Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme laufen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder an.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. So gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung kann der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Ein­rei­chung und Bewil­li­gung von Anträgen für BEW und die Ener­gie­be­ra­tungs­pro­gramme wird nun wieder ermög­licht« – so heißt es auf einer Website vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, das kleine Pannen ein­kal­ku­liert: »Dies wird aktuell tech­nisch umge­setzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.

Richt­linie zur EEW ändert sich

Vor­aus­sicht­lich ab 15. Februar gelten neue Richt­li­nien zur Bun­des­för­de­rung für Energie- und Res­sour­cen­ef­fi­zienz in der Wirt­schaft EEW. Dann könnten Anträge zum Bei­spiel für Maß­nahmen zu Quer­schnitts­tech­no­lo­gien gestellt werden. Wir infor­mieren aus­führ­li­cher über die EEW, wenn der Stichtag für diesen Neu­start naht.

För­de­rung von Neu­bauten muss warten

Nach wie vor fließt kein Geld für ener­gie­op­ti­mierte Neu­bauten: Die Haus­halts­mittel für die KfW-Pro­gramme »Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude« (297, 298) und »Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Nicht­wohn­ge­bäude« (299) sind seit Dezember erschöpft. Mit der Vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung ist keine Frei­gabe neuer Finanz­mittel zu erwarten. Vor­aus­sicht­lich im Februar geneh­migen Bun­destag und Bun­desrat den Haus­halt für das Jahr 2024. Dann ist mit fri­schen Kre­diten zu rechnen. Nach Medi­en­be­richten plant das Bun­des­bau­mi­nis­te­rium zusätz­liche För­der­pro­gramme zum Wohnungsbau.

Neue Richt­linie regelt dem­nächst Heizungsförderung

Inzwi­schen gilt eine refor­mierte Richt­linie für geför­derte Ein­zel­maß­nahmen über die BEG. Diese Richt­linie regelt die För­de­rung zum Hei­zungs­aus­tausch und wei­teren Ein­zel­maß­nahmen. Indes kann noch niemand Zuschüsse zum Hei­zungs­aus­tausch bean­tragen. Wenn der Zeit­plan bestä­tigt wird, stellen wir die Details vor.

Sogar ohne Haus­halt 2024 starten För­der­pro­gramme neu

UPDATE 23.01.2024: Andere För­der­pro­gramme zum Bei­spiel zur »Bun­des­för­de­rung Seri­elle Sanie­rung« ruhen nach wie vor. Wie es mit dieser För­de­rung wei­ter­geht, ent­scheidet sich wohl erst nach der Ver­ab­schie­dung vom Haus­halt 2024. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz hat eine Liste von För­der­pro­grammen ver­öf­fent­licht, in denen die »Antrags- und Bewil­li­gungs­pause« endet. Trotz Vor­läu­figer Haus­halts­füh­rung werden also nicht alleine Anträge zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude bear­beitet. So startet die För­de­rung neu etwa im Pro­gramm für Seri­elles Sanieren – sogar bevor der Bun­destag und der Bun­desrat den Haus­halt für 2024 geneh­migen. Zusätz­liche Hin­weise liefert das BAFA. Bei der KfW bleiben einige För­der­pro­gramme für spe­zi­elle Ziel­gruppen wei­terhin gesperrt.