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11Mai/20

BAFA För­de­rung »Heizen mit erneu­er­baren Energien«

Seit Jah­res­be­ginn gilt eine neue Richt­linie für die För­de­rung von »Heizen mit Erneu­er­baren Ener­gien«. Im Rahmen des soge­nannten Markt­an­reiz­pro­gramms zahlt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA Zuschüsse für Maß­nahmen im Bereich Heiztechnik. 

Die in den letzten Jahren eta­blierte För­de­rung von Hei­zungs­maß­nahmen z.B. über das Pro­gramm KfW »Energie­effizient Sanieren« 151/​152 bzw. 430 ist seit Jah­res­be­ginn vom BAFA über­nommen, erwei­tert und in den Zuschüssen wesent­lich erhöht worden. Die wich­tigsten Merk­male möchten wir Ihnen dar­stellen und wich­tige Doku­mente zur Ver­fü­gung stellen (siehe Sei­ten­ende). In Bestands­ge­bäuden werden fol­gende Anlagen gefördert:

  • Solar­ther­mie­an­lagen
  • Bio­mas­se­an­lagen
  • effi­zi­ente Wärmepumpenanlagen
  • Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
  • Gas-Hybrid­hei­zungen

Wird für eine der oberen Anlagen eine Ölhei­zung ersetzt, wird zusätz­lich über ein »Ölaus­tausch­prämie« geför­dert. Auch in Neu­bauten ist eine För­de­rung möglich, aller­dings nicht für Gas-Hybridheizungen.

Welche Tech­niken werden nun wie geför­dert?
Um an die Zuschüsse zu gelangen, sind tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen und weitere Rah­men­be­din­gungen ein­zu­halten, die im Ein­zel­fall zu prüfen sind. Dazu beraten wir gerne. Zudem müssen auch neue Bezeich­nungen wie »Gas­hy­brid« ver­standen werden. Hier nur das Wich­tigste zum Ver­ständnis sowie die För­der­sätze:
Solar­ther­mie­an­lagen
sind Solar­kol­lek­toren, die warmes Wasser für die Brauch­warm­was­se­r­er­wär­mung oder Hei­zungs­un­ter­stüt­zung liefern.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %.
Bio­mas­se­an­lagen
sind z.B. Holz­pel­lets- oder Holz­hack­schnit­zel­an­lagen.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Wär­me­pum­pen­an­lagen
bereiten Umwelt­wärme auf. Meist werden diese mit Strom betrieben, selten mit Gas.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
stellen eine Kom­bi­na­tion der oben gelis­teten Tech­niken dar. Einen gemein­samen Betrieb einer der Tech­niken Bio­masse, Solar oder Wär­me­pumpe heißt „biva­lentes System“.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
„Gas-Hybrid­hei­zungen“
sind normale Gas­brenn­wert­hei­zungen, die mit einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung gekop­pelt werden. Die häu­figste Kom­bi­na­tion ist die mit einer Solar­an­lage. „Rene­wable Ready“ bedeutet, dass eine Gas­brenn­wert­hei­zung geför­dert wird, wenn einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung inner­halb von 2 Jahren nach­ge­rüstet wird.
Geför­dert wird nur im Gebäu­de­be­stand, nicht im Neubau!
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 30 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 40%, „Rene­wable Ready“ mit 20%.

Details zum Ver­fahren
Wer wird geför­dert? Im Grunde genommen „alle“: Pri­vat­per­sonen, Woh­nungs­ei­gen­tür­mer­ge­mein­schaften, Kom­munen etc., frei­be­ruf­lich Tätige, Unter­nehmen, sons­tige … gemein­nüt­zige …
Siehe dazu im Detail in der Richt­linie selber.
Die Antrag­stel­lung erfolgt grund­sätz­lich vor der Auf­trags­er­tei­lung und digital über ein Portal beim BAFA. Wichtig dabei: „För­der­fähig sind nur Maß­nahmen, mit denen zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht begonnen worden ist. Als Vor­ha­ben­be­ginn gilt der Abschluss eines der Aus­füh­rung zuzu­rech­nenden Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trags. Pla­nungs­leis­tungen dürfen vor Antrag­stel­lung erbracht werden. Maß­geb­lich ist das Ein­gangs­datum des Antrags beim BAFA.“

Was sind för­der­fä­hige Kosten? Mehr als nur die Kosten für die eigent­liche Anlage!
Dies ist detail­liert in einem sepa­raten Doku­ment des BAFA geregelt.

