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KfW För­de­rung für Gebäude sinkt und Zuschuss entfällt

Mit einem Tag Vor­warn­zeit hat die KfW Ban­ken­gruppe ihr För­der­pro­gramm für Zuschüsse zur Gebäu­de­sa­nie­rung ein­ge­stellt: Wenn etwa Pri­vat­per­sonen oder Unter­nehmen ihren Antrag seit 28. Juli ein­rei­chen, können sie aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen erhalten. »Die Zuschuss­för­de­rung wird nur noch für kom­mu­nale Antrag­steller gewährt«, heißt es in einer ver­bind­li­chen »Bekannt­ma­chung«. Gleich­zeitig sinken die För­der­sätze für Gebäude nicht nur bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus, sondern eben­falls bei Neu­bauten und bei Ein­zel­maß­nahmen.

Zudem ändern sich weitere Regeln der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. So ent­fällt die bis­he­rige För­der­stufe Effizienz­haus 100 (EH 100) oder Effizienz­gebäude 100 (EG 100). Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar über­ar­beitet. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet die neuen Kor­rek­turen: »Wichtig ist dabei, mit den ver­füg­baren staat­li­chen Mitteln ein mög­lichst großes Inves­ti­ti­ons­vo­lumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass mög­lichst viele bei der Sanie­rungs­för­de­rung zum Zuge kommen«.

För­de­rung bei Sanie­rungen zum Effizienzhaus

KfW schließt Zuschuss­portal für Gebäude

Die KfW schließt ihr Zuschuss­portal. Die Pres­se­mit­tei­lung begründet die Umstel­lung mit »dem sich ver­än­dernden Zins­um­feld«. Aber sowohl Kredite als auch Zuschüsse stehen bereit für kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände sowie recht­lich unselb­stän­dige Eigen­be­triebe von kom­mu­nalen Gebietskörperschaften.

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden liegt Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten niedriger

Laut »Bekannt­ma­chung« wird »für Nicht­wohn­ge­bäude die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal zehn Mil­lionen Euro pro Vor­haben fest­ge­legt«. Bislang wurden die för­der­fä­higen Kosten bei 30 Mil­lionen Euro beschnitten.

För­der­sätze für Effizienz­haus und Effizienz­gebäude fallen

Mit den frü­heren Kon­di­tionen war die För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung gegen Ende Februar wieder gestartet. Doch jetzt gelten andere För­der­sätze und Förderstufen:

Tilgungs­zuschussMaxi­male Zins­ver­güns­ti­gungWorst Per­forming Buil­dingMaxi­maler Fördersatz
EH 40 oder EG 4020 %15 %5 %40 %
EH 40 EE oder EG 40 EE oder EG 40 NH25 %15 %5 %45 %
EH 55 oder EG 5515 %15 %5 %35 %
EH 55 EE oder EG 55 EE oder EG 55 NH20 %15 %5 %40 %
EH 70 oder EG 7010 %15 %25 %
EH 70 EE oder EG 70 EE oder EG 70 NH15 %15 %30 %
EH 85 – EG 85 wird nicht gefördert5 %15 %20 %
EH 85 EE10 %15 %25 %
EH Denkmal oder EG Denkmal5 %15 %20 %
EH Denkmal EE oder EG Denkmal EE oder EG Denkmal NH10 %15 %25 %
För­der­sätze bei Sanie­rung zum Effizienz­haus oder Effizienzgebäude

Zins­ver­bil­li­gung gilt als Sub­ven­tion für Gebäude

»Um mög­lichst vielen Bür­ge­rinnen und Bürgern ange­sichts knapper Haus­halts­mittel den Zugang zu För­de­rung zu ermög­li­chen, sind etwas ver­rin­gerte För­der­sätze not­wendig« – so die Pres­se­mit­tei­lung. Zum Bei­spiel sinkt der Tilgungs­zuschuss für ein Effizienz­haus 55 von 40 Prozent der Kre­dit­summe auf 15 Prozent. Ande­rer­seits zähle eine mög­liche Zins­ver­bil­li­gung als »Sub­ven­ti­ons­wert«, ist in der Pres­se­mit­tei­lung zu lesen: Die Zins­ver­güns­ti­gung schwanke mit dem Markt­zins­ni­veau und betrage bis zu 15 Prozent.

