In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August auf seiner Website, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – durch diesen Zuschlag steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt. ENTECH hat alle Angaben aus offiziellen Quellen recherchiert. Indes können diese Hinweise schnell veralten, zumal die Vorschriften oft reformiert werden. Sichere Informationen bieten ausschließlich die verbindlichen Dokumente etwa vom BAFA. Vertrauen Sie ansonsten Ihrer Energieexpertin oder Ihrem Energieexperten.
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Verzichten wir auf den iSFP (Gastbeitrag)
Lasst uns den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP abschaffen!
Warum?
Ich will es euch erklären.
Gastbeitrag von Carsten Herbert – als sogenannter »Energiesparkommissar« schreibt der Bauingenieur Bücher, hält Vorträge und veröffentlicht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf LinkedIn veröffentlicht und zur Diskussion unter weiteren Energieexperten angeregt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüngliche Konzept sei leider verschwunden: »Ich war seit 2014 an der Entwicklung des iSFP als Unterauftragnehmer beteiligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vorschlag ans Wirtschaftsministerium und an die dena ging. Durch die Verbandsarbeit der Immobilienwirtschaft wurde das ursprüngliche Konzept nach und nach umgekrempelt«. Für den Text mit seinem Inhalt ist ausschließlich der Autor verantwortlich.
Continue readingWie startet die Energieberatung für Wohngebäude? Wofür brauchen Sie den iSFP?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wiederum als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewilligungsbescheid und veranlasst die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Weil Sie den Zuschuss einnehmen, zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag der Energieberatung für Wohngebäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechtslage noch eine Förderung versprechen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vorgaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater unterstützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.
Leider scheint das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-Förderanträge zu bewältigen. Trotzdem soll dieses Problem keineswegs Ihr Sanierungsprojekt ausbremsen: Ihr Energieexperte startet nämlich gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben – sofern sich die Rechtslage nicht irgendwann ändert. Das BAFA bestätigt jedenfalls auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
Continue readingEnergieberatung für Wohngebäude EBW wird geändert
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
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