ACHTUNG: Wenn Für Ihre alte Heizung eine Aus­tausch­pflicht gem. Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) § 10 besteht, erhalten Sie keine För­de­rung. Ver­ein­facht aus­ge­drückt wird es in diesem Sinne kri­tisch, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist. Es gibt dazu aber weitere (Aus­nahme-) Regeln. Dazu beraten wir gerne.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren För­der­pro­grammen
Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • Energie­effizient Bauen“ (Pro­gramm­nummer 153)
  • Energie­effizient Sanieren“ – Ergän­zungs­kredit“ (Pro­gramm­nummer 167)

Nicht zulässig ist eine Kumu­lie­rung mit:

  • der Steu­er­ermä­ßi­gung für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen bei zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz)
  • Energie­effizient Sanieren“ (151÷152 bzw. 430). Dies war in Teil­be­rei­chen bis Ende 2019 möglich. Aller­dings dürfen natür­lich die Effi­zi­enz­ver­bes­se­rungen durch die Anlagen bei der Berech­nung von Effi­zi­enz­haus­zielen berück­sich­tigt werden.

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Das sind z.B. für Gebäude in Münster:

  • Das „Proges“-Pro­gramm des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)
  • Das neue Pro­gramm der Stadt Münster „Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude, eben­falls mit Zuschüssen z.B. für Solar­kol­lek­toren etc.

Energie­beratung
Für die eigent­liche Antrags­stel­lung benö­tigen Sie einige Unter­lagen und Nach­weise von Ihrem Fach­un­ter­nehmer und vom Her­steller. Diese Details sowie viele andere För­der­vor­aus­set­zungen sind über­sicht­lich auf den Seiten des BAFA dar­ge­stellt. Eine Energie­beratung oder einen sach­ver­stän­digen Ener­gie­be­rater benö­tigen Sie bei diesem Pro­gramm nicht zwin­gend. Damit könnte die Sache erle­digt sein und Sie erhalten hohe Zuschüsse.

Aber:

  • errei­chen Sie damit das Optimum an Fördermitteln?
  • Ist die Anlage sinn­voll in das Gesamt­ge­bäu­de­system eingebunden?
  • Sind die Anla­gen­pa­ra­meter korrekt ausgelegt?
  • Welche Hei­zungs­technik ist die passende?
  • Sollten vorher flan­kie­rende Dämm­maß­nahmen durch­ge­führt werden?
  • Sind Sie hin­rei­chend über die Betriebs­kosten einer neuen Anlage auf­ge­klärt? Bei Wär­me­pum­pen­an­lagen bei­spiels­weise können die Betriebs­kosten (Strom) höher sein als bei einer alten unef­fi­zi­enten Ölheizungsanlage!

Aus­gangs­punkt sollte immer eine unab­hän­gige Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen gerne die Vor­ge­hens­weise. Für die För­de­rung durch das BAFA ist dies nicht zwin­gend not­wendig, aber ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben ist keine Opti­mie­rung möglich. Das BAFA fördert die Bera­tung z.B. über die Pro­gramm Energie­beratung Wohn­ge­bäude bzw. Nichtwohngebäude.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige prin­zi­pi­elle Infor­ma­tionen zur Verfügung:

BAFA-Förderung 2020: Zuschusshöhen und Techniken
BAFA-För­de­rung 2020: Zuschuss­höhen und Techniken
11Mai/20

Büro­fach­kraft (m/​w/​d)

Stel­len­an­ge­bots­be­schrei­bung:

Wir suchen einen/​eine engagierte/​n und zuverlässige/​n Mitarbeiter/​in für Büro- und Verwaltungstätigkeiten.

Ihre Auf­gaben:

  • all­ge­meine Sachbearbeitung
  • Kor­re­spon­denz
  • Kun­den­be­treuung per E‑Mail und Telefon
  • Ter­min­ma­nage­ment
  • Abstim­mung der Ver­wal­tungs­auf­gaben mit Mit­ar­bei­te­rinnen und Mitarbeitern
  • Rech­nungs­wesen
  • Büro­or­ga­ni­sa­tion

Wir bieten:

  • viel­sei­tige und inter­es­sante Tätig­keit in einem Inge­nieur­büro mitt­lerer Größe
  • abwechs­lungs­reiche Tätigkeit
  • ver­ant­wor­tungs­volle und lang­fristig ange­legte Einstellung
  • stadt­nahen zen­tralen Arbeitsort und fle­xible Arbeitszeiten

Wir erwarten:

  • Spaß im Umgang mit Menschen
  • idea­ler­weise eine Aus­bil­dung in einem kauf­män­ni­schen Beruf
  • gute EDV-Kennt­nisse, vor allem in den MS-Office-Modulen Word und Excel und Word sowie gege­ben­falls Buchhaltungssoftware
  • selbst­stän­dige, struk­tu­rierte und ziel­ori­en­tierte Arbeitsweise
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stärke und Teamarbeitsfähigkeit
  • Bereit­schaft, sich in Neues einzuarbeiten

Bei Inter­esse freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.

Nehmen Sie bitte per E‑Mail Kontakt auf mit Herrn Deppe: a.​deppe@​planungsbuero-​entech.​de

Ergän­zende Infor­ma­tionen zu den Anfor­de­rungen an die Bewerber:

Sollte in diesem Text aus Gründen der Les­bar­keit oder ähn­li­chem die männ­liche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Ange­hö­rige aller Geschlechter.

01Mai/20
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster ver­bes­sert För­de­rung Alt­bau­sa­nie­rung und Neubauten

In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jähr­liche Gesamt­för­der­summe ist gegen­über den Vor­jahren auf 4,5 Mil­lionen € ver­zehn­facht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwer­punkt der städ­ti­schen För­de­rung auf der Alt­bau­sa­nie­rung. Nun begüns­tigt die Stadt Münster auch Neu­bauten und die Instal­la­tion von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien. Damit wird das eta­blierte För­der­pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Alt­bau­sa­nie­rung in der Stadt Münster« abge­löst und erweitert.

1. »För­der­bau­stein Altbausanierung«

Die eta­blierte För­de­rung von Dämm­maß­nahmen über gestaf­felte Zuschüsse pro Qua­drat­meter ver­bes­serter Fläche der Gebäu­de­hülle bleibt erhalten. Die Anfor­de­rungen an die Dämm­qua­li­täten bleiben unver­än­dert – ebenso Zuschläge für öko­lo­gi­sche Dämm­stoffe. Das Bonus­system für ganz­heit­liche Dämm­maß­nahmen wird erwei­tert. Neu sind För­de­rungen im Bereich der Anlagen­technik wie Hei­zungs­austauch­pau­schalen oder die För­de­rung einer Foto­voltaik­anlage bei gleich­zei­tiger Dach­däm­mung. Es werden nun auch neuere Gebäude geför­dert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugs­fertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weg­ge­fallen ist die Grö­ßen­be­gren­zung auf Wohn­flä­chen in Eigen­heimen von unter 150 qm. Zusätz­lich kann ein vor­zei­tiger Bau­be­ginn nun geneh­migt werden, sodass mit der Geneh­mi­gung keine Nach­teile für die För­der­mittel entstehen.

