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21Feb/18
Symbolbild: Farbskala im Energieausweis

Ener­gie­aus­weise älterer Gebäude werden dieses Jahr ungültig

Die ersten Ener­gie­aus­weise für ältere Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäude werden Mitte dieses Jahres ungültig. Die ersten seit 2008 aus­ge­stellten Ener­gie­aus­weis­do­ku­mente hatten eine Lauf­zeit von zehn Jahren. Haus­ei­gen­tümer müssen aber nur dann einen aktu­ellen Ener­gie­aus­weis vor­legen, wenn sie ihr Haus ver­kaufen, ver­mieten oder ver­pachten wollen. Sobald eine Immo­bi­len­an­zeige auf­ge­geben wird – eine Ver­schär­fung, die durch die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) bereits 2014 ein­ge­führt wurde – sind Pflicht­an­gaben aus dem Ener­gie­aus­weis anzu­geben. Con­tinue reading