Altes Fabrikgebäude aus rotem Backstein mit kaputten Fenstern

Gewerbe zu Wohnen: Was das neue KfW-Pro­gramm für Umbau­pro­jekte bedeutet

Mit dem neuen Pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen« der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) soll ab Juli 2026 der Umbau beheizter Nicht­wohn­ge­bäude zu Wohn­raum geför­dert werden. Neu ist vor allem der Zuschuss für den Umbau. Für die ener­ge­ti­sche Ein­ord­nung solcher Vor­haben gilt daneben wei­terhin der bestehende Rahmen der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG).

Mit dem neuen KfW-Pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen« (Zuschuss Nr. 266) will der Bund den Umbau von beheizten Gewer­be­im­mo­bi­lien und anderen Nicht­wohn­ge­bäuden zu Wohn­raum anreizen. Die Antrag­stel­lung soll vor­aus­sicht­lich ab Juli 2026 möglich sein. Geför­dert werden 30 Prozent der för­der­fä­higen Aus­gaben, maximal 100.000 € je neu ent­ste­hender Wohn­ein­heit. Das ent­spricht einem Zuschuss von bis zu 30.000 € pro Wohn­ein­heit.

Geför­dert werden die Aus­gaben für den Umbau zur Wohn­nut­zung. Dazu zählen auch beglei­tende Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung sowie die Umge­stal­tung von Außen­flä­chen. Nicht geför­dert werden über dieses Pro­gramm die Aus­gaben für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung; diese können weiter über die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) bean­tragt werden.

Vor­aus­set­zung ist, dass das Gebäude oder der Gebäu­de­teil zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung nicht zu Wohn­zwe­cken genutzt wird und beheizt ist. Durch den Umbau muss min­des­tens eine neue Wohn­ein­heit ent­stehen. Für die geför­derten Wohn­ein­heiten ist grund­sätz­lich min­des­tens Effizienz­haus 85 Erneu­er­bare Ener­gien (EH 85 EE) oder Effizienz­haus Denkmal Erneu­er­bare Ener­gien (EH Denkmal EE) zu errei­chen. Die Richt­linie nennt hierzu auch ein­zelne Aus­nahmen von der Erneu­er­bare-Ener­gien-Klasse (EE-Klasse). Hinzu kommen die ver­pflich­tende Ein­bin­dung eines Ener­gie­effi­zienz-Experten, ein Umset­zungs­zeit­raum von maximal 54 Monaten und die Vorgabe, dass das geför­derte Objekt nach Abschluss des Vor­ha­bens grund­sätz­lich min­des­tens zehn Jahre zu Wohn­zwe­cken genutzt werden muss.

Früherer Laden mit Seite aus rotem Backstein und gelblich verputzter Front mit gläserner Eingangstür und Schaufenstern
Wer wird in frü­heren Laden einziehen?

BEG bleibt bei der Umwid­mung zentral

Wichtig ist: Das neue Zuschuss­pro­gramm ersetzt den bis­he­rigen BEG-Rahmen nicht, sondern knüpft an ihn an. Die tech­ni­sche und ener­ge­ti­sche Ein­ord­nung von Umwid­mungen war schon bisher in der BEG gere­gelt und bleibt auch künftig maßgeblich.

Die Tech­ni­schen FAQ der KfW stellen klar: Die Umwid­mung eines beheizten Gebäudes zu einem wei­terhin beheizten Gebäude, etwa die Umnut­zung eines beheizten Nicht­wohn­ge­bäudes zu einem Wohn­ge­bäude, wird in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Ein­zel­maß­nahmen (BEG EM) oder in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Wohn­ge­bäude (BEG WG) bezie­hungs­weise der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Nicht­wohn­ge­bäude (BEG NWG) als Sanie­rung geför­dert. Ent­steht dabei in vormals beheizten Räumen eine neue Wohn­ein­heit, wird auch diese in der BEG WG als Sanie­rung behandelt.

