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11Mai/20

BAFA För­de­rung »Heizen mit erneu­er­baren Energien«

Seit Jah­res­be­ginn gilt eine neue Richt­linie für die För­de­rung von »Heizen mit Erneu­er­baren Ener­gien«. Im Rahmen des soge­nannten Markt­an­reiz­pro­gramms zahlt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA Zuschüsse für Maß­nahmen im Bereich Heiztechnik. 

Die in den letzten Jahren eta­blierte För­de­rung von Hei­zungs­maß­nahmen z.B. über das Pro­gramm KfW »Energie­effizient Sanieren« 151/​152 bzw. 430 ist seit Jah­res­be­ginn vom BAFA über­nommen, erwei­tert und in den Zuschüssen wesent­lich erhöht worden. Die wich­tigsten Merk­male möchten wir Ihnen dar­stellen und wich­tige Doku­mente zur Ver­fü­gung stellen (siehe Sei­ten­ende). In Bestands­ge­bäuden werden fol­gende Anlagen gefördert:

  • Solar­ther­mie­an­lagen
  • Bio­mas­se­an­lagen
  • effi­zi­ente Wärmepumpenanlagen
  • Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
  • Gas-Hybrid­hei­zungen

Wird für eine der oberen Anlagen eine Ölhei­zung ersetzt, wird zusätz­lich über ein »Ölaus­tausch­prämie« geför­dert. Auch in Neu­bauten ist eine För­de­rung möglich, aller­dings nicht für Gas-Hybridheizungen.

Welche Tech­niken werden nun wie geför­dert?
Um an die Zuschüsse zu gelangen, sind tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen und weitere Rah­men­be­din­gungen ein­zu­halten, die im Ein­zel­fall zu prüfen sind. Dazu beraten wir gerne. Zudem müssen auch neue Bezeich­nungen wie »Gas­hy­brid« ver­standen werden. Hier nur das Wich­tigste zum Ver­ständnis sowie die För­der­sätze:
Solar­ther­mie­an­lagen
sind Solar­kol­lek­toren, die warmes Wasser für die Brauch­warm­was­se­r­er­wär­mung oder Hei­zungs­un­ter­stüt­zung liefern.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %.
Bio­mas­se­an­lagen
sind z.B. Holz­pel­lets- oder Holz­hack­schnit­zel­an­lagen.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Wär­me­pum­pen­an­lagen
bereiten Umwelt­wärme auf. Meist werden diese mit Strom betrieben, selten mit Gas.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
stellen eine Kom­bi­na­tion der oben gelis­teten Tech­niken dar. Einen gemein­samen Betrieb einer der Tech­niken Bio­masse, Solar oder Wär­me­pumpe heißt „biva­lentes System“.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
„Gas-Hybrid­hei­zungen“
sind normale Gas­brenn­wert­hei­zungen, die mit einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung gekop­pelt werden. Die häu­figste Kom­bi­na­tion ist die mit einer Solar­an­lage. „Rene­wable Ready“ bedeutet, dass eine Gas­brenn­wert­hei­zung geför­dert wird, wenn einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung inner­halb von 2 Jahren nach­ge­rüstet wird.
Geför­dert wird nur im Gebäu­de­be­stand, nicht im Neubau!
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 30 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 40%, „Rene­wable Ready“ mit 20%.

Details zum Ver­fahren
Wer wird geför­dert? Im Grunde genommen „alle“: Pri­vat­per­sonen, Woh­nungs­ei­gen­tür­mer­ge­mein­schaften, Kom­munen etc., frei­be­ruf­lich Tätige, Unter­nehmen, sons­tige … gemein­nüt­zige …
Siehe dazu im Detail in der Richt­linie selber.
Die Antrag­stel­lung erfolgt grund­sätz­lich vor der Auf­trags­er­tei­lung und digital über ein Portal beim BAFA. Wichtig dabei: „För­der­fähig sind nur Maß­nahmen, mit denen zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht begonnen worden ist. Als Vor­ha­ben­be­ginn gilt der Abschluss eines der Aus­füh­rung zuzu­rech­nenden Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trags. Pla­nungs­leis­tungen dürfen vor Antrag­stel­lung erbracht werden. Maß­geb­lich ist das Ein­gangs­datum des Antrags beim BAFA.“

Was sind för­der­fä­hige Kosten? Mehr als nur die Kosten für die eigent­liche Anlage!
Dies ist detail­liert in einem sepa­raten Doku­ment des BAFA geregelt.

