Daily Archives: 25.05.2024

25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG fließt derzeit ein Bonus von fünf Prozent für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen (Stand April 2026). Dazu müssen Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel erhalten Sie den Bewil­li­gungs­be­scheid vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA. Zudem ver­an­lasst das BAFA die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Sie nehmen also den Zuschuss ein. Ande­rer­seits zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. Indes kann ENTECH weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu errei­chen. Nach unserer Erfah­rung treten keine Pro­bleme auf, sofern Sie die Vor­aus­set­zungen zur För­de­rung erfüllen.

Ihre Ener­gie­ex­pertin oder Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden« (Stand April 2026). Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

Con­tinue reading