Tpyische ungedämmte Schulfassade

NEU: Aus­zeich­nungs­pro­jekt »Ener­gie­ef­fi­zi­ente Nicht­wohn­ge­bäude in NRW«

Das Minis­te­rium für Wirt­schaft, Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Energie des Landes Nord­rhein-West­falen hat heute gemeinsam mit der EnergieAgentur.NRW das Aus­zeich­nungs­pro­jekt „Ener­gie­ef­fi­zi­ente Nicht­wohn­ge­bäude in Nord­rhein-West­falen – Schulen und Büro­ge­bäude“ ins Leben gerufen, um vor­bild­liche ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude zu iden­ti­fi­zieren und auszuzeichnen. 

Eine Aus­zeich­nungs­tafel mit Infor­ma­tionen zur ener­ge­ti­schen Qua­lität der Gebäu­de­hülle und zur CO2-Ein­spa­rung, soll sichtbar für die Nutzer und Besu­cher ange­bracht wird. Berück­sich­tigt werden Neubau- und Sanie­rungs­vor­haben, die bereits abge­schlossen sind oder in der Planung sind.

Mit diesem Projekt soll der Bekannt­heits­grad ener­gie­ef­fi­zi­enter Gebäude und der zuge­hö­rigen tech­ni­schen Lösungen erhöht werden. Die Erfah­rungen der Planer, Eigen­tümer und Nutzer sollen zudem einem brei­teren Kreis zugäng­lich gemacht werden. Das Projekt kon­zen­triert sich auf Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäude sowie Schulen.

I. Gebäu­de­hülle
Es werden Anfor­de­rungen an den Wär­me­schutz­stan­dard der Gebäu­de­hülle gestellt, die von den mitt­leren U‑Werten der Bau­teil­gruppen abge­leitet werden. Ebenso wurden Grenz­werte für die Treib­haus­gas­emis­sionen als CO2-Äqui­va­lente eines Gebäudes bestimmt. Diese werden aus dem End­ener­gie­be­darf und der Nutzung erneu­er­barer Ener­gien ermit­telt und auf die Net­to­grund­fläche bezogen.

Die Nach­weis­füh­rung erfolgt dabei über EnEV-Bilan­zie­rungen (DIN V 18599): diese liefert die mitt­leren U‑Werte, an Hand derer die Aus­zeich­nung erfolgt. Im Neu­bau­be­reich ent­spricht die Anfor­de­rung dem bekannten KfW-Effizienz­gebäude 55 – Niveau, in der Sanie­rung dem KfW-Effizienz­gebäude 70-Niveau. Eine För­de­rung (80 Prozent Bezu­schus­sung des Hono­rar­auf­wandes) der Ener­gie­kon­zept­erstel­lung und damit der EnEV-Bilan­zie­rung kann über das BAFA-Pro­gramm Ener­gie­be­ra­tungen für Nicht­wohn­ge­bäude erfolgen, siehe www. planungsbuero-entech.de/energiekonzepte-fur-kommunale-gebaude
Die Bera­tungs­er­geb­nisse können dann auch für die KfW-För­der­mit­tel­be­an­tra­gung genutzt werden zum Bei­spiel für das Pro­gramm IKK – Energie­effizient Bauen und Sanieren 217/​218.

II. CO2-Äqui­va­lente
Gleich­zeitig werden für die Emis­sionen als CO2-Äqui­va­lente Grenz­werte fest­ge­legt:
Neubau: Schulen 15 kg/​m2a und Büro-und Ver­wal­tungs­ge­bäude 20 kg/​m2a.
Sanie­rung: Schulen 20 kg/​m2a und Büro-und Ver­wal­tungs­ge­bäude 25 kg/​m2a.

III. Emp­feh­lungen zur Nach­hal­tig­keit
Ein wei­terer Fokus wird auf Nach­hal­tig­keit gelegt. Daher wurden Kri­te­rien emp­feh­lende Kri­te­rien fest­ge­legt: Über einen soge­nannten ver­ein­fachten Nach­weis werden Qua­li­täten zum Nut­zer­kom­fort, zum Res­sour­cen­ver­brauch etc. abgefragt.

För­de­rungen
Im Rahmen des Pro­jektes »Ener­gie­ef­fi­zi­ente Nicht­wohn­ge­bäude in NRW« wird das Energie-Moni­to­ring von aus­ge­wählten Pro­jekten finan­ziell unter­stützt. Eine För­de­rung erfolgt in Form eines Zuschusses aus dem Pro­gramm progres.nrw-Markteinführung.
Eine För­de­rung (80 Prozent Bezu­schus­sung des Hono­rar­auf­wandes) der Ener­gie­kon­zept­erstel­lung und damit der EnEV-Bilan­zie­rung kann über das BAFA-Pro­gramm Ener­gie­be­ra­tungen für Nicht­wohn­ge­bäude erfolgen:
www. planungsbuero-entech.de/energiekonzepte-fur-kommunale-gebaude
Wie beraten Sie gerne zu diesem neuen Pro­gramm und erstellen Ihnen als zuge­las­sene BAFA-Ener­gie­be­rater sowohl die Ener­gie­kon­zepte als auch die Auszeichnung!