Die KfW veröffentlicht über das Partnerportal weitere Details zum Programm »Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit (295)« für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologie in der Wirtschaft. Seit 18.03.2019 stehen die notwendigen Fachunternehmererklärungen für die Module 1 und 3 zur Verfügung (Download siehe unten).
Im Merkblatt zum Programm unter Nachweis der Mittelverwendung ist gefordert »Als Nachweis der fachgerechten Inbetriebnahme der Maßnahme legen Sie dem Kreditinstitut eine Fachunternehmererklärung vor.«
Ebenso bescheinigt die Hausbank in der Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme, »dass uns der Kreditnehmer bei Maßnahmen aus Modul 1 und Modul 3 eine Fachunternehmererklärung zum Nachweis der fachgerechten Inbetriebnahme der Maßnahme sowie die Rechnungen für die geförderten Investitionen vorgelegt hat.«