Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erhalten Sie für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen. Der iSFP zählt als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
Leider bewältigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA nur langsam den Berg an Förderanträgen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanierungsprojekt auf diese Weise ausgebremst werden kann: Ihr Energieexperte startet gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben. Das BAFA bestätigt auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
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