Künftig zählen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, denn Materialkosten können angerechnet werden. Außerdem verbessern sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB. Bei Wohngebäuden können Bauherren einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten gelten neue Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar. Die Reform der Gebäudeförderung geht in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals verändert hat.
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