW sollen Wohngebäude nach wie vor energetische Standards als Effizienzhäuser erreichen – in den Klassen EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal. Bei Nichtwohngebäuden ist hingegen von Effizienzgebäuden die Rede – in den Klassen EG 40, EG 55, EG 70 und EG Denkmal. Bisher genügten 55 Prozent Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, um bessere Förderstufen mit dem Zusatz EE zu erreichen – nun steigt der verlangte Deckungsanteil auf 65 Prozent.
Daneben existiert bislang nur für Nichtwohngebäude eine Zertifizierung für Nachhaltigkeit. Mit diesem Siegel erhält ein Effizienzgebäude eine Förderstufe mit dem Zusatz NH. Solch ein Nachweis für Nachhaltigkeit ist mit einem höheren Fördersatz verbunden. Jetzt können Bauherren die NH-Klasse auch bei Wohngebäuden ansetzen und somit nicht alleine bei Nichtwohngebäuden eine Alternative zur EE-Klasse wählen. Wie zuvor ist es ausgeschlossen, gleichzeitig von EE und NH zu profitieren: Eine Kombination ist unmöglich.
Bei der Sanierung fallen Anlagen zur Stromversorgung aus der Förderung raus – also etwa Fotovoltaik-Anlagen. Zudem werden einige Grenzwerte und Anforderungen verschärft – zum Beispiel für Biomasseanlagen.
Noch 2022 ergänzten und korrigierten verbindliche »Bekanntmachungen« die vorhandenen Richtlinien. Diesmal ersetzt eine neue Richtlinie für BEG Wohngebäude die bisherigen Vorschriften.
Auch bei den Nichtwohngebäuden gilt eine andere Richtlinie als vorher.
Hier eine Übersicht der Fördersätze und Förderstufen für Sanierungen:
Fördersätze Wohngebäude (Ziel: Effizienzhaus) und Nichtwohngebäude (Ziel: Effizienzgebäude) ab 1. Januar 2023
Neubauten
- Die Förderung im Neubau läuft bis 28. Februar nach den alten Richtlinien. Allerdings werden einige Anpassungen sofort übernommen – zum Beispiel der größere Kreis der Antragsteller und die Förderung von Materialkosten als Eigenleistung.
- Ab 1. März 2023 soll eine Richtlinie »Klimafreundlicher Neubau« KfN gelten. Dann übernimmt das Bundesbauministerium die Verantwortung für geförderte Neubauten.
Hier eine Übersicht der Fördersätze und der Förderstufen für Neubauten – vorerst unverändert:
Fördersätze Wohngebäude (Ziel: Effizienzhaus) und Nichtwohngebäude (Ziel: Effizienzgebäude) seit 28. Juli 2022
Förderung von Einzelmaßnahmen
Brennstoffzellen und Heizungsoptimierung
- Das BAFA zahlt einen Zuschuss, wenn Brennstoffzellen zum Heizen dienen sollen – sofern sogenannter »grüner Wasserstoff« oder Biomethan eingesetzt wird.
Unterdessen erlischt das KfW-Förderprogramm 433 »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle«. - Die Förderung der Heizungsoptimierung beschränkt sich auf kleinere Gebäude: auf fünf Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden auf eine Gesamtfläche von höchstens 1000 m2.
Wenn eine Anlage mit fossilen Brennstoffen über 20 Jahre alt ist, wird eine Heizungsoptimierung nicht mehr gefördert.
Fördersätze und Anforderungen
Einige Grenzwerte und Anforderungen werden verschärft – zum Beispiel für Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Einzelheiten sind der neuen »Richtlinie für die BEG Einzelmaßnahmen« zu entnehmen.
Bei den Fördersätzen entfallen die beiden Kategorien für EE-Hybridanlagen – also Hybridanlagen ohne Biomasseheizung oder mit Biomasseheizung. Andererseits steigen einige Fördersätze, die mit Gebäude- oder Wärmenetzen gekoppelt sind.
Das BAFA hat Änderungen bei Einzelmaßnahmen zusammengestellt.
Nicht zuletzt hat das BAFA seine Seiten zu den geförderten Einzelmaßnahmen aktualisiert – getrennt nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Hier eine Übersicht der Fördersätze für Einzelmaßnahmen:
Fördersätze Einzelmaßnahmen ab 1. Januar 2023
Rückblick auf Gebäudeförderung im Jahr 2022
- Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Januar 2022 überraschend die Förderung unterbrach
- Wie die KfW Bankengruppe ab Ende Februar Anträge für Sanierungen wieder annahm
- Wie Ende April die Zuschüsse bei Neubauten verschwanden
- Wie Zuschüsse Ende Juli auch bei Sanierungen entfielen
- Wie im August die Fördersätze für Einzelmaßnahmen sanken