Anders ist es bei unbe­heizten Gebäuden: Deren Umwid­mung zu einem Wohn­ge­bäude oder zu einem beheizten Nicht­wohn­ge­bäude wird grund­sätz­lich als Neubau behan­delt, also in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Kli­ma­freund­li­cher Neubau (BEG KFN) bezie­hungs­weise in der För­der­va­ri­ante für das Nied­rig­preis­seg­ment. Beim Ausbau vormals unbe­heizter Flächen inner­halb eines bestehenden Nicht­wohn­ge­bäudes gelten wie­derum eigene Regeln; bis 50 Qua­drat­meter zusam­men­hän­gende Net­to­grund­fläche (NGF) ist eine Sanie­rungs­lö­sung möglich, darüber regel­mäßig Neubau.

Verdreckter Stall mit Sachadstellen und niedriger Trennwand und einfachen Fenstern und Aussparungen für Mauerwerk aus rotem Backstein
Nach Sanie­rung soll ein Stall als Wohnung dienen

Was das für die Praxis bedeutet

Das neue KfW-Pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen« knüpft an einen bereits bestehenden und schon heute anspruchs­vollen För­der­rahmen der BEG an und erwei­tert ihn um einen Zuschuss für den Umbau. In der Praxis heißt das: Ohne einen erfah­renen Ener­gie­be­rater lässt sich ein solches Vor­haben kaum sauber auf­setzen. Denn schon die Ein­ord­nung im BEG-Rahmen ist komplex – und mit dem neuen Zuschuss­pro­gramm wird die För­der­stra­tegie nicht ein­fa­cher. Die Ein­bin­dung eines Ener­gie­effi­zienz-Experten ist hier ohnehin Pflicht; außerdem gehören Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung zu den för­der­fä­higen Aus­gaben des Programms.

Ent­schei­dend ist, dass das Vor­haben tech­nisch, ener­ge­tisch und för­der­seitig richtig ein­ge­ordnet wird: Was ist Umbau, was ist ener­ge­ti­sche Sanie­rung, was läuft als Sanie­rung und was als Neubau? Genau das muss fach­lich beraten, sinn­voll opti­miert und belastbar durch­ge­rechnet werden. De-minimis und Kumu­lie­rung sollten dabei genau beachtet werden, stehen für die Erst­ori­en­tie­rung aber nicht im Mittelpunkt.

Frühere Gewerberäume dienen jetzt als Lodge mit unterbrochener Fensterwand mit Sicht auf Terrasse und dunklen Vorhängen sowie schwarz-weißen Möbeln
Gewer­be­räume sind in eine wohn­liche Lodge ver­wan­delt worden

Fazit

»Gewerbe zu Wohnen« ist vor allem ein Umbau­zu­schuss­pro­gramm. Neu ist der Zuschuss für die Umnut­zung. Die ener­ge­ti­sche För­der­logik solcher Pro­jekte beginnt aber nicht erst jetzt: Bei der Umwid­mung beheizter Nicht­wohn­ge­bäude zu Wohn­ge­bäuden greift wei­terhin die BEG als Sanie­rung, bei unbe­heizten Gebäuden regel­mäßig die Neubau-Sys­te­matik. Genau deshalb kommt es auf eine gute Energie­beratung von Anfang an an.
Viele Detail­fragen, etwa zu den för­der­fä­higen Aus­gaben und zur prak­ti­schen Aus­ge­stal­tung im übli­chen KfW-Schema, dürften erst mit den noch aus­ste­henden KfW-Merk­blät­tern kon­kre­ti­siert werden. Die Richt­linie ver­weist dafür aus­drück­lich auf ein Merk­blatt der KfW mit wei­teren Ein­zel­heiten zur Förderung.

Quellen und wei­ter­füh­rende Unterlagen

Grund­lage neues Programm

  1. KfW – Gewerbe zu Wohnen (Zuschuss Nr. 266)
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/
  2. Bun­des­an­zeiger – Richt­linie zum För­der­pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen«
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/uwyUbOcMBahaceWpVYk/content/uwyUbOcMBahaceWpVYk/BAnz%20AT%2002.04.2026%20B2.pdf?inline=

Bestehender BEG-Rahmen bei Umwidmung

  1. KfW – Tech­ni­sche FAQ Effi­zi­enz­häuser /​Effizienz­gebäude /​Kli­ma­freund­li­cher Neubau
    https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004865_Infoblatt_BEG_TFAQ_Effizienzhaus.pdf
  2. KfW – Tech­ni­sche FAQ Ein­zel­maß­nahmen
    https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004864_BEG_TFAQ_EM.pdf