Gegenüberstellung: sanierte und unsanierte Fassade

ENTECH: zer­ti­fi­ziert als KfW Ener­gie­be­rater für Denkmale

ENTECH berät Sie nicht nur, sondern stellt Ihnen auch die not­wen­digen Bestä­ti­gungen zum KfW-Antrag aus, die Sie brau­chen, um die För­de­rung zu bean­tragen. Außer­dem führen wir die ener­getische Fach­pla­nung und quali­fizierte Bau­be­glei­tung durch, zu 50 Prozent geför­dert wie­derum über das KfW-Pro­gramm 431.

Bau­denk­male sind auf­grund ihrer städ­te­bau­li­chen, geschicht­li­chen oder künst­le­ri­schen Bedeu­tung als Kul­tur­denkmal ein­ge­stuft. Die Denk­mal­schutz­ge­setze der Länder regeln, welche Gebäude als Bau­denkmale gelten. Das Wohnen in einem Bau­denkmal hat einen ganz beson­deren Charme – ist aber leider oft mit hohen Heiz­kosten verbunden.

unsanniertes, verfallendes Gebäude in historischem Stadtzentrum umringt von sanierten Fachwerkhäusern
Was ist hier möglich?

Es gelten grund­sätz­lich die­selben För­der­be­träge wie bei anderen Wohn­gebäuden. Geför­dert wird Ihr Vor­haben mit einem zins­günstigen För­der­kredit von

  • bis zu 100.000 Euro je Wohnung bei Kom­plett­sa­nie­rung zum KfW-Effizienzhaus 
  • bis zu 50.000 Euro je Wohnung bei Teil­sa­nie­rung in Einzelmaßnahmen.

Wenn Sie einen KfW-Effizienz­haus-Stan­dard errei­chen, erhalten Sie zusätz­lich einen Tilgungs­zuschuss. Alter­nativ zum För­der­kredit (Nr. 151/​152) können Sie auch einen Inves­ti­ti­ons­zu­schuss (430) beantragen.

Wer gestal­te­ri­sche Auf­lagen ein­halten muss, kann die hohen Anfor­de­rungen an ein KfW-Effizienz­haus oder an die Ein­zel­maß­nahmen nicht immer er­füllen. Sie können zum Bei­spiel nicht ohne Wei­teres die Außen­wände dämmen und gleich­zeitig eine his­to­ri­sche Gebäu­de­fas­sade erhalten.

Unsanierte Fachwerkhauszeile in historischer Altstadt, gewerbliche Nutzung offensichtlich nicht lukrativ, Schild mit Ausverkauf, Fassade am Verfallen
Fach­werk in his­to­ri­scher Alt­stadt: Eine wirt­schaft­lich ver­tret­bare Nutzung sichert lang­fristig die Bausubstanz.

Infor­mieren Sie sich über die Sys­te­matik und Vor­ge­hens­weise auch unter DIN EN 16883. Effi­zienz und Denk­mal­schutz sind nicht einfach »unter einen Hut zu bringen«, wider­spre­chen aber ein­ander nicht!

Deshalb hat die KfW beim Stan­dard KfW-Effizienz­haus Denk­mal sowie bei einigen Ein­zel­maß­nahmen die tech­ni­schen Mindest­anforderungen verein­facht und die Anfor­de­rungen her­ab­ge­setzt. Auch Aus­nahmen und Abwei­chungen von diesen Bedin­gungen sind bei ent­spre­chender Dar­stel­lung und Begrün­dung durch den sach­ver­stän­digen Ener­gie­be­rater möglich.

Wir unter­stützen Gebäu­de­ei­gen­tümer, aber auch gerne Planer, Fach­un­ter­nehmer und Kol­legen mit der Zusatz­qua­li­fi­ka­tion »Ener­gie­be­rater für Denkmale«.

Infos zur För­de­rung auf einer spe­zi­ellen KfW-Denk­mal­web­seite.