Nach einer dreimonatigen Pause nimmt die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 wieder Förderanträge für das landesweit geltende Programm »progres.nrw – Markteinführung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Klimaschutz. Freiberufler, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen erhalten diese Zuwendungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Unterstützung über »progres.nrw – Markteinführung« ist möglich für:
- Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
- gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- thermische Solaranlagen
- stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage – gefördert wird seit Mitte März 2020 der Batteriespeicher und das zum Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Wärme- und Kältespeicher
- Wärme- und Kältenetze
- oberflächennahe Geothermie – Bohrungen und Erdwärmekollektoren
- Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg als verantwortliche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vorschriften genau zu beachten sind. So darf ein Antragsteller erst loslegen, wenn er den Bewilligungsbescheid in Händen hält: Bereits der Vertragsabschluss über den Kauf oder die Installation einer Anlage markiert die zeitliche Grenze, sodass die Kunden eine Reihenfolge für ihre Entscheidungen festlegen sollten. Spätestens am 20. November 2021 muss der Förderantrag der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen: Danach ruht »progres.nrw – Markteinführung« erneut für einige Wochen oder Monate.
Dabei gelten bis auf Weiteres folgende Anpassungen der Förderkonditionen:
- Batteriespeicher – Nummer 2.4 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Batteriespeicher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zulässige Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro - Wärmeübergabestationen – Nummer 2.6 der Richtlinie:
Vereinheitlichung des Fördersatzes für Wärmeübergabestationen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anlagengröße),
Unternehmen sind wieder antragsberechtigt - Biomasseanlagen - Nummer 2.7 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pelletkessel mit Brennwerttechnik, sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen gefördert - Geothermie – Erdwärmekollektoren – Nummer 2.10 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Erdwärmekollektoren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m² - Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard – Nummern 2.12÷2.13 der Richtlinie:
Förderung des Gebäudestandards nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“
Ein Link für die Antragstellung für diese Fördergegenstände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.
Andererseits erleichtert progres.nrw die Kostenplanung, zumal dieses Förderprogramm mit Mitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe kombiniert werden kann – so lange die Summe der Zuwendungen nicht die Ausgaben für das Projekt überschreitet. Außerdem ist eine Bagatellgrenze einzuhalten: Die Förderung nach progres.nrw entfällt, falls das Vorhaben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt lediglich für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung sowie eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Nichtprivate Antragsteller müssen Förderhöchstgrenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.
In einer Pressemitteilung betrachtet das NRW-Wirtschaftsministerium das Förderprogramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwendungsbescheiden und einer Gesamtfördersumme von 49,3 Millionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und insgesamt mehr als doppelt so viele Fördermittel wie im Vorjahr bewilligt werden. « Das Ministerium nennt geothermische Bohrungen, Batteriespeicher, Wohnungslüftungsanlagen und solarthermische Anlagen als bisherige Schwerpunkte von »progres.nrw – Markteinführung«.
Das Planungsbüro ENTECH informiert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markteinführung«. Vorab bietet der praktische Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Überblick von Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.