Die KfW fördert Neubauten vom Effizienzhaus EH 55 und Effizienzgebäude EG 55. Anträge für die Förderstufen »Effizienzhaus 55 – Wohngebäude« und »Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude« können in den Förderprogrammen gestellt werden:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297 für private Selbstnutzung und 298 etwa für Wohneigentumsgemeinschaften sowie Unternehmen)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude).
Neue Projekte werden nicht gefördert. Zum Beispiel nach einem Merkblatt für die Förderprogramme 297/298 muss:
- bei Antragstellung »bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen«
- oder bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben »die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf«
- laut Online-Seiten der Förderprogramme darf das betroffene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
- ein weiterer Hinweis ist etwa dem Merkblatt zum Förderprogramm 299 zu entnehmen – »gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB)«.
KfW nennt Details zur Förderstufe EH/EG 55
Bei einem Wechsel aus anderen Förderprogrammen sind Sperrfristen einzuhalten. Abweichung für Förderstufe EH/EG 55 gegenüber den Förderstufen EH/EG 40 und EH/EG 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG:
- Eine Zusatzqualifikation zur Lebenszyklusanalyse (LCA) braucht nicht nachgewiesen zu werden. Gleichwohl bleiben die Förderstufen EH/EG 40 und EH/EG 40 mit QNG erhalten.
Nach Stand vom Januar 2026 soll ohnehin kein Geld dauerhaft für die Förderstufe EH/EG 55 fließen: Die KfW bezeichnet diese Förderstufe als »befristet«. Ferner ist etwa auf der Online-Seite zu den Förderprogrammen 297, 298 zu lesen: »Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt Bundesmittel in Höhe von 800 Millionen Euro zur Verfügung«. Bislang soll diese Variante der Förderung enden, falls der Etat verbraucht ist.

»Das Ziel der neuen Förderstufe ist es, den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbaren Energien zu erhöhen« – so heißt es online auf einer Übersichtsseite der KfW.
Zuletzt gab es Kredite in dieser Förderstufe EH/EG 55 lediglich mit Einschränkungen in den Förderprogrammen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596).