In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.
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