Die Bundesregierung kündigt Steuererleichterungen für die energetische Sanierung von Gebäuden an, zum Beispiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außenwänden. Außerdem fasst sie mehrere Förderprogramme zur neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belastung mit bürokratischen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen«, ist in den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Empfänger, und eine Prämie für den Austausch von Heizungen wird eingeführt.
Alternativ zu den Zuschüssen können »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« den Steuerabzug wählen und damit »gleichermaßen von der Maßnahme profitieren«, heißt es in den Eckpunkten. Als steuerlich relevant gelten »Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind«.
Die BEG löst bisherige Förderprogramme wie das »CO2-Gebäudesanierungsprogramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegenüber der Unterstützung über die Steuern bevorzugt, kann mit einem zehn Prozentpunkte höheren Fördersatz für Einzelmaßnahmen wie auch für Effizienzhausstufen rechnen. Aus den derzeitigen Zuschüssen zum Beispiel im Programm 430 »Energieeffizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:
aktuell | künftig | |
Einzelmaßnahmen | 10% | 20% |
Effizienzhaus 115 | 15% | 25% |
Effizienzhaus 55 | 30% | 40% |
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der »Deutschen Energie-Agentur dena«, sagt über die Regelungen: »Eine einfache, attraktive steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen als Alternative zur Kreditförderung sowie eine Anhebung der Förderung in den bisherigen Programmen war überfällig«.

Ebenso will die Bundesregierung den Einbau von Ölheizungen ab 2026 verbieten – »in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist«. Bereits jetzt will das Klimakabinett ältere Ölheizungen zurückdrängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.
Die »Austauschprämie« soll Eigentümer motivieren, mit fossilen Brennstoffen wie Öl laufende Heizungen durch modernere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden«.
Bild: Konventionelle Ölheizung. Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0
Andreas Kuhlmann von der dena kritisiert »die Sonderregelung und ‑förderung zum Austausch von Gas- und Ölheizungen«. Anstelle dieser Belohnung bei Heizungen wünscht er »eine einfache, technologieoffene Lösung für alle grundlegenden Sanierungsmaßnahmen«, weil Eigentümer »Klarheit« für ihre Projekte benötigen.