Gebäude mit EE-Klasse, NH-Klasse, Bau­be­glei­tung und Zer­ti­fi­zie­rung der Nachhaltigkeit

In der Sanie­rungs­för­de­rung bleiben erhalten:

  • Zuschlag von fünf Prozent in der Erneu­er­bare-Ener­gien-Klasse (EE-Klasse)
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden alter­nativ Zuschlag von fünf Prozent in der Nach­hal­tig­keits-Klasse (NH-Klasse)
  • zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Bau­be­glei­tung – mit Höchstgrenzen
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Zer­ti­fi­zie­rung der Nach­hal­tig­keit – mit Höchstgrenzen

Bei För­de­rung ver­schwinden gas­be­trie­bene Anlagen, Effizienz­haus 100 und iSFP-Bonus

Ferner legt die »Bekannt­ma­chung« fest: »Die För­de­rung von gas­be­trie­benen Anlagen und den damit ein­her­ge­henden Umfeld­maß­nahmen wird gestri­chen«. Bei Sanie­rungen ver­schwinden ebenso »die För­de­rung des EH/​EG 100 inklu­sive der EE- und NH-Klasse« und der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP.

Bonus für Gebäude als »Worst Per­forming Building«

Hin­gegen wird am 22. Sep­tember ein Bonus von fünf Prozent für ein »Worst Per­forming Buil­ding« (WPB) ein­ge­führt: Ein WPB ist »ein Gebäude, das auf Grund des ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­standes seiner Bau­teil­kom­po­nenten zu den ener­ge­tisch schlech­testen 25 Prozent des deut­schen Gebäu­de­be­standes gehört« – erklärt das »Merk­blatt BEG Wohn­ge­bäude Kredit«. Dieser Zuschlag ent­steht bei einer Sanie­rung zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 40 oder zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 55.

För­de­rung bei Neubauten

Wohn­ge­bäude mit 120.000 Euro statt 150.000 Euro als Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten

Seit 20. April ver­langt die KfW Nach­hal­tig­keit als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten: Seitdem vergibt die För­der­bank bei Wohn­ge­bäuden aus­schließ­lich Kredite mit Tilgungs­zuschuss für Effi­zi­enz­häuser 40 NH und bei Nicht­wohn­ge­bäuden ver­gleich­bare Dar­lehen für Effizienz­gebäude 40 NH. Die »Bekannt­ma­chung« drückt die Grenze von 150.000 Euro nach unten: »Beim Neubau von Wohn­ge­bäuden wird die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal 120 000 Euro pro Wohn­ein­heit festgelegt«.

Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt

Bis zur der­zei­tigen Reform betrug der Tilgungs­zuschuss 12,5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kre­dit­summe, also bis zu 18.750 Euro je Wohn­ein­heit. Ab sofort sinkt dieser Anteil der För­de­rung auf 6.000 Euro, denn der Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt – aller­dings nicht bei kom­mu­nalen Antrag­stel­lern. »Mit der Zins­ver­güns­ti­gung steht aber wei­terhin ein attrak­tives För­der­an­gebot zur Ver­fü­gung«, ver­spricht die Pressemitteilung.

Nicht­wohn­ge­bäude

Der Tilgungs­zuschuss wird ebenso bei Nicht­wohn­ge­bäuden auf fünf Prozent redu­ziert. Wie bei Sanie­rungen liegt die Höchst­grenze der för­der­fä­higen Kosten bei 2.000 Euro pro Qua­drat­meter Net­to­grund­fläche – bei maximal 10 Mil­lionen Euro für das jewei­lige Vor­haben. Zuvor gehörten maximal 3,75 Mil­lionen Euro Tilgungs­zuschuss zur För­de­rung, im Gegen­satz zu 500.000 Euro nach den jet­zigen Konditionen.

Bun­des­re­gie­rung plant zusätz­liche Ände­rungen für 2023

Wie bei Wohn­ge­bäuden erläu­tert ein Merk­blatt den Umbruch und hängt die Richt­linie in der alten Fassung an. Ohnehin erscheinen die ange­passten Richt­li­nien erst im nächsten Jahr, zumal die Bun­des­re­gie­rung eine Novelle der Neu­bau­för­de­rung für 2023 plant. »Bis zur Neu­kon­zi­pie­rung der Neu­bau­för­de­rung läuft das Pro­gramm EH 40 Nach­hal­tig­keit bis Jah­res­ende weiter«, sagt die Pres­se­mit­tei­lung: »Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur not­wen­dige Fol­ge­an­pas­sungen«. Nicht zuletzt soll ein Bonus für seri­elle Sanie­rung ein­ge­führt werden.

Über­gangs­frist bei För­de­rung von Einzelmaßnahmen

Die Reform der BEG betrifft auch Ein­zel­maß­nahmen: Ein­schrän­kungen und Erwei­te­rungen »erfolgen mit einer Über­gangs­frist zum 15. August 2022«, kündigt die Pres­se­mit­tei­lung an – »Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«. Lesen Sie einen ergän­zenden Artikel, was bei der För­de­rung der Ein­zel­maß­nahmen geschieht.