Läufer im weißem T-Shirt als Symbolbild für »weiter laufen«

BEG und andere För­der­pro­gramme laufen weiter

Die Neuwahl im Februar und der feh­lende Bun­des­haus­halt stoppen aktuell keines der im fol­genden beschrie­benen ener­ge­ti­schen För­der­pro­gramme. Mit heu­tigem Stand (06.01.2025) sind die Antrag­spor­tale nach wie vor frei­ge­schaltet.
Ankün­di­gungen über För­der­mit­tel­stopps oder ‑ände­rungen sind bisher nicht bekannt (Angabe ohne Gewähr!).

Daher läuft zum Bei­spiel die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so infor­miert das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA auf seiner Website.

Auswahl der För­der­pro­gramme, auf die Sie nach bis­he­rigen Erkennt­nissen bauen können:

Indes ver­weist das BAFA auf »die Rege­lungen zur vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung«. Erst der neue Bun­destag und die künf­tige Regie­rung können die BEG und andere För­der­pro­gramme absi­chern. Die KfW ver­merkt passend etwa bei der »Hei­zungs­för­de­rung für Pri­vat­per­sonen – Wohn­ge­bäude«: »Auch nach dem Jah­res­wechsel können die Hei­zungs­för­de­rung sowie die dazu­gehörigen Ergänzungs­kredite der KfW wei­terhin bean­tragt werden«.

Das BAFA schreibt über die gesamte BEG und nennt keine Ein­schrän­kungen – obwohl mehrere För­der­pro­gramme zur KfW gewan­dert sind und das BAFA mit­unter die Ver­ant­wor­tung abge­treten hat. Die KfW erwähnt auch bei den Kre­diten für Sanie­rungen und Neu­bauten keine Haus­halts­sperre. Das Antrag­sportal vom BAFA funk­tio­niert wie gewohnt. Achten Sie trotzdem auf einen Hinweis, der bei allen Anträgen gilt: »Die För­de­rung steht unter dem Vor­be­halt ver­füg­barer Haushaltsmittel«.

Das BAFA und die KfW setzen weitere För­der­pro­gramme fort. Diese Ein­rich­tungen rufen nach wie vor dazu auf, Kredite und Zuschüsse zu nutzen. Etwa bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW und bei der Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN drohen derzeit keine Pro­bleme aus dem Bundeshaushalt.

Ebenso ist bei regio­nalen För­der­pro­grammen der Länder und Kom­munen kein För­der­stopp zu erkennen – denken Sie zum Bei­spiel an:

Anmer­kung von ENTECH: Trotz der aktu­ellen Unsi­cher­heit sollten Sie Ihr Vor­haben weder abbre­chen noch zurück­stellen oder beschleu­nigen. Jeden­falls ver­langen tak­ti­sche Über­le­gungen kei­nes­wegs, auf den För­der­an­trag zu ver­zichten. Gerne über­prüfen wir Ihren per­sön­li­chen Fall. Lassen Sie uns gemeinsam aus­loten, welche För­der­mittel Sie erhalten können.