Herausforderung Schulsanierung: Fensteraustausch mit oder ohne Aussenwanddämmmung und was ist mit der Lüftung?

Kom­mu­nale Gebäude – BAFA fördert Energie­beratung zu 80 %

Das För­der­pro­gramm des Bun­des­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie (BMWi) För­de­rung von Ener­gie­be­ra­tungen für Nicht­wohn­ge­bäude bietet Kom­munen und gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen (wie z. B. Kirchen) die Mög­lich­keit, eine unab­hän­gige und zer­ti­zierte Ener­gie­be­ra­tungs­leis­tung zu nutzen – zum Bei­spiel für die Erstel­lung eines ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­kon­zepts aber auch für den Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden, d. h. Schulen, Kin­der­gärten, Rat­häuser etc.

Gegen­stand der Bera­tung sind Nicht­wohn­ge­bäude, wie Schulen, Rat­häuser, Turn­hallen etc. Die Energie­beratung kann fol­gende Maß­nahmen empfehlen:

  • Sanie­rungs­fahr­plan
  • Sanie­rung zu einem KfW-Effizienz­haus 70 
  • Sanie­rung zu einem KfW-Effizienz­haus 100
  • Sanie­rung zu einem KfW-Effizienz­haus Denkmal

Sie zeigt wirt­schaft­lich sinn­volle Inves­ti­tionen in die Ener­gie­effi­zienz auf und liefert auch öko­lo­gi­sche Anlaysen. Alter­nativ wird eine Neu­bau­be­ra­tung für Nicht­wohn­ge­bäude geför­dert, basie­rend auf dem KfW-Effi­zi­enz­h­aus­stan­dard (EH 55 oder EH 70). Die Energie­beratung richtet sich an kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, deren Eigen­be­triebe, kom­mu­nale Zweck­ver­bände, Unter­nehmen mit mehr­heit­lich kom­mu­nalem Hin­ter­grund sowie gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­ti­ons­formen und aner­kannte Religionsgemeinschaften.

Die För­de­rung wird als Anteils­fi­nan­zie­rung in Form eines nicht rück­zahl­baren Zuschusses an den antrag­stel­lenden Berater gewährt. Die Energie­beratung bzw. Neu­bau­be­ra­tung des Nicht­wohn­ge­bäudes kann nur einmal im Rahmen dieser Richt­linie geför­dert werden. Der Antrag­steller hat die Mög­lich­keit, mehrere Bera­tungen an ver­schie­denen Objekten bei dem­selben Bera­tungs­emp­fänger durchzuführen. 

Typische ungedämmte Fassade einer Schule
Typi­sche unge­dämmte Fassade einer Schule

Die Zuwen­dung beträgt bis zu 80 % der för­der­fä­higen Aus­gaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nut­zungs­zonen des betref­fenden Gebäudes abhän­giger Höchst­be­trag. Ab 13 Nut­zungs­zonen beträgt die Höchst­för­de­rung ein­heit­lich 15.000 Euro.

Für die Prä­sen­ta­tion des Bera­tungs­be­richts durch den Berater in Ent­schei­dungs­gre­mien des Bera­tenen kann zusätz­lich eine Zuwen­dung in Höhe von 500 Euro bean­tragt werden. Dieser Prä­sen­ta­ti­ons­bonus wird unter der Bedin­gung gewährt, dass der antrag­stel­lende Ener­gie­be­rater seinen Bera­tungs­be­richt vor einem Ent­schei­dungs­gre­mium des Bera­tungs­emp­fän­gers prä­sen­tiert, welches über die Umset­zung der im Bericht vor­ge­schla­genen inves­tiven Maß­nahmen ent­scheidet: die Reduk­tion von CO2-Emis­sionen wird berechnet und präsentiert. 

Aus­führ­li­chere Infor­ma­tionen ein­schließ­lich von Bei­spielen aus der Praxis finden Sie auf der Website vom BAFA
www.bafa.de

Wir beraten Sie gerne!

Refe­renzen aus zahl­rei­chen Ana­lysen von Schulen, Turn­hallen, Kin­der­gärten als Neu­bauten wie auch Sanie­rungen liegen vor.