Haus mit Prozentzeichen auf einer Wippe

För­de­rung Energie­beratung für Gebäude sinkt

In der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des för­der­fä­higen Hono­rars. Die gleiche Kürzung trifft die Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN. In beiden För­der­pro­grammen werden zudem die maxi­malen Beträge hal­biert. Die Ände­rungen gelten für För­der­an­träge ab 7. August 2024. Das zustän­dige Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA ver­spricht am 6. August, dass ein Zusam­men­bruch des BAFA-Portals nicht den Antrag­stel­lern schade. Ansonsten bleibt bei Wohn­ge­bäuden der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP als Abschluss­be­richt erhalten: Bei vielen Ein­zel­maß­nahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.

Wirt­schafts­mi­nis­te­rium hal­biert maxi­malen Zuschuss

Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern gibt es nun einen Zuschuss bis zu 650 € statt vorher 1.300 €. Bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern fließen nicht maximal 1.700 €, sondern künftig 850 €. Bei Nicht­wohn­ge­bäuden bestimmt die Net­to­grund­fläche den Höchst­an­teil an den Bera­tungs­kosten – unter 200 m2 850 € statt 1.700 €, zwi­schen 200 m2 und 500 m2 2.500 € statt 5.000 €, mehr als 500 m2 4.000 € statt 8.000 €.

Ände­rungen sollen För­der­stopp aufhalten

Laut dem Portal Solar­server drohe ein För­der­stopp im Sep­tember, zumal niemand eine Auf­sto­ckung des Haus­halts erwarte. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium streckt also den Etat, denn »die Anzahl der Anträge für Ener­gie­be­ra­tungen in Wohn­ge­bäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchst­stand erreicht« – so eine Pres­se­mit­tei­lung vom Minis­te­rium: »Ange­sichts der haus­halts­po­li­ti­schen Gesamt­lage und der anhal­tend hohen Nach­frage nach geför­derten Ener­gie­be­ra­tungen ist daher eine Anpas­sung der För­der­sätze und der Zuschuss­höhen unerlässlich«.

Bei tech­ni­scher Störung erhalten Antrag­steller alte Konditionen

Die För­der­an­trage zur EBW und zur EBN laufen über das BAFA-Portal, das am 6. August zusam­men­ge­bro­chen ist. Zum Bei­spiel auf der Website zur EBW ist zu lesen: »Gestar­tete Anträge, die auf­grund der heute auf­ge­tre­tenen tech­ni­schen Pro­bleme nicht abge­schlossen werden können, werden durch das BAFA erfasst«. Bis 12. August ist der Antrag nach­zu­holen und mit einer Erklä­rung zu ergänzen: »So können die alten Kon­di­tionen für alle von den tech­ni­schen Pro­blemen betrof­fenen Anträge gewährt werden«.

Bei Ein­zel­maß­nahmen lockt iSFP-Bonus

Mit­unter steigt die För­der­summe aus der BEG, wenn eine Ein­zel­maß­nahme aus dem iSFP umge­setzt wird – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Aus­gaben für die Gebäu­de­hülle oder Anlagen­technik oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung. Wei­terer Vorteil vom iSFP: Das BAFA kann för­der­fä­hige Aus­gaben über 60.000 € statt 30.000 € berücksichtigen.