Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Aller­dings prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

Neue Richt­linie für »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster«

Maxi­male För­de­rung sinkt von 450.000 € auf 250.000 €

Im refor­mierten För­der­pro­gramm werden die Ange­bote für Neu­bauten beschnitten. Ande­rer­seits steigen einige För­der­sätze für Sanie­rungen. Wie vor dem För­der­stopp Ende Juni 2022 fließen Zuschüsse für Dach­be­grü­nungen und Foto­vol­ta­ik­an­lagen. Bei allen Maß­nahmen müssen Bau­herren mit städ­ti­schen Rück­for­de­rungen rechnen, wenn die Summe der För­der­mittel aus Münster und aus anderen Quellen 60 Prozent der Gesamt­kosten über­schreitet. Eine Antrag­stel­lerin oder ein Antrag­steller erhält maximal 250.000 € pro Jahr. Bislang gab es bis zu 450.000 €. Anders als früher akzep­tiert die Stadt Münster keinen nach­träg­li­chen För­der­an­trag für Dach­be­grü­nung oder Foto­voltaik.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Hun­dert­wasser Dach­be­grü­nung Bild: Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0

För­de­rung in Münster erfor­dert Energieberater

Der För­der­bau­stein »Alt­bau­sa­nie­rung« heißt nun »Ener­ge­ti­sche Sanie­rung«. Dabei spielt der Ener­gie­ex­perte aus einer Liste der Deut­schen Energie-Agentur dena eine größere Rolle: So liefert er nicht alleine den Bericht zur geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW oder den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Zudem füllt er den För­der­an­trag für Münster aus. Die Stadt Münster begleicht den erwei­terten Aufwand mit einer Pau­schale von 250 €.

Frau betrachtet ihren indivudellen Sanierungsfahrplan iSFP
iSFP Bild: dena

Nach wie vor besteht die Pflicht, diesen zuge­las­senen Ener­gie­be­rater ein­zu­schalten: Damit setzen Antrag­steller erste Schritte zu den För­der­mit­teln in Münster. Das För­der­pro­gramm ver­langt hin­gegen nicht mehr, dass ein bedarfs­ba­sierter Ener­gie­aus­weis vor und nach der Sanie­rung aus­ge­stellt wird. Aber ENTECH bietet diese sinn­vollen Leis­tungen gerne über einen güns­tigen Zusatzauftrag.

Bei Sanie­rungen ändern sich För­der­sätze, Grenz­werte und Boni

Bei Sanie­rungen klet­tert zum Bei­spiel bei der Dach­däm­mung der Förder­satz von 10 € auf 20 € pro Qua­drat­meter gedämmter Fläche. Im Gegenzug wachsen Anfor­de­rungen an den Wärme­durch­gangs­koeffi­zienten U: Bislang durfte er 0,20 W/​m2K errei­chen – künftig gilt 0,14 W/​m2K als Ober­grenze. Die Richt­linie ver­weist auf ver­bes­serte För­der­sätze und höhere Ansprüche etwa beim Einbau neuer Fenster und Außen­türen. Wenn eine Heizung für fossile Brenn­stoffe ersetzt wird, zahlt die Stadt Münster nach wie vor pau­schal 3.000 € – doch künftig nur, wenn kom­bi­nierte För­der­mittel für Dämmung von Dach, Geschoss­decke, Außen­wand oder Kel­ler­decke bean­tragt werden: Bau­herren können diesen zusätz­li­chen Antrag gleich­zeitig oder früher ein­rei­chen. Die Bedin­gungen für die Pau­schale von 3.000 € werden auch erfüllt, wenn das Gebäude ein bestimmtes Min­dest­wär­me­schutz­ni­veau erreicht.

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler
Kon­ven­tio­nelle Ölhei­zung Bild: Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

Zugleich ent­fällt der Bonus von 1.500 € für die Instal­la­tion einer Solar­ther­mie­an­lage. Das bis­he­rige Extra für umwelt­freund­liche Dämm­stoffe folgt kor­ri­gierten Kri­te­rien: Für die Auf­sto­ckung um 12 € pro Qua­drat­meter Bau­teil­fläche müssen die Dämm­stoffe als nach­wach­sende Roh­stoffe zählen. Der Bonus für ein Lüf­tungs­kon­zept wird gestri­chen, aber für eine Luft­dicht­heits­mes­sung auf 500 € ver­dop­pelt. Ferner wird der Einbau von Lüf­tungs­an­lagen nicht mehr gefördert.

Ein­schnitte bei Neu­bauten und Batteriespeichern

In Münster endet die För­de­rung von Neu­bauten – abge­sehen von einer mög­li­chen Pau­schale von 5.000 € statt 2.500 € beim Einsatz nach­wach­sender Dämm­stoffe. Der geän­derte »För­der­bau­stein Photo­voltaik« bietet inzwi­schen keinen eigenen Zuschuss für Anlagen mit Bat­te­rie­spei­cher­system. Außerdem ent­fällt der »Bonus Netz­dien­liche Photo­voltaik«. Beim »För­der­bau­stein Dach­be­grü­nung« wird die Frist von sechs Monaten auf zehn Monate ver­län­gert, um die Schluss­rech­nung nach den Bau­ar­beiten einzureichen.

Fotovoltaikanlage auf Flachdach
Foto­voltaik­anlage auf Flachdach

Down­loads

Die Stadt Münster stellt die neuen Antrags­for­mu­lare online bereit. Zudem zeigt sie die Richt­linie und eine Über­sicht der Ände­rungen zum 1. Januar 2023: