Grauer Strudel als Symbolbild für Graue Energie

Exper­ten­liste bestä­tigt LCA als Leis­tung von ENTECH

Die Deut­sche Energie-Agentur dena ergänzt den Eintrag vom Pla­nungs­büro ENTECH in der Liste »Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Ex­perten für För­der­pro­gramme des Bundes«. Geschäfts­in­haber Andreas Deppe hat sich qua­li­fi­ziert, eine Lebens­zy­klus­ana­lyse LCA zu erstellen. Die KfW ver­langt eine spe­zi­elle Berech­nung ohnehin in Ihren För­der­pro­grammen zum Neubau: Bei der LCA sind die vor­aus­sicht­li­chen »Anfor­de­rungen an die Treib­haus­gas­emis­sionen im Gebäu­de­le­bens­zy­klus« zu bestimmen – so heißt es zum Bei­spiel im Merk­blatt zum neuen KfW-Pro­gramm 296 »Kli­ma­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment – Wohn­ge­bäude«. Dieses Ver­fahren berück­sich­tigt den Anteil der soge­nannten »Grauen Energie« – also mit den Bau­teilen ver­bun­dene Energie etwa für Ent­sor­gung, Her­stel­lung und Trans­port. Die LCA dient als Öko­bi­lanz: Sie erfasst Umwelt­aus­wir­kungen wie Emis­sionen über die gesamte Lebens­dauer eines Gebäudes.

Praxis hilft bei LCA

Andreas Deppe hat sein Geschick belegt, eine LCA durch­zu­führen. Sein Team und er haben bereits viele Pro­jekte zum Neubau begleitet und damit ihre Fähig­keiten in der Praxis gezeigt. Ohnehin ändern sich die Vor­schriften: Ab dem 1. Juli 2025 ver­langen mehrere För­der­pro­gramme, dass aus­schließ­lich Ener­gie­be­rater mit der Qua­li­fi­zie­rung für LCA die För­der­an­träge zum Neubau begleiten. Darüber hinaus sollen die Staaten der EU neue Grenz­werte im natio­nalen Recht ver­an­kern – bis Januar 2027. Diese Grenz­werte hängen von Kli­ma­zonen und typi­schen Merk­malen ab. Sie beschneiden das Treib­haus­po­ten­zial, das über die vor­aus­sicht­liche Lebens­dauer aufläuft.

EU-Recht setzt neue Standards

Unter Treib­haus­po­ten­zial ist ein Wert zu ver­stehen, wie weit die betrach­tete Kom­po­nente die globale Erwär­mung beein­flusst. Im Jahr 2028 hängen die Gesetz­geber die Mess­latte höher – für Neu­bauten ab 1000 m2 Nutz­fläche fordert dann die EU-Richt­linie zur Gebäu­de­ef­fi­zienz, das Treib­haus­po­ten­zial vom Lebens­zy­klus im Ener­gie­aus­weis ein­zu­tragen. Ab 2030 gelten stren­gere Ziele für sämt­liche Neu­bauten, den Ausstoß von Treib­haus­gasen wie Koh­len­di­oxid niedrig zu halten.

Bauch­ge­fühl kann täuschen

Achten Sie auf den Zusatz in der Exper­ten­liste, der Kom­pe­tenz signa­li­siert. Erkennen Sie, dass Bin­sen­wahr­heiten in die Irre führen. So über­treffen die Vorzüge von Holz kei­nes­wegs auto­ma­tisch die öko­lo­gi­schen Eigen­schaften von Beton. Zudem wird der Zeit­punkt ver­nach­läs­sigt, wann die Emis­sionen anfallen. Erst eine pro­fes­sio­nelle Berech­nung erlaubt, den Bau­stoff ange­messen ein­zu­ordnen. Ver­trauen Sie deshalb aus­schließ­lich Profis für LCA, selbst wenn die KfW den Nach­weis noch nicht erwartet.

För­der­pro­gramme berück­sich­tigen Kosten für LCA

Die KfW erläu­tert »Kli­ma­freund­li­cher Neubau – För­der­fä­hige Maß­nahmen und Leis­tungen« in einem Info­blatt. Dabei ist über die finan­zi­elle Belas­tung zu lesen: »Die Kosten für Leis­tungen von einer Expertin oder eines Experten und von einer Bera­terin oder einem Berater für Nach­hal­tig­keit für die Lebens­zy­klus­ana­lyse sowie die Berech­nung der Lebens­zy­klus­kosten (KNN – Wohn­ge­bäude) werden geför­dert«. Betroffen sind die Förderprogramme: