Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme laufen nach einer zweimonatigen Pause wieder an.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. So gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Nach einer abgeschlossenen Energieberatung kann der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramme wird nun wieder ermöglicht« – so heißt es auf einer Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das kleine Pannen einkalkuliert: »Dies wird aktuell technisch umgesetzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.
Richtlinie zur EEW ändert sich
Voraussichtlich ab 15. Februar gelten neue Richtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW. Dann könnten Anträge zum Beispiel für Maßnahmen zu Querschnittstechnologien gestellt werden. Wir informieren ausführlicher über die EEW, wenn der Stichtag für diesen Neustart naht.
Förderung von Neubauten muss warten
Nach wie vor fließt kein Geld für energieoptimierte Neubauten: Die Haushaltsmittel für die KfW-Programme »Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude« (297, 298) und »Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude« (299) sind seit Dezember erschöpft. Mit der Vorläufigen Haushaltsführung ist keine Freigabe neuer Finanzmittel zu erwarten. Voraussichtlich im Februar genehmigen Bundestag und Bundesrat den Haushalt für das Jahr 2024. Dann ist mit frischen Krediten zu rechnen. Nach Medienberichten plant das Bundesbauministerium zusätzliche Förderprogramme zum Wohnungsbau.
Neue Richtlinie regelt demnächst Heizungsförderung
Inzwischen gilt eine reformierte Richtlinie für geförderte Einzelmaßnahmen über die BEG. Diese Richtlinie regelt die Förderung zum Heizungsaustausch und weiteren Einzelmaßnahmen. Indes kann noch niemand Zuschüsse zum Heizungsaustausch beantragen. Wenn der Zeitplan bestätigt wird, stellen wir die Details vor.
Sogar ohne Haushalt 2024 starten Förderprogramme neu
UPDATE 23.01.2024: Andere Förderprogramme zum Beispiel zur »Bundesförderung Serielle Sanierung« ruhen nach wie vor. Wie es mit dieser Förderung weitergeht, entscheidet sich wohl erst nach der Verabschiedung vom Haushalt 2024. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Liste von Förderprogrammen veröffentlicht, in denen die »Antrags- und Bewilligungspause« endet. Trotz Vorläufiger Haushaltsführung werden also nicht alleine Anträge zur Energieberatung für Wohngebäude bearbeitet. So startet die Förderung neu etwa im Programm für Serielles Sanieren – sogar bevor der Bundestag und der Bundesrat den Haushalt für 2024 genehmigen. Zusätzliche Hinweise liefert das BAFA. Bei der KfW bleiben einige Förderprogramme für spezielle Zielgruppen weiterhin gesperrt.