Die Kopp­lung an eine vor­he­rige unab­hän­gige Energie­beratung bleibt eben­falls bestehen: Es muss ein Gut­achten nach den Kri­te­rien der BAFA-Energie­beratung für Wohn­ge­bäude erstellt werden.

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­an­teil etwa 350 €.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Altbausanierung Münster
Münster wirbt für geför­derte Altbausanierung

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­teil etwa 350 €.

Geför­dert werden (Auszüge):

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Außen­wand­däm­mung
  • Kern­däm­mung
  • Innen­wand­däm­mung
  • Dämmung der Kel­ler­decke oder des untersten Geschossbodens
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Einbau ener­gie­spa­render Lüftungsanlagen
  • Einen Bonus gibt es für den Einsatz öko­lo­gi­scher oder umwelt­freund­li­cher Dämmstoffe
  • Eben­falls gibt es einen Bonus bei »ganz­heit­li­cher Gebäudedämmung«
  • Ein Lüf­tungs­kon­zept, eine Luft­dicht­heits­mes­sung und »die Opti­mie­rung des Hei­zungs­sys­tems über die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs« werden eben­falls bezuschusst.

2. »För­der­bau­stein Effi­zienz im Neubau«

Große Ver­än­de­rungen gibt es bei dem För­der­bau­stein Neubau. Die bis­he­rige För­de­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­täts­si­che­rung wurde auf 1100 € ver­dop­pelt. Zusätz­lich gibt es nun eine För­de­rung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus oder 10000 € je Wohn­ein­heit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Trans­missions­wärme­ver­lust des Neubaus die Vor­gaben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV um min­des­tens 40 Prozent unter­schreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 45 dar­stellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spe­zi­fi­scher Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lust­koff­ef­fi­zient« = Mit­tel­wert für die Dämm­qua­lität der Gebäu­de­hülle inkl. der Wär­me­brü­cken), nicht den QP (»Pri­mär­ener­gie­be­darf« = Umwelt­be­las­tung durch die Ver­wen­dung von Energie für Heizen und Brauch­warm­wasser). Eine Kumu­la­tion mit För­der­mit­teln der KfW ist aus­drück­lich nicht möglich.

Wenn das Land Nord­rhein-West­falen einem Haus­halt Wohn­raum­för­de­rung für ein neues Eigen­heim bewil­ligt, gibt es einen wei­teren Zuschuss von 4000 €.

3. »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Energien«

Bisher wurden in der Richt­linie ledig­lich Foto­vol­ta­ik­an­lagen mit sta­tio­nären Bat­te­rie­spei­cher­sys­temen gefördert.

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Fotovoltaik in Münster
Münster fördert Fotovoltaikanlagen

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren Förderprogrammen

Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit vielen wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • »Energie­effizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/​Zuschüssen ab 20 Prozent
  • »Erneu­er­bare Ener­gien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
  • »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Energie­beratung ist wichtig

Aus­gangs­punkt sollte immer eine Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen die Vor­ge­hens­weise und die För­de­rung unsere Leis­tungen. Für die För­de­rung durch die Stadt Münster ist diese zwin­gend not­wendig, und die KfW emp­fiehlt die vor­he­rige Energie­beratung eben­falls. Ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben, die mit der Bera­tung erlangt werden, ist keine Opti­mie­rung möglich.

Das Pla­nungs­büro ENTECH erläu­tert gerne die Richt­linie. Einen ersten Über­blick, der auch die Ver­än­de­rungen gegen­über der alten Richt­linie über­sicht­lich dar­stellt, finden Sie hier in der Gegen­über­stel­lung.

Als zer­ti­fi­zierte Experten für Ener­gie­effi­zienz leiten wir Sie durch das Antrags­ver­fahren und leisten die Energie­beratung, die teils in diesem För­der­pro­gramm zwin­gend vor­ge­schrieben ist.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige Antrags­un­ter­lagen zur Verfügung:

Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie
Über­sicht­liche Gegen­über­stel­lung der alten und neuen Richtlinie