Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Allerdings prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Neue Richtlinie für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«
Maximale Förderung sinkt von 450.000 € auf 250.000 €
Im reformierten Förderprogramm werden die Angebote für Neubauten beschnitten. Andererseits steigen einige Fördersätze für Sanierungen. Wie vor dem Förderstopp Ende Juni 2022 fließen Zuschüsse für Dachbegrünungen und Fotovoltaikanlagen. Bei allen Maßnahmen müssen Bauherren mit städtischen Rückforderungen rechnen, wenn die Summe der Fördermittel aus Münster und aus anderen Quellen 60 Prozent der Gesamtkosten überschreitet. Eine Antragstellerin oder ein Antragsteller erhält maximal 250.000 € pro Jahr. Bislang gab es bis zu 450.000 €. Anders als früher akzeptiert die Stadt Münster keinen nachträglichen Förderantrag für Dachbegrünung oder Fotovoltaik.
Förderung in Münster erfordert Energieberater
Der Förderbaustein »Altbausanierung« heißt nun »Energetische Sanierung«. Dabei spielt der Energieexperte aus einer Liste der Deutschen Energie-Agentur dena eine größere Rolle: So liefert er nicht alleine den Bericht zur geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW oder den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Zudem füllt er den Förderantrag für Münster aus. Die Stadt Münster begleicht den erweiterten Aufwand mit einer Pauschale von 250 €.
Nach wie vor besteht die Pflicht, diesen zugelassenen Energieberater einzuschalten: Damit setzen Antragsteller erste Schritte zu den Fördermitteln in Münster. Das Förderprogramm verlangt hingegen nicht mehr, dass ein bedarfsbasierter Energieausweis vor und nach der Sanierung ausgestellt wird. Aber ENTECH bietet diese sinnvollen Leistungen gerne über einen günstigen Zusatzauftrag.
Bei Sanierungen ändern sich Fördersätze, Grenzwerte und Boni
Bei Sanierungen klettert zum Beispiel bei der Dachdämmung der Fördersatz von 10 € auf 20 € pro Quadratmeter gedämmter Fläche. Im Gegenzug wachsen Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten U: Bislang durfte er 0,20 W/m2K erreichen – künftig gilt 0,14 W/m2K als Obergrenze. Die Richtlinie verweist auf verbesserte Fördersätze und höhere Ansprüche etwa beim Einbau neuer Fenster und Außentüren. Wenn eine Heizung für fossile Brennstoffe ersetzt wird, zahlt die Stadt Münster nach wie vor pauschal 3.000 € – doch künftig nur, wenn kombinierte Fördermittel für Dämmung von Dach, Geschossdecke, Außenwand oder Kellerdecke beantragt werden: Bauherren können diesen zusätzlichen Antrag gleichzeitig oder früher einreichen. Die Bedingungen für die Pauschale von 3.000 € werden auch erfüllt, wenn das Gebäude ein bestimmtes Mindestwärmeschutzniveau erreicht.
Zugleich entfällt der Bonus von 1.500 € für die Installation einer Solarthermieanlage. Das bisherige Extra für umweltfreundliche Dämmstoffe folgt korrigierten Kriterien: Für die Aufstockung um 12 € pro Quadratmeter Bauteilfläche müssen die Dämmstoffe als nachwachsende Rohstoffe zählen. Der Bonus für ein Lüftungskonzept wird gestrichen, aber für eine Luftdichtheitsmessung auf 500 € verdoppelt. Ferner wird der Einbau von Lüftungsanlagen nicht mehr gefördert.
Einschnitte bei Neubauten und Batteriespeichern
In Münster endet die Förderung von Neubauten – abgesehen von einer möglichen Pauschale von 5.000 € statt 2.500 € beim Einsatz nachwachsender Dämmstoffe. Der geänderte »Förderbaustein Photovoltaik« bietet inzwischen keinen eigenen Zuschuss für Anlagen mit Batteriespeichersystem. Außerdem entfällt der »Bonus Netzdienliche Photovoltaik«. Beim »Förderbaustein Dachbegrünung« wird die Frist von sechs Monaten auf zehn Monate verlängert, um die Schlussrechnung nach den Bauarbeiten einzureichen.
Downloads
Die Stadt Münster stellt die neuen Antragsformulare online bereit. Zudem zeigt sie die Richtlinie und eine Übersicht der Änderungen zum 1. Januar 2023:
- Pressemitteilung der Stadt Münster: »Förderprogramm für klimafreundliche Wohngebäude«
- Richtlinie des städtischen Förderprogramms »Klimafreundliche Wohngebäude für Münster«
- Übersicht der Änderungen im Förderprogramm
- Antragsformular »Förderbaustein ernergetische Sanierung«
- Antragsformular »Förderbaustein Photovoltaik«
- Antragsformular »Förderbaustein Dachbegrünung«