In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August auf seiner Website, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – durch diesen Zuschlag steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt. ENTECH hat alle Angaben aus offiziellen Quellen recherchiert. Indes können diese Hinweise schnell veralten, zumal die Vorschriften oft reformiert werden. Sichere Informationen bieten ausschließlich die verbindlichen Dokumente etwa vom BAFA. Vertrauen Sie ansonsten Ihrer Energieexpertin oder Ihrem Energieexperten.
Continue reading