Monthly Archives: Mai 2024

25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG fließt derzeit ein Bonus von fünf Prozent für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen (Stand April 2026). Dazu müssen Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel erhalten Sie den Bewil­li­gungs­be­scheid vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA. Zudem ver­an­lasst das BAFA die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Sie nehmen also den Zuschuss ein. Ande­rer­seits zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. Indes kann ENTECH weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu errei­chen. Nach unserer Erfah­rung treten keine Pro­bleme auf, sofern Sie die Vor­aus­set­zungen zur För­de­rung erfüllen.

Ihre Ener­gie­ex­pertin oder Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden« (Stand April 2026). Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt laut ihren Aus­sagen erste För­der­an­träge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antrag­steller erwei­tert werden, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Laut Rück­mel­dungen aus der Praxis bewil­ligt die KfW inzwi­schen erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten nach den Vor­schriften die Bau­ar­beiten beginnen. Aber vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember sollen Antrag­steller die Mög­lich­keit erhalten, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld würde ab Herbst fließen. Aller­dings können wir diese Abläufe nicht garantieren.

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