Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

Neue Richt­linie für »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster«

Maxi­male För­de­rung sinkt von 450.000 € auf 250.000 €

Laut der­zei­tigen Dar­stel­lungen der Stadt Münster werden die Ange­bote für Neu­bauten im refor­mierten För­der­pro­gramm beschnitten. Ande­rer­seits sollen einige För­der­sätze für Sanie­rungen steigen. Wie vor dem För­der­stopp Ende Juni 2022 würden Zuschüsse für Dach­be­grü­nungen und Foto­vol­ta­ik­an­lagen fließen. Aber den neuen Regeln ist zu ent­nehmen, dass Bau­herren manchmal mit städ­ti­schen Rück­for­de­rungen rechnen müssen – wenn die Summe der För­der­mittel aus Münster und aus anderen Quellen 60 Prozent der Gesamt­kosten über­schreitet. Nichts­des­to­trotz soll eine Antrag­stel­lerin oder ein Antrag­steller in diesem städ­ti­schen För­der­pro­gramm maximal 250.000 € pro Jahr erhalten. Bislang gab es bis zu 450.000 €. Anders als früher akzep­tiert die Stadt Münster keinen nach­träg­li­chen För­der­an­trag für Dach­be­grü­nung oder Foto­voltaik.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Hun­dert­wasser Dach­be­grü­nung Bild: Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0

För­de­rung in Münster erfor­dert Energieberater

Der För­der­bau­stein »Alt­bau­sa­nie­rung« heißt nun »Ener­ge­ti­sche Sanie­rung«. In diesem För­der­pro­gramm soll der Ener­gie­ex­perte aus einer Liste der Deut­schen Energie-Agentur dena eine größere Rolle spielen: So liefert er nicht alleine den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP, der zum bun­des­weit ver­füg­baren För­der­pro­gramm Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW gehört. Solche aner­kannten Fach­leute sollen nun die För­der­an­träge für Münster aus­füllen – gegen eine geför­derte Pauschale.

Frau betrachtet ihren indivudellen Sanierungsfahrplan iSFP
iSFP Bild: dena

Nach wie vor besteht also die Pflicht, einen zuge­las­senen Ener­gie­be­rater ein­zu­schalten: Damit setzen Antrag­steller erste Schritte zu den För­der­mit­teln in Münster. Das För­der­pro­gramm ver­langt hin­gegen nicht mehr, dass ein bedarfs­ba­sierter Ener­gie­aus­weis vor und nach der Sanie­rung aus­ge­stellt wird. Bei Bedarf bietet ENTECH solche Leis­tungen über einen güns­tigen Zusatzauftrag.

Bei Sanie­rungen ändern sich För­der­sätze, Grenz­werte und Boni

Bei Sanie­rungen soll zum Bei­spiel bei der Dach­däm­mung der Förder­satz von 10 € auf 20 € pro Qua­drat­meter gedämmter Fläche klet­tern. Im Gegenzug sollen Anfor­de­rungen an den Wärme­durch­gangs­koeffi­zienten U wachsen. Die geän­derte Richt­linie nennt ver­bes­serte För­der­sätze und höhere Ansprüche etwa beim Einbau neuer Fenster und Außen­türen. Wenn eine Heizung für fossile Brenn­stoffe ersetzt wird, will die Stadt Münster nach wie vor pau­schal 3.000 € zahlen – doch künftig nur, wenn kom­bi­nierte För­der­mittel für Dämmung von Dach, Geschoss­decke, Außen­wand oder Kel­ler­decke bean­tragt werden: Bau­herren können diesen zusätz­li­chen Antrag gleich­zeitig oder früher einreichen.

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler
Kon­ven­tio­nelle Ölhei­zung Bild: Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

Ande­rer­seits soll der Bonus von 1.500 € für die Instal­la­tion einer Solar­ther­mie­an­lage ent­fallen. Das bis­he­rige Extra für umwelt­freund­liche Dämm­stoffe folgt kor­ri­gierten Kri­te­rien: Für die Auf­sto­ckung um 12 € pro Qua­drat­meter Bau­teil­fläche sollen die Dämm­stoffe als nach­wach­sende Roh­stoffe zählen. Der Bonus für ein Lüf­tungs­kon­zept wird laut neuen Regeln gestri­chen. Für eine Luft­dicht­heits­mes­sung wird der Zuschlag hin­gegen auf 500 € ver­dop­pelt. Ferner wird der Einbau von Lüf­tungs­an­lagen nicht mehr gefördert.

Ein­schnitte bei Neu­bauten und Batteriespeichern

Nach der aktu­ellen Planung endet in Münster die För­de­rung von Neu­bauten – abge­sehen von einer mög­li­chen Pau­schale von 5.000 € statt 2.500 € beim Einsatz nach­wach­sender Dämm­stoffe. Der geän­derte »För­der­bau­stein Photo­voltaik« soll keinen eigenen Zuschuss für Anlagen mit Bat­te­rie­spei­cher­system bieten. Außerdem soll der bis­he­rige »Bonus Netz­dien­liche Photo­voltaik« ent­fallen. Etwa beim »För­der­bau­stein Dach­be­grü­nung« sind andere Fristen zu beachten.

Fotovoltaikanlage auf Flachdach
Foto­voltaik­anlage auf Flachdach

Down­loads

Die Stadt Münster stellt die neuen Antrags­for­mu­lare bis auf wei­teres online bereit. Auch die erwähnte Pres­se­mit­tei­lung ist auf der städ­ti­schen Website zu finden. Zudem über­nimmt ENTECH die fri­schen Vor­schriften zum Down­load – bei Inter­esse lesen Sie die Richt­linie und eine Über­sicht der Ände­rungen zum 1. Januar 2023: