Die Neuwahl im Februar und der fehlende Bundeshaushalt stoppen aktuell keines der im folgenden beschriebenen energetischen Förderprogramme. Mit heutigem Stand (06.01.2025) sind die Antragsportale nach wie vor freigeschaltet.
Ankündigungen über Fördermittelstopps oder ‑änderungen sind bisher nicht bekannt (Angabe ohne Gewähr!).
Daher läuft zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA auf seiner Website.
Auswahl der Förderprogramme, auf die Sie nach bisherigen Erkenntnissen bauen können:
- Energieberatung für Wohngebäude EBW
- Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN
- Bundesförderung für effizente Gebäude BEG Einzelmaßnahmen (über BAFA), unter anderem für Dämmmaßnahmen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG Einzelmaßnahmen (über KfW): Heizungsförderung
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG Sanierung zum Effizienzhaus (über KfW): Wohngebäude – Kredit (261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG Sanierung zum Effizienzgebäude (über KfW): Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG Neubau als Effizienzhaus (über KfW): Wohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zum Effizienzgebäude (über KfW): »Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude« (299) und »Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude« (596)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW: Investitionszuschuss über BAFA oder Kredit mit Tilgungszuschuss über KfW (295)
Indes verweist das BAFA auf »die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung«. Erst der neue Bundestag und die künftige Regierung können die BEG und andere Förderprogramme absichern. Die KfW vermerkt passend etwa bei der »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«: »Auch nach dem Jahreswechsel können die Heizungsförderung sowie die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW weiterhin beantragt werden«.
Das BAFA schreibt über die gesamte BEG und nennt keine Einschränkungen – obwohl mehrere Förderprogramme zur KfW gewandert sind und das BAFA mitunter die Verantwortung abgetreten hat. Die KfW erwähnt auch bei den Krediten für Sanierungen und Neubauten keine Haushaltssperre. Das Antragsportal vom BAFA funktioniert wie gewohnt. Achten Sie trotzdem auf einen Hinweis, der bei allen Anträgen gilt: »Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«.
Das BAFA und die KfW setzen weitere Förderprogramme fort. Diese Einrichtungen rufen nach wie vor dazu auf, Kredite und Zuschüsse zu nutzen. Etwa bei der Energieberatung für Wohngebäude EBW und bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN drohen derzeit keine Probleme aus dem Bundeshaushalt.
Ebenso ist bei regionalen Förderprogrammen der Länder und Kommunen kein Förderstopp zu erkennen – denken Sie zum Beispiel an:
- Klimafreundliches Wohngebäude der Stadt Münster
- NRW Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende
Anmerkung von ENTECH: Trotz der aktuellen Unsicherheit sollten Sie Ihr Vorhaben weder abbrechen noch zurückstellen oder beschleunigen. Jedenfalls verlangen taktische Überlegungen keineswegs, auf den Förderantrag zu verzichten. Gerne überprüfen wir Ihren persönlichen Fall. Lassen Sie uns gemeinsam ausloten, welche Fördermittel Sie erhalten können.