Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude bietet Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (wie z. B. Kirchen) die Möglichkeit, eine unabhängige und zertizierte Energieberatungsleistung zu nutzen – zum Beispiel für die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts aber auch für den Neubau von Nichtwohngebäuden, d. h. Schulen, Kindergärten, Rathäuser etc.
Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, wie Schulen, Rathäuser, Turnhallen etc. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:
- Sanierungsfahrplan
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal
Sie zeigt wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz auf und liefert auch ökologische Anlaysen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Die Energieberatung bzw. Neubauberatung des Nichtwohngebäudes kann nur einmal im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mehrere Beratungen an verschiedenen Objekten bei demselben Beratungsempfänger durchzuführen.
Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro.
Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Dieser Präsentationsbonus wird unter der Bedingung gewährt, dass der antragstellende Energieberater seinen Beratungsbericht vor einem Entscheidungsgremium des Beratungsempfängers präsentiert, welches über die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen investiven Maßnahmen entscheidet: die Reduktion von CO2-Emissionen wird berechnet und präsentiert.
Ausführlichere Informationen einschließlich von Beispielen aus der Praxis finden Sie auf der Website vom BAFA
→ www.bafa.de
Wir beraten Sie gerne!
Referenzen aus zahlreichen Analysen von Schulen, Turnhallen, Kindergärten als Neubauten wie auch Sanierungen liegen vor.