KfW ver­öf­fent­licht Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rungen zu Pro­gramm 295

Die KfW ver­öf­fent­licht über das Part­ner­portal weitere Details zum Pro­gramm »Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme aus erneu­er­baren Ener­gien in der Wirt­schaft – Kredit (295)« für Vor­haben zur Stei­ge­rung der Ener­gie­effi­zienz und zum Einsatz erneu­er­barer Wär­me­tech­no­logie in der Wirt­schaft. Seit 18.03.2019 stehen die not­wen­digen Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rungen für die Module 1 und 3 zur Ver­fü­gung (Down­load siehe unten).

Fachunternehmererklärung für Modul 1 für Dämmungen
Bei­spiel­aus­schnitt: Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung für Modul 1 für Dämmungen

Im Merk­blatt zum Pro­gramm unter Nach­weis der Mit­tel­ver­wen­dung ist gefor­dert »Als Nach­weis der fach­ge­rechten Inbe­trieb­nahme der Maß­nahme legen Sie dem Kre­dit­in­stitut eine Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung vor.«

Ebenso beschei­nigt die Haus­bank in der Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung der Inves­ti­ti­ons­maß­nahme, »dass uns der Kre­dit­nehmer bei Maß­nahmen aus Modul 1 und Modul 3 eine Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung zum Nach­weis der fach­ge­rechten Inbe­trieb­nahme der Maß­nahme sowie die Rech­nungen für die geför­derten Inves­ti­tionen vor­ge­legt hat.«

Hier können Sie die beiden Doku­mente herunterladen: