Symolbild: Zahl 55 im Goldton auf goldfarbenem Podest vor blauem Hintergrund mit goldfarbenem Muster

För­de­rung Neubau Effizienz­haus 55 und Effizienz­gebäude 55 kehrt zurück

Die KfW fördert Neu­bauten vom Effizienz­haus EH 55 und Effizienz­gebäude EG 55. Anträge für die Förder­stufen »Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude« und »Effizienz­gebäude 55 – Nicht­wohn­gebäude« können in den För­der­pro­grammen gestellt werden:

Neue Pro­jekte werden nicht geför­dert. Zum Bei­spiel nach einem Merk­blatt für die För­der­pro­gramme 297/​298 muss:

  • bei Antrag­stel­lung »bereits eine gültige Bau­ge­neh­mi­gung vorliegen«
  • oder bei einem nicht geneh­mi­gungs­pflich­tigen Vor­haben »die zustän­dige Bau­be­hörde von dem Vor­haben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Aus­füh­rung des Vor­ha­bens begonnen werden darf«
  • laut Online-Seiten der För­der­pro­gramme darf das betrof­fene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
  • ein wei­terer Hinweis ist etwa dem Merk­blatt zum För­der­pro­gramm 299 zu ent­nehmen – »geför­dert werden der Neubau sowie der Erst­erwerb (inner­halb von 12 Monaten nach Bau­ab­nahme gemäß § 640 BGB)«.

KfW nennt Details zur För­der­stufe EH/​EG 55

Bei einem Wechsel aus anderen För­der­pro­grammen sind Sperr­fristen ein­zu­halten. Abwei­chung für För­der­stufe EH/​EG 55 gegen­über den För­der­stufen EH/​EG 40 und EH/​EG 40 mit Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG:

  • Eine Zusatz­qua­li­fi­ka­tion zur Lebens­zy­klus­ana­lyse (LCA) braucht nicht nach­ge­wiesen zu werden. Gleich­wohl bleiben die För­der­stufen EH/​EG 40 und EH/​EG 40 mit QNG erhalten.

Nach Stand vom Januar 2026 soll ohnehin kein Geld dau­er­haft für die För­der­stufe EH/​EG 55 fließen: Die KfW bezeichnet diese För­der­stufe als »befristet«. Ferner ist etwa auf der Online-Seite zu den För­der­pro­grammen 297, 298 zu lesen: »Für die Jahre 2025 und 2026 stehen ins­ge­samt Bun­des­mittel in Höhe von 800 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung«. Bislang soll diese Vari­ante der För­de­rung enden, falls der Etat ver­braucht ist.

Blick auf Rohbau aus roten Steinen mit Gerüst und Hilfskonstruktionen aus Holz und Dachstuhl
Neubau eines Wohn­ge­bäudes Sym­bol­bild: Wol­filser | Adobe Stock

»Das Ziel der neuen Förder­stufe ist es, den Neubau und Erst­kauf klima­freundlicher Wohn- und Nichtwohn­gebäude in Deutsch­land zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begon­nene Bau­vorhaben voran­zubringen und den Einsatz erneuer­baren Ener­gien zu erhöhen« – so heißt es online auf einer Über­sichts­seite der KfW.

Zuletzt gab es Kredite in dieser För­der­stufe EH/​EG 55 ledig­lich mit Ein­schrän­kungen in den För­der­pro­grammen Kli­ma­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment – Wohn­ge­bäude (296) und Kli­ma­freund­li­cher Neubau im Nied­rig­preis­seg­ment – Nicht­wohn­ge­bäude (596).