Monthly Archives: Mai 2024

25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Leider bewäl­tigt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg an För­der­an­trägen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanie­rungs­pro­jekt auf diese Weise aus­ge­bremst werden kann: Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben. Das BAFA bestä­tigt auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt För­der­an­träge an. Ab 28. Mai wird der Kreis der Antrag­steller erwei­tert, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Inzwi­schen bewil­ligt die KfW erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten die Bau­ar­beiten beginnen. Vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember erhalten Antrag­steller die Mög­lich­keit, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld fließt ab Herbst.

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