Stoppuhr mit Markierung für Deadline

In För­der­pro­grammen wird Stichtag zur LCA verschoben

În den För­der­pro­grammen für Neu­bauten greift eine Regel erst ab November. Bislang war zum 1. Juli geplant, dass Ener­gie­ex­perten die För­der­an­träge künftig nur begleiten können, wenn sie eine Zusatz­qua­li­fi­ka­tion für Lebens­zy­klus­ana­lyse LCA besitzen. Fach­dienste wie »Gebäude Ener­gie­be­rater« berichten über die Ter­min­ver­schie­bung. Das Pla­nungs­büro ENTECH kann diese Kom­pe­tenz für LCA bereits frei­willig vor­weisen. Somit brau­chen Bau­herren nicht bis November zu warten, um die LCA fach­ge­recht aus­führen zu lassen – zumal die betrof­fenen För­der­pro­gramme schon diese Öko­bi­lanz ver­langen. Aber die KfW För­der­bank akzep­tiert nur vor­läufig den Einsatz weniger spe­zia­li­sierter Fach­kräfte der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG.

För­der­pro­gramme für Neubau ver­langen LCA

Seit län­gerer Zeit wird die LCA schritt­weise etwa im KfW-Pro­gramm 300 »Wohn­ei­gentum für Fami­lien« ver­an­kert. Diese Öko­bi­lanz erfasst den Ener­gie­ver­brauch und Umwelt­wir­kungen wie Emis­sionen über die gesamte Lebens­dauer eines Gebäudes. Die LCA ermit­telt den Gesamt­auf­wand und die Gesamt­be­las­tung für die Her­stel­lung, Errich­tung, Nutzung und Ent­sor­gung des Wohn­ge­bäudes oder Nicht­wohn­ge­bäudes. Diese Analyse soll helfen, weniger Treib­haus­gase aus­zu­stoßen und die Betriebs­kosten zu senken.

Die LCA soll ebenso eine hohe Ener­gie­effi­zienz erleich­tern und den Einsatz erneu­er­barer Ener­gien vor­an­treiben. »Die Kosten im Lebens­zy­klus sowie ein pro­jekt­spe­zi­fi­scher Anfor­de­rungs­wert sind für das Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude im Nied­rig­preis­seg­ment zu berechnen und der ermit­telte Anfor­de­rungs­wert ist ein­zu­halten« – so heißt es etwa in den »Tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­rungen« des KfW-För­der­pro­gramms 296 »Kli­ma­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment (KNN) – Wohn­ge­bäude«.

Ener­gie­be­rater müssen Qua­li­fi­ka­tion nachweisen

Ab einem noch unbe­kannten Stichtag im November genügt die Berech­ti­gung nicht mehr, Leis­tungen zur BEG zu erbringen. Dann müssen Ener­gie­be­rater die bis­he­rigen Anfor­de­rungen erfüllen und die zusätz­liche Qua­li­fi­ka­tion belegen.

Die Liste »Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Ex­perten für För­der­pro­gramme des Bundes« zeigt bislang eine vor­han­dene Zulas­sung für »Kli­ma­freund­li­cher Neubau (KFN) und Wohn­ei­gentum für Fami­lien (WEF)«.

Zum Bei­spiel für Andreas Deppe von ENTECH ist die Kate­gorie ergänzt worden: »mit Zusatz­qua­li­fi­ka­tion für Lebens­zy­klus­ana­lyse (LCA)«. Erfahren Sie, welche Vor­teile Ihnen diese Zusatz­qua­li­fi­ka­tion bietet. Bei Inter­esse an Details zur LCA lesen Sie bitte unsere Über­sicht aus dem November 2024.

Von Andreas Deppe Kategorie für LCA im Auszug der Liste »EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes«
Lis­ten­auszug für Andreas Deppe von ENTECH Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Ex­perten