Die Deutsche Energie-Agentur dena ergänzt den Eintrag vom Planungsbüro ENTECH in der Liste »EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes«. Geschäftsinhaber Andreas Deppe hat sich qualifiziert, eine Lebenszyklusanalyse LCA zu erstellen. Die KfW verlangt eine spezielle Berechnung ohnehin in Ihren Förderprogrammen zum Neubau: Bei der LCA sind die voraussichtlichen »Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus« zu bestimmen – so heißt es zum Beispiel im Merkblatt zum neuen KfW-Programm 296 »Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude«. Dieses Verfahren berücksichtigt den Anteil der sogenannten »Grauen Energie« – also mit den Bauteilen verbundene Energie etwa für Entsorgung, Herstellung und Transport. Die LCA dient als Ökobilanz: Sie erfasst Umweltauswirkungen wie Emissionen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes.
Praxis hilft bei LCA
Andreas Deppe hat sein Know-how belegt, eine LCA durchzuführen. Sein Team und er haben bereits viele Projekte im Neubau erfolgreich begleitet und damit wesentliche Erfahrung in der Praxis gesammelt. Ohnehin ändern sich die Vorschriften: Ab dem 1. Juli 2025 verlangen mehrere Förderprogramme, dass ausschließlich Energieberater mit der Qualifizierung für LCA die Förderanträge zum Neubau begleiten. Darüber hinaus sollen die Staaten der EU neue Grenzwerte im nationalen Recht verankern – bis Januar 2027. Diese Grenzwerte hängen von Klimazonen und typischen Merkmalen ab. Sie beschneiden das Treibhauspotenzial, das über die voraussichtliche Lebensdauer aufläuft.
Messwerte und Grenzwerte
Das Ergebnis einer LCA-Analyse hilft etwa beim Neubau eines Mehrfamilienhauses, langfristig den Ausstoß von Treibhausgasen zu beurteilen. So wird ermittelt, wie sich das Treibhauspotenzial GWP und der Primärenergie-Aufwand PEne auf die relevanten Lebenszyklen aufteilen. Somit ist ein Abgleich mit den Grenzwerten der KfW möglich.

EU-Recht setzt neue Standards
Unter Treibhauspotenzial ist ein Wert zu verstehen, wie weit die betrachtete Komponente die globale Erwärmung beeinflusst. Im Jahr 2028 hängen die Gesetzgeber die Messlatte höher – für Neubauten ab 1000 m2 Nutzfläche fordert dann die EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz, das Treibhauspotenzial vom Lebenszyklus im Energieausweis einzutragen. Ab 2030 gelten strengere Ziele für sämtliche Neubauten, den Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid niedrig zu halten.
Förderprogramme berücksichtigen Kosten für LCA
Die KfW erläutert »Klimafreundlicher Neubau – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen« in einem Infoblatt. Dabei ist über die Honorierung zu lesen: »Die Kosten für Leistungen von einer Expertin oder eines Experten und von einer Beraterin oder einem Berater für Nachhaltigkeit für die Lebenszyklusanalyse sowie die Berechnung der Lebenszykluskosten (KNN – Wohngebäude) werden gefördert«. Relevant ist die LCA in den Förderprogrammen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)
- Wohneigentum für Familien (300)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Nichtwohngebäude (596)