Großzügiger Hauseingang symbolysiert einfache Zugangsmöglichkeiten – zu einem Haus mit weißem Putz, Solaranlage auf dem Dach, einer edel dunklen Haustür und einem leicht ansteigenden Zugangsweg mit Geländer und geringer Steigung

KfW 455‑B wieder offen: För­der­mittel bei Sanie­rungen sauber strukturieren

Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschuss­för­de­rung »Bar­rie­re­redu­zie­rung – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss« wieder möglich. Das Pro­gramm 455‑B unter­stützt Maß­nahmen, mit denen Bar­rieren in Woh­nungen und Wohn­ge­bäuden redu­ziert und der Wohn­kom­fort ver­bes­sert werden. Für Ein­zel­maß­nahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohn­ein­heit. Wird der Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Daneben gibt es wei­terhin den KfW-Kredit 159 »Alters­ge­recht Umbauen«. Dieser kann für Maß­nahmen zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und zum Ein­bruch­schutz genutzt werden. Wichtig ist die Unter­schei­dung: 455‑B ist der Zuschuss für Bar­rie­re­redu­zie­rung, 159 ist der För­der­kredit für Bar­rie­re­redu­zie­rung und Einbruchschutz.

Wir nehmen die Wie­der­auf­nahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hin­zu­weisen, die uns in vielen Sanie­rungs­pro­jekten begegnet: För­der­pro­gramme außer­halb der klas­si­schen ener­ge­ti­schen Sanie­rung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.

För­der­mittel gehören früh auf den Tisch

Bei ener­ge­ti­schen Sanie­rungen geht es meis­tens um BEG-För­de­rung, Effi­zi­enz­maß­nahmen, Heizung, Dämmung, Fenster, Türen oder Sanie­rungs­fahr­pläne. In diesem Bereich sind Ener­gie­be­rater die typi­schen Ansprech­partner. Wir erstellen Kos­ten­auf­stel­lungen, prüfen För­der­be­din­gungen, begleiten Anträge und ordnen später Rech­nungen den rich­tigen För­der­be­rei­chen zu.

Genau an dieser Stelle ent­stehen Über­schnei­dungen zu Pro­grammen wie KfW 455‑B und KfW 159. Denn viele Sanie­rungen betreffen Bau­teile oder Maß­nahmen, die nicht nur ener­ge­tisch rele­vant sind, sondern auch mit Bar­rie­re­redu­zie­rung, Ein­bruch­schutz oder Wohn­kom­fort zusam­men­hängen können.

Das Problem: Viele Eigen­tümer wissen nicht, dass es diese Pro­gramme gibt. Banken sind für die Kre­dit­ab­wick­lung wichtig, beraten aber in der Regel nicht zur tech­ni­schen und för­der­recht­li­chen Ein­ord­nung ein­zelner Sanie­rungs­maß­nahmen. Archi­tekten und Pla­nungs­büros können solche Themen grund­sätz­lich bear­beiten, sind aber bei klei­neren pri­vaten Sanie­rungen nicht immer tief in der För­der­mit­tel­logik. Fach­un­ter­nehmen kennen ihr Gewerk, spre­chen För­der­mög­lich­keiten aber oft nur aus­schnitts­weise an.

Unsere Rolle sehen wir deshalb darin, solche För­der­mög­lich­keiten im Sanie­rungs­pro­zess sichtbar zu machen. Nicht als Ersatz für Archi­tekten, Fach­planer, Wohn­be­ra­tung, Fach­un­ter­nehmen oder Finan­zie­rungs­partner. Sondern als Büro, das För­der­mit­tel­pro­zesse kennt und bei der Ein­ord­nung hilft.

Flacher Zugang zum Wohnhaus mit Beleuchtung und dunkler Haustür und Einlasskontrolle
Durch flachen Zugang und elek­tro­ni­sche Kon­trolle sollen Gäste leicht ins Haus kommen, aber Ein­bre­cher draußen bleiben

Was wir in diesem Zusam­men­hang leisten können

Als Ener­gie­be­rater arbeiten wir regel­mäßig mit För­der­pro­grammen, tech­ni­schen Merk­blät­tern, Antrags­fristen, Kos­ten­auf­stel­lungen und Nach­weisen. Diese Erfah­rung ist auch dann wert­voll, wenn neben der ener­ge­ti­schen För­de­rung weitere KfW-Pro­gramme rele­vant werden. Wir können zum Bei­spiel unter­stützen bei:

  • der ersten Ein­ord­nung, ob KfW 455‑B oder KfW 159 im Projekt rele­vant sein könnten
  • der Prüfung, welche Maß­nahmen grund­sätz­lich in die För­der­be­reiche passen
  • dem Hinweis auf Antrags­fristen und not­wen­dige Reihenfolgen
  • der Vor­be­rei­tung einer sau­beren Kostenaufteilung
  • der Abstim­mung, welche Kosten zur BEG, zu 455‑B, zu 159 oder zu nicht för­der­baren Posi­tionen gehören
  • der Erläu­te­rung, welche Nach­weise, Rech­nungs­an­gaben oder Fach­un­ter­neh­mer­be­stä­ti­gungen erfor­der­lich sein können
  • der Schnitt­stelle zwi­schen Bauherr, Archi­tekt, Fach­un­ter­nehmen, Bank und wei­teren Beratungsstellen.

