In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.
Wirtschaftsministerium halbiert maximalen Zuschuss
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es nun einen Zuschuss bis zu 650 € statt vorher 1.300 €. Bei Mehrfamilienhäusern fließen nicht maximal 1.700 €, sondern künftig 850 €. Bei Nichtwohngebäuden bestimmt die Nettogrundfläche den Höchstanteil an den Beratungskosten – unter 200 m2 850 € statt 1.700 €, zwischen 200 m2 und 500 m2 2.500 € statt 5.000 €, mehr als 500 m2 4.000 € statt 8.000 €.
Änderungen sollen Förderstopp aufhalten
Laut dem Portal Solarserver drohe ein Förderstopp im September, zumal niemand eine Aufstockung des Haushalts erwarte. Das Bundeswirtschaftsministerium streckt also den Etat, denn »die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht« – so eine Pressemitteilung vom Ministerium: »Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich«.
Bei technischer Störung erhalten Antragsteller alte Konditionen
Die Förderantrage zur EBW und zur EBN laufen über das BAFA-Portal, das am 6. August zusammengebrochen ist. Zum Beispiel auf der Website zur EBW ist zu lesen: »Gestartete Anträge, die aufgrund der heute aufgetretenen technischen Probleme nicht abgeschlossen werden können, werden durch das BAFA erfasst«. Bis 12. August ist der Antrag nachzuholen und mit einer Erklärung zu ergänzen: »So können die alten Konditionen für alle von den technischen Problemen betroffenen Anträge gewährt werden«.
Bei Einzelmaßnahmen lockt iSFP-Bonus
Mitunter steigt die Fördersumme aus der BEG, wenn eine Einzelmaßnahme aus dem iSFP umgesetzt wird – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Ausgaben für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Weiterer Vorteil vom iSFP: Das BAFA kann förderfähige Ausgaben über 60.000 € statt 30.000 € berücksichtigen.