Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wie­derum als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Weil Sie den Zuschuss ein­nehmen, zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechts­lage noch eine För­de­rung ver­spre­chen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vor­gaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Ener­gie­be­ra­terin oder Ihr Ener­gie­be­rater unter­stützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.

Leider scheint das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-För­der­an­träge zu bewäl­tigen. Trotzdem soll dieses Problem kei­nes­wegs Ihr Sanie­rungs­pro­jekt aus­bremsen: Ihr Ener­gie­ex­perte startet nämlich gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben – sofern sich die Rechts­lage nicht irgend­wann ändert. Das BAFA bestä­tigt jeden­falls auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

Energie­beratung kann nach Antrag­stel­lung starten

»Nach Antrag­stel­lung darf die Energie­beratung auf eigenes finan­zi­elles Risiko auch bereits vor Ertei­lung eines Zuwen­dungs­be­scheides durch­ge­führt werden«, heißt es beim BAFA unter »Fragen zum Antragsverfahren«.

Sie brau­chen demnach nicht auf eine För­der­zu­sage zu warten. »Der iSFP darf ange­fer­tigt und dem Bera­tungs­emp­fänger erläu­tert und aus­ge­hän­digt werden«, sagt das BAFA und ergänzt: »Ebenso ist es för­der­recht­lich zulässig, eine Rech­nung zu stellen bezie­hungs­weise dass der Bera­tungs­emp­fänger diese ent­spre­chend der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung bezahlt«.

Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss
Sym­bol­bild zur geför­derten EBW Thorben Wengert | pixelio.de

Ver­wen­dungs­nach­weis zur BEG ver­weist auf iSFP

Ein kleines Rest­ri­siko besteht, dass die EBW-För­de­rung letzt­lich abge­lehnt wird. In der Praxis sparen Sie oft Zeit, wenn Sie die Energie­beratung vor der Bewil­li­gung starten. Ohnehin brau­chen Sie den iSFP, wenn Sie die Bun­des­för­de­rung für Effi­zi­ente Gebäude BEG und den zuge­hö­rigen iSFP-Bonus bean­tragen. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium liefert Ihnen pas­sende »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«. Laut diesen Erläu­te­rungen müssen Sie beim Ver­wen­dungs­nach­weis zeigen, »dass die rea­li­sierte BEG-Maß­nahme einer im iSFP emp­foh­lenen Maß­nahme entspricht«.

Laut FAQ gilt beim Ver­wen­dungs­nach­weis: »Der iSFP muss abschlie­ßend beschieden und aus­ge­zahlt worden sein«. Even­tuell dient Ihnen der iSFP später: »Im Rahmen der Vor-Ort-Kon­trollen wird über­prüft, ob das geför­derte Bau­vor­haben tat­säch­lich den bean­tragten Stan­dard erreicht«.

Frau betrachtet ihren individuellen Sanierungsfahrplan iSFP
Auszug aus einem iSFP Bild: dena