Seit Jahresbeginn gilt eine neue Richtlinie für die Förderung von »Heizen mit Erneuerbaren Energien«. Im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA Zuschüsse für Maßnahmen im Bereich Heiztechnik.
Die in den letzten Jahren etablierte Förderung von Heizungsmaßnahmen z.B. über das Programm KfW »Energieeffizient Sanieren« 151/152 bzw. 430 ist seit Jahresbeginn vom BAFA übernommen, erweitert und in den Zuschüssen wesentlich erhöht worden. Die wichtigsten Merkmale möchten wir Ihnen darstellen und wichtige Dokumente zur Verfügung stellen (siehe Seitenende). In Bestandsgebäuden werden folgende Anlagen gefördert:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseanlagen
- effiziente Wärmepumpenanlagen
- Erneuerbare Energien Hybridheizungen (»EE-Hybride«)
- Gas-Hybridheizungen
Wird für eine der oberen Anlagen eine Ölheizung ersetzt, wird zusätzlich über ein »Ölaustauschprämie« gefördert. Auch in Neubauten ist eine Förderung möglich, allerdings nicht für Gas-Hybridheizungen.
Welche Techniken werden nun wie gefördert?
Um an die Zuschüsse zu gelangen, sind technische Mindestanforderungen und weitere Rahmenbedingungen einzuhalten, die im Einzelfall zu prüfen sind. Dazu beraten wir gerne. Zudem müssen auch neue Bezeichnungen wie »Gashybrid« verstanden werden. Hier nur das Wichtigste zum Verständnis sowie die Fördersätze:
Solarthermieanlagen
sind Solarkollektoren, die warmes Wasser für die Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung liefern.
Der Investitionskostenzuschuss beträgt 35 %.
Biomasseanlagen
sind z.B. Holzpellets- oder Holzhackschnitzelanlagen.
Der Investitionskostenzuschuss beträgt 35 %, bei einem Ölheizungstausch 45%.
Wärmepumpenanlagen
bereiten Umweltwärme auf. Meist werden diese mit Strom betrieben, selten mit Gas.
Der Investitionskostenzuschuss beträgt 35 %, bei einem Ölheizungstausch 45%.
Erneuerbare Energien Hybridheizungen (»EE-Hybride«)
stellen eine Kombination der oben gelisteten Techniken dar. Einen gemeinsamen Betrieb einer der Techniken Biomasse, Solar oder Wärmepumpe heißt „bivalentes System“.
Der Investitionskostenzuschuss beträgt 35 %, bei einem Ölheizungstausch 45%.
„Gas-Hybridheizungen“
sind normale Gasbrennwertheizungen, die mit einer erneuerbaren Wärmeerzeugung gekoppelt werden. Die häufigste Kombination ist die mit einer Solaranlage. „Renewable Ready“ bedeutet, dass eine Gasbrennwertheizung gefördert wird, wenn einer erneuerbaren Wärmeerzeugung innerhalb von 2 Jahren nachgerüstet wird.
Gefördert wird nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau!
Der Investitionskostenzuschuss beträgt 30 %, bei einem Ölheizungstausch 40%, „Renewable Ready“ mit 20%.
Details zum Verfahren
Wer wird gefördert? Im Grunde genommen „alle“: Privatpersonen, Wohnungseigentürmergemeinschaften, Kommunen etc., freiberuflich Tätige, Unternehmen, sonstige … gemeinnützige …
Siehe dazu im Detail in der Richtlinie selber.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich vor der Auftragserteilung und digital über ein Portal beim BAFA. Wichtig dabei: „Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim BAFA.“
Was sind förderfähige Kosten? Mehr als nur die Kosten für die eigentliche Anlage!
Dies ist detailliert in einem separaten Dokument des BAFA geregelt.
ACHTUNG: Wenn Für Ihre alte Heizung eine Austauschpflicht gem. Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 besteht, erhalten Sie keine Förderung. Vereinfacht ausgedrückt wird es in diesem Sinne kritisch, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist. Es gibt dazu aber weitere (Ausnahme-) Regeln. Dazu beraten wir gerne.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Die »Kumulation« – so die Förderfachsprache für die Kombinierbarkeit – mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig. Die wichtigsten sind:
- „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153)
- „Energieeffizient Sanieren“ – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167)
Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit:
- der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz)
- „Energieeffizient Sanieren“ (151÷152 bzw. 430). Dies war in Teilbereichen bis Ende 2019 möglich. Allerdings dürfen natürlich die Effizienzverbesserungen durch die Anlagen bei der Berechnung von Effizienzhauszielen berücksichtigt werden.
Das sind bei weitem noch nicht alle Programme, die bei der Altbausanierung, beim Neubau oder der Sanierung der Heizungsanlagentechnik in Frage kommen. Die Kumulierbarkeit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Energieberatungen werden Sie dazu ausführlich beraten, um Ihre Maßnahmen qualitativ und fördertechnisch zu optimieren.
Das sind z.B. für Gebäude in Münster:
- Das „Proges“-Programm des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagentechniken (zum Beispiel 90 €/qm Solarkollektorfläche)
- Das neue Programm der Stadt Münster „Klimafreundliche Wohngebäude, ebenfalls mit Zuschüssen z.B. für Solarkollektoren etc.
Energieberatung
Für die eigentliche Antragsstellung benötigen Sie einige Unterlagen und Nachweise von Ihrem Fachunternehmer und vom Hersteller. Diese Details sowie viele andere Fördervoraussetzungen sind übersichtlich auf den Seiten des BAFA dargestellt. Eine Energieberatung oder einen sachverständigen Energieberater benötigen Sie bei diesem Programm nicht zwingend. Damit könnte die Sache erledigt sein und Sie erhalten hohe Zuschüsse.
Aber:
- erreichen Sie damit das Optimum an Fördermitteln?
- Ist die Anlage sinnvoll in das Gesamtgebäudesystem eingebunden?
- Sind die Anlagenparameter korrekt ausgelegt?
- Welche Heizungstechnik ist die passende?
- Sollten vorher flankierende Dämmmaßnahmen durchgeführt werden?
- Sind Sie hinreichend über die Betriebskosten einer neuen Anlage aufgeklärt? Bei Wärmepumpenanlagen beispielsweise können die Betriebskosten (Strom) höher sein als bei einer alten uneffizienten Ölheizungsanlage!
Ausgangspunkt sollte immer eine unabhängige Energieberatung sein. Wir erklären Ihnen gerne die Vorgehensweise. Für die Förderung durch das BAFA ist dies nicht zwingend notwendig, aber ohne fundierte Kenntnisse über Ihr Gebäude und Ihre Vorhaben ist keine Optimierung möglich. Das BAFA fördert die Beratung z.B. über die Programm Energieberatung Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude.
Hier stellen wir Ihnen wichtige prinzipielle Informationen zur Verfügung: