Die ersten Energieausweise für ältere Wohn- und Nichtwohngebäude werden Mitte dieses Jahres ungültig. Die ersten seit 2008 ausgestellten Energieausweisdokumente hatten eine Laufzeit von zehn Jahren. Hauseigentümer müssen aber nur dann einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Sobald eine Immobilenanzeige aufgegeben wird – eine Verschärfung, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits 2014 eingeführt wurde – sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben. Continue reading