Gerade die Kos­ten­auf­tei­lung ist in der Praxis ein zen­traler Punkt. Bei einer Sanie­rung müssen Kosten oft ver­schie­denen Töpfen zuge­ordnet werden: Ener­gie­effi­zienz, Bar­rie­re­redu­zie­rung, Ein­bruch­schutz, even­tuell Pfle­ge­kasse oder nicht för­der­bare Kosten. Wenn diese Struktur erst nach der Aus­füh­rung her­ge­stellt werden soll, ist es häufig zu spät. Sinn­voller ist es, Ange­bote und Rech­nungen von Anfang an so vor­zu­be­reiten, dass die Zuord­nung später nach­voll­ziehbar bleibt.

Wich­tige KfW-Doku­mente zeigen auf: Was ist über­haupt alles förderbar?

Wer sich vor einem Gespräch einen ersten Über­blick ver­schaffen möchte, sollte direkt in die KfW-Unter­lagen schauen. Beson­ders hilf­reich sind die Anlagen zum Merk­blatt »Tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen und för­der­fä­hige Maß­nahmen«. Für den Zuschuss 455‑B finden Sie das Doku­ment hier: KfW 455‑B Bar­rie­re­redu­zie­rung – Anlage zum Merk­blatt, Bestell­nummer 600 000 4451. Für den Kredit 159 finden Sie das ent­spre­chende Doku­ment hier: KfW 159 Alters­ge­recht Umbauen – Anlage zum Merk­blatt, Bestell­nummer 600 000 3991. Dort wird sichtbar, wie breit die för­der­fä­higen Maß­nahmen sind – deut­lich breiter, als viele Bau­herren zunächst vermuten.

Blick auf Tisch bei einer Beratung mit Broschüren, Baupaln, Zollstock und Skizzen im Notizbuch
Bera­tung ver­weist auf bis­he­rige Bar­rieren, Wohn­kom­fort und Einbruchschutz

Bei­spiele aus der Praxis

Es geht dabei nicht darum, dass wir jedes Detail der bar­rie­re­armen Planung selbst über­nehmen. Für tech­ni­sche Detail­pla­nung, Aus­füh­rung und fach­liche Bestä­ti­gung bleiben die jewei­ligen Fach­leute zuständig. Ent­schei­dend ist, dass mög­liche För­der­be­reiche recht­zeitig erkannt werden. Einige typi­sche Beispiele:

Ein­gangs­be­reich und Windfang

Bei Sanie­rungen am Haus­ein­gang wird oft nur an Tür, Dämmung oder Gestal­tung gedacht. In den KfW-För­der­be­rei­chen können aber auch Maß­nahmen am Ein­gangs­be­reich, Wet­ter­schutz oder ein Wind­fang rele­vant sein, wenn die För­der­be­din­gungen erfüllt werden.

Stell­plätze und Überdachungen

Viele Eigen­tümer ver­muten bei Bar­rie­re­redu­zie­rung nur Bad oder Trep­pen­lift. Tat­säch­lich können auch bar­rie­rearm gestal­tete Stell­plätze oder Abstell­flä­chen, etwa für Rol­la­toren, Roll­stühle, Kin­der­wagen oder Fahr­räder, sowie deren Über­da­chungen eine Rolle spielen. Garagen sind davon zu unter­scheiden und nicht auto­ma­tisch förderfähig.

Bad­mo­der­ni­sie­rung

Ein Bad­umbau ist häufig Anlass für För­der­fragen. Dabei geht es nicht nur um eine boden­gleiche Dusche, sondern um die rich­tige Zuord­nung der Kosten, die Ein­hal­tung der jewei­ligen Anfor­de­rungen und die Frage, ob zusätz­lich andere För­der­stellen ein­zu­be­ziehen sind.

Fenster, Türen und BEG-Abgrenzung

Neue Fenster und Fens­ter­türen gehören grund­sätz­lich in die ener­ge­ti­sche För­de­rung, nicht in 455‑B. Gleich­zeitig können im selben Projekt weitere Maß­nahmen am Zugang, an Schwellen, am Ein­bruch­schutz oder an der Bedien­bar­keit rele­vant sein. Genau hier ist eine saubere Abgren­zung wichtig.

Veraltetes Bad mit rosa Badkeramik, roten Bodenplatten und schwarzen sowie dunkelgelben Wandfliesen
Niemand sollte ein enges und farb­lich frag­wür­diges Bad im schlechten Zustand akzeptieren
Veraltetes Bad in Brauntönen mit hoher Duschtasse und störenden Armaturen sowie gammeligen Badmöbeln
Oft können eine hohe Dusch­tasse und unbe­queme Arma­turen große Pro­bleme bereiten

Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus«: Hier braucht es Sachverständige

Ein wich­tiger Son­der­fall ist der Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus«. Dieser Stan­dard ist umfang­rei­cher als ein­zelne Maß­nahmen. Wenn dieser Stan­dard erreicht werden soll, schreibt die KfW vor, dass ein Sach­ver­stän­diger ein­ge­bunden wird. Dieser begleitet Planung und Bau­maß­nahmen, doku­men­tiert das Vor­haben und bestä­tigt die Ein­hal­tung der Anforderungen.

Das kann zum Bei­spiel für bau­vor­la­ge­be­rech­tigte Archi­tekten oder Bau­in­ge­nieure rele­vant sein. In solchen Fällen sehen wir unsere Rolle nicht darin, diese Funk­tion zu ersetzen. Wir können aber früh darauf hin­weisen, wann eine solche Ein­bin­dung erfor­der­lich wird, und die För­der­logik in die Gesamt­be­trach­tung der Sanie­rung einordnen.

Der rich­tige Zeit­punkt ist entscheidend

Bei För­der­mit­teln ist die Rei­hen­folge ent­schei­dend. Bei KfW 455‑B muss der Antrag gestellt werden, bevor Liefer- oder Leis­tungs­ver­träge abge­schlossen werden. Pla­nungs- und Bera­tungs­leis­tungen gelten dabei nicht als Vor­ha­bens­be­ginn. Beim KfW-Kredit 159 läuft der Antrag nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner.

Für Bau­herren bedeutet das: För­der­fragen sollten nicht erst geklärt werden, wenn Ange­bote unter­schrieben oder Arbeiten beauf­tragt sind. Wer zu spät prüft, ver­liert unter Umständen Fördermöglichkeiten.

Deshalb gehört die För­der­mit­tel­struktur früh in den Sanie­rungs­pro­zess. Welche Maß­nahme gehört wohin? Wer muss welche Bestä­ti­gung liefern? Welche Kosten müssen getrennt aus­ge­wiesen werden? Welche Frist gilt? Welche Pro­gramme dürfen kom­bi­niert werden und welche nicht?

Diese Fragen sind pro­zes­sual. Sie haben viel mit Erfah­rung in För­der­pro­grammen zu tun. Genau hier liegt eine Stärke unserer Arbeit.

Modernes Bad in hellen Brauntönen mit bodengleicher Dusche und praktischem Unterschrank vom großen Waschbecken
Träumen Sie von solch einem schönen und prak­ti­schen Bad?

Warum ENTECH das Thema aufgreift

Unser Schwer­punkt bleibt die Energie­beratung. Wir begleiten ener­ge­ti­sche Sanie­rungen, För­der­an­träge und Nach­weise. Aber in der Praxis endet ein gutes Sanie­rungs­kon­zept nicht an der Grenze eines ein­zelnen Förderprogramms.

Wenn wir ohnehin Kosten für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen struk­tu­rieren, Ange­bote prüfen und Ver­wen­dungs­nach­weise vor­be­reiten, können wir auch auf angren­zende För­der­mög­lich­keiten hin­weisen. Gerade 455‑B und 159 sind Pro­gramme, die in vielen Sanie­rungen über­sehen werden, obwohl sie für Eigen­tümer rele­vant sein können. Wir möchten deshalb dazu bei­tragen, dass diese Themen recht­zeitig auf den Tisch kommen. Nicht als zusätz­liche Büro­kratie, sondern als Chance, Sanie­rungs­maß­nahmen besser zu ordnen und För­der­mög­lich­keiten nicht zu ver­schenken. Unser Ansatz ist klar:

Wir unter­stützen Bau­herren dabei, För­der­mittel in Sanie­rungs­pro­jekten sauber zu struk­tu­rieren – von der ersten Ein­ord­nung über die Kos­ten­auf­tei­lung bis zur Nachweisführung.

Quellen und Ori­gi­nal­in­for­ma­tionen der KfW

Die fol­genden KfW-Pri­mär­quellen sind Grund­lage für die Programminformationen:

Fazit – Entech: Energie­beratung als Sanierungsberatung

Die Wie­der­auf­nahme von KfW 455‑B ist ein guter Anlass, Sanie­rungs­pro­jekte nicht nur ener­ge­tisch, sondern auch för­der­lo­gisch sauber zu struk­tu­rieren. Viele Eigen­tümer wissen nicht, welche zusätz­li­chen För­der­mög­lich­keiten bestehen. Viele Markt­partner behan­deln das Thema nur aus ihrer jewei­ligen Rolle heraus.

ENTECH kann hier unter­stützen: Wir kennen För­der­mit­tel­pro­zesse, Kos­ten­auf­tei­lungen und Nach­weis­logik aus der ener­ge­ti­schen Sanie­rung. Dieses Wissen nutzen wir, um auch Schnitt­stellen zu KfW 455‑B, KfW 159 und anderen För­der­mög­lich­keiten früh­zeitig sichtbar zu machen.

So wird aus einer Sanie­rung nicht nur eine tech­ni­sche Maß­nahme, sondern ein geord­netes Förder- und Umsetzungskonzept.