Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Neue Richtlinie für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«
Maximale Förderung sinkt von 450.000 € auf 250.000 €
Laut derzeitigen Darstellungen der Stadt Münster werden die Angebote für Neubauten im reformierten Förderprogramm beschnitten. Andererseits sollen einige Fördersätze für Sanierungen steigen. Wie vor dem Förderstopp Ende Juni 2022 würden Zuschüsse für Dachbegrünungen und Fotovoltaikanlagen fließen. Aber den neuen Regeln ist zu entnehmen, dass Bauherren manchmal mit städtischen Rückforderungen rechnen müssen – wenn die Summe der Fördermittel aus Münster und aus anderen Quellen 60 Prozent der Gesamtkosten überschreitet. Nichtsdestotrotz soll eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in diesem städtischen Förderprogramm maximal 250.000 € pro Jahr erhalten. Bislang gab es bis zu 450.000 €. Anders als früher akzeptiert die Stadt Münster keinen nachträglichen Förderantrag für Dachbegrünung oder Fotovoltaik.

Förderung in Münster erfordert Energieberater
Der Förderbaustein »Altbausanierung« heißt nun »Energetische Sanierung«. In diesem Förderprogramm soll der Energieexperte aus einer Liste der Deutschen Energie-Agentur dena eine größere Rolle spielen: So liefert er nicht alleine den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, der zum bundesweit verfügbaren Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude EBW gehört. Solche anerkannten Fachleute sollen nun die Förderanträge für Münster ausfüllen – gegen eine geförderte Pauschale.

Nach wie vor besteht also die Pflicht, einen zugelassenen Energieberater einzuschalten: Damit setzen Antragsteller erste Schritte zu den Fördermitteln in Münster. Das Förderprogramm verlangt hingegen nicht mehr, dass ein bedarfsbasierter Energieausweis vor und nach der Sanierung ausgestellt wird. Bei Bedarf bietet ENTECH solche Leistungen über einen günstigen Zusatzauftrag.
Bei Sanierungen ändern sich Fördersätze, Grenzwerte und Boni
Bei Sanierungen soll zum Beispiel bei der Dachdämmung der Fördersatz von 10 € auf 20 € pro Quadratmeter gedämmter Fläche klettern. Im Gegenzug sollen Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten U wachsen. Die geänderte Richtlinie nennt verbesserte Fördersätze und höhere Ansprüche etwa beim Einbau neuer Fenster und Außentüren. Wenn eine Heizung für fossile Brennstoffe ersetzt wird, will die Stadt Münster nach wie vor pauschal 3.000 € zahlen – doch künftig nur, wenn kombinierte Fördermittel für Dämmung von Dach, Geschossdecke, Außenwand oder Kellerdecke beantragt werden: Bauherren können diesen zusätzlichen Antrag gleichzeitig oder früher einreichen.

Andererseits soll der Bonus von 1.500 € für die Installation einer Solarthermieanlage entfallen. Das bisherige Extra für umweltfreundliche Dämmstoffe folgt korrigierten Kriterien: Für die Aufstockung um 12 € pro Quadratmeter Bauteilfläche sollen die Dämmstoffe als nachwachsende Rohstoffe zählen. Der Bonus für ein Lüftungskonzept wird laut neuen Regeln gestrichen. Für eine Luftdichtheitsmessung wird der Zuschlag hingegen auf 500 € verdoppelt. Ferner wird der Einbau von Lüftungsanlagen nicht mehr gefördert.
Einschnitte bei Neubauten und Batteriespeichern
Nach der aktuellen Planung endet in Münster die Förderung von Neubauten – abgesehen von einer möglichen Pauschale von 5.000 € statt 2.500 € beim Einsatz nachwachsender Dämmstoffe. Der geänderte »Förderbaustein Photovoltaik« soll keinen eigenen Zuschuss für Anlagen mit Batteriespeichersystem bieten. Außerdem soll der bisherige »Bonus Netzdienliche Photovoltaik« entfallen. Etwa beim »Förderbaustein Dachbegrünung« sind andere Fristen zu beachten.
Downloads
Die Stadt Münster stellt die neuen Antragsformulare bis auf weiteres online bereit. Auch die erwähnte Pressemitteilung ist auf der städtischen Website zu finden. Zudem übernimmt ENTECH die frischen Vorschriften zum Download – bei Interesse lesen Sie die Richtlinie und eine Übersicht der Änderungen zum 1. Januar 2023:
- Pressemitteilung der Stadt Münster: »Förderprogramm für klimafreundliche Wohngebäude«
- Richtlinie des städtischen Förderprogramms »Klimafreundliche Wohngebäude für Münster«
- Übersicht der Änderungen im Förderprogramm
- Antragsformular »Förderbaustein ernergetische Sanierung«
- Antragsformular »Förderbaustein Photovoltaik«
- Antragsformular »Förderbaustein Dachbegrünung«