ACHTUNG: Wenn Für Ihre alte Heizung eine Aus­tausch­pflicht gem. Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) § 10 besteht, erhalten Sie keine För­de­rung. Ver­ein­facht aus­ge­drückt wird es in diesem Sinne kri­tisch, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist. Es gibt dazu aber weitere (Aus­nahme-) Regeln. Dazu beraten wir gerne.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren För­der­pro­grammen
Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • Energie­effizient Bauen“ (Pro­gramm­nummer 153)
  • Energie­effizient Sanieren“ – Ergän­zungs­kredit“ (Pro­gramm­nummer 167)

Nicht zulässig ist eine Kumu­lie­rung mit:

  • der Steu­er­ermä­ßi­gung für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen bei zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz)
  • Energie­effizient Sanieren“ (151÷152 bzw. 430). Dies war in Teil­be­rei­chen bis Ende 2019 möglich. Aller­dings dürfen natür­lich die Effi­zi­enz­ver­bes­se­rungen durch die Anlagen bei der Berech­nung von Effi­zi­enz­haus­zielen berück­sich­tigt werden.

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Das sind z.B. für Gebäude in Münster:

  • Das „Proges“-Pro­gramm des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)
  • Das neue Pro­gramm der Stadt Münster „Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude, eben­falls mit Zuschüssen z.B. für Solar­kol­lek­toren etc.

Energie­beratung
Für die eigent­liche Antrags­stel­lung benö­tigen Sie einige Unter­lagen und Nach­weise von Ihrem Fach­un­ter­nehmer und vom Her­steller. Diese Details sowie viele andere För­der­vor­aus­set­zungen sind über­sicht­lich auf den Seiten des BAFA dar­ge­stellt. Eine Energie­beratung oder einen sach­ver­stän­digen Ener­gie­be­rater benö­tigen Sie bei diesem Pro­gramm nicht zwin­gend. Damit könnte die Sache erle­digt sein und Sie erhalten hohe Zuschüsse.

Aber:

  • errei­chen Sie damit das Optimum an Fördermitteln?
  • Ist die Anlage sinn­voll in das Gesamt­ge­bäu­de­system eingebunden?
  • Sind die Anla­gen­pa­ra­meter korrekt ausgelegt?
  • Welche Hei­zungs­technik ist die passende?
  • Sollten vorher flan­kie­rende Dämm­maß­nahmen durch­ge­führt werden?
  • Sind Sie hin­rei­chend über die Betriebs­kosten einer neuen Anlage auf­ge­klärt? Bei Wär­me­pum­pen­an­lagen bei­spiels­weise können die Betriebs­kosten (Strom) höher sein als bei einer alten unef­fi­zi­enten Ölheizungsanlage!

Aus­gangs­punkt sollte immer eine unab­hän­gige Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen gerne die Vor­ge­hens­weise. Für die För­de­rung durch das BAFA ist dies nicht zwin­gend not­wendig, aber ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben ist keine Opti­mie­rung möglich. Das BAFA fördert die Bera­tung z.B. über die Pro­gramm Energie­beratung Wohn­ge­bäude bzw. Nichtwohngebäude.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige prin­zi­pi­elle Infor­ma­tionen zur Verfügung:

BAFA-Förderung 2020: Zuschusshöhen und Techniken
BAFA-För­de­rung 2020: Zuschuss­höhen und Techniken