Haus aus Geldschein gefaltet

Fort­set­zung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Bald bear­beitet die KfW Ban­ken­gruppe wieder Anträge und zahlt För­der­geld: Bun­des­wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck hat auf einer Pres­se­kon­fe­renz am 1. Februar mit­ge­teilt, dass die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das För­der­pro­gramm am 24. Januar unter­bro­chen. In einer gemein­samen Pres­se­mit­tei­lung von KfW und Minis­te­rium heißt es jetzt über die Alt­fälle: »Demnach sollen alle för­der­fä­higen Alt­an­träge, die bis zum Antrags­stopp 24.01.2022 ein­ge­gangen sind, geneh­migt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese ein­ge­gan­genen Anträge werden nun von der KfW nach den bis­he­rigen Pro­gramm­kri­te­rien geprüft; die för­der­fä­higen werden genehmigt«.

Bislang exis­tiert keine Zusam­men­fas­sung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien ver­öf­fent­li­chen Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen und Spe­ku­la­tionen. Ein­rich­tungen wie das Deut­sche Ener­gie­be­rater-Netz­werk DEN pflegen die Kon­takte mit der KfW und dem Minis­te­rium. Bei all diesen Akti­vi­täten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommt.

Ankün­di­gungen vom Wirtschaftsminister

  • »Die­je­nigen, die einen Antrag [vor dem För­der­stopp] ein­ge­reicht haben, können damit rechnen, dass sie geför­dert werden, sofern der Antrag för­der­fähig ist«.
  • »Dann endet das Pro­gramm […], und wir werden eine neue För­der­ku­lisse auf­setzen […]. dass wir für die Sanie­rung der Gebäude weiter bei der KfW-55-För­de­rung bleiben werden«
  • »dass wir [im Neubau] den Stan­dard EH 40 fort­setzen werden, aller­dings mit einer redu­zierten För­der­summe und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Mil­li­arde einziehen«.
  • »Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ auf­setzen […]. Das wird dann weiter und umfas­sender gefasst werden, wird aller­dings erst jetzt erarbeitet«.
  • »Es bedeutet für die­je­nigen, die nicht zum 24.01. bean­tragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kri­te­rien […] EH 40. Sie müssten also umge­schrieben werden an der Stelle«.
  • »Es war immer klar, dass wir Här­te­fall­re­ge­lungen finden würden, dass wir […] die För­de­rung von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern […] fort­setzen würden […]«.
  • »Die KfW-För­de­rung 55 für Sanie­rung wird etwas anders auf­ge­setzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
  • »Die För­de­rung für den Stan­dard EH 40 [im Neubau] wird in den Kri­te­rien eben­falls dem ent­spre­chen, was man kennt, aber in einem abge­senkten Satz und eben gede­ckelt auf eine Mil­li­arde Euro bezie­hungs­weise ter­mi­niert bis Ende des Jahres«.
  • »Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nach­ge­stellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
  • »Die Pro­gramme, die jetzt leicht modi­fi­ziert fort­ge­setzt werden, also für Sanie­rung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank auf­stellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.

Erwar­tungen von Medien und Einrichtungen

  • Nach wie vor liegen viele För­der­an­träge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar voll­ständig ein­ge­reicht worden sind: Sie werden nach den bis­he­rigen Kri­te­rien bear­beitet. Sofern die Bau­herren sämt­liche Vor­schriften erfüllen, werden die Anträge bewilligt.
  • Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Til­gungs­zu­schüsse für Sanie­rungen wahr­schein­lich leicht sinken. Ferner bleiben die gewohnten Kon­di­tionen erhalten.
  • Spä­tes­tens zum Monats­ende könnte das För­der­pro­gramm wieder starten.
  • Niemand hat die För­de­rung für Sanie­rungen etwa als Effizienz­haus Denkmal oder Effizienz­haus 70 erwähnt. Für Sanie­rungen ist Effizienz­haus 55 und für Neu­bauten Effizienz­haus 40 her­vor­ge­hoben worden. Doch nir­gendwo ist die Rede davon, dass nun die Stufen für Sanie­rungen abge­schafft werden könnten. Sämt­liche Experten gehen davon aus, dass die För­de­rung von Sanie­rungen in sämt­li­chen Klassen wieder anläuft.
  • Im geför­derten Neubau ver­schwindet das Effizienz­haus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Dead­line ist auf 24. Januar vor­ge­zogen worden. Trotzdem sollen Här­te­fälle ver­mieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich even­tuell inter­pre­tieren. Zum Bei­spiel Bau­herren neuer Ein­fa­mi­li­en­häuser oder Opfer der Flut­ka­ta­strophe könnten ihre Anträge modi­fi­zieren, sodass der soge­nannte »Vor­ha­bens­be­ginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzep­tiert. Grund­sätz­lich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.

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