Bild von Schaufenster mit Verkaufsprozenten und als Schriftzug "KfW295 April2019"

Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme – KfW 295 aktuell April 2019

Die KfW weist auf Ände­rungen im Pro­gramm »Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme aus Erneu­er­baren Ener­gien in der Wirt­schaft – Kredit« (295) hin, die mit sofor­tiger Wirkung für alle neuen Anträge gelten.
Die För­der­be­din­gungen ver­bes­sern sich. Ebenso erfolgen Klarstellungen:

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  1. Auf­he­bung der Decke­lung der för­der­fä­higen Neben­kosten in Modul 2 bis 4
    Die Neben­kosten für Maß­nahmen, die in den Modulen 2 bis 4 bean­tragt werden, können in voller Höhe zu den för­der­fä­higen Kosten gerechnet werden. Die bis­he­rige Decke­lung in Höhe von 30 Prozent der för­der­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten ent­fällt damit. Dies gilt nicht für Maß­nahmen, die unter Modul 1 (Quer­schnitts­tech­no­lo­gien) bean­tragt werden: Hier sind nach wie vor maximal 30 Prozent der för­der­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten als Neben­kosten förderfähig.
  2. Land­wirt­schaft­liche Pri­mär­pro­duk­tion för­der­fähig in Modul 2
    Im Modul 2 – Pro­zess­wärme aus erneu­er­baren Ener­gien – können ab dem 01.04.2019 auch Maß­nahmen, die die land­wirt­schaft­liche Pri­mär­pro­duk­tion betreffen, unter Artikel 41 AGVO geför­dert werden.
    Antrags­be­rech­tigt sind in dem Modul 2 somit auch Landwirte bezie­hungs­weise Unter­nehmen der land­wirt­schaft­li­chen Primärerzeugung.
  3. Neu: Anlage zum Merk­blatt Modul 4 mit Erläu­te­rungen
    Dieses Doku­ment bietet zusätz­liche Erläu­te­rungen zu den Ver­wen­dungs­zwe­cken im Modul 4, Anfor­de­rungen und Aus­füll­hin­weise für das Einspar­kon­zept, Infor­ma­tionen zu den CO2-Emis­si­ons­fak­toren sowie Begriffsbestimmungen.
  4. Aktua­li­sie­rung vom Merk­blatt und wei­teren Doku­menten
    Die ent­spre­chenden Anpas­sungen sowie weitere Klar­stel­lungen und redak­tio­nelle Ände­rungen im Merk­blatt und dessen Anlagen (Tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen Module 1 bis 3) erfolgen in der Version 01.04.2019. Das For­mular Einspar­kon­zept und das Daten­er­fas­sungs­blatt zu Modul 2 wurden opti­miert und ergänzt.

Die geän­derten Doku­mente gibt es wie immer im KfW-Part­ner­portal (Anmel­dung not­wendig) und auf der KfW-Seite im Pro­gramm­be­reich 295.