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12Juli/21
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Ände­rung »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster«

Die Stadt Münster ändert ihr För­der­pro­gramm für »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude«: Zum 1. Juli gestaltet sie einige Kon­di­tionen um und ergänzt einen För­der­bau­stein für Dach­be­grü­nung. Ein grö­ßerer Zuschuss als bisher lockt beim Aus­tausch der Hei­zungs­an­lage. Bereits seit Mai 2020 bewil­ligt die Stadt Münster höhere Beträge und akzep­tiert in ihrem För­der­pro­gramm mehr unter­schied­liche Pro­jekte als in den Vorjahren.

Richt­linie

Schon länger stehen die Ziele in der För­der­richt­linie: »nach­hal­tige Ein­spa­rung von Heiz­energie«, »Min­de­rung des Ener­gie­ver­brau­ches«, »ver­bes­serter oder erhöhter Wär­me­schutz der Wohn­ge­bäude«, »Ausbau der erneu­er­baren Ener­gie­er­zeu­gungs­an­lagen« und »Redu­zie­rung der CO2-Emis­sionen«. In der aktu­ellen Fassung nennt die Stadt Münster zusätz­liche Argu­mente für ihr Enga­ge­ment: »Darüber hinaus soll eine Redu­zie­rung der städ­ti­schen Wär­me­insel erzielt werden, die ein­her­geht mit einer ver­bes­serten Wohn- und Auf­ent­halts­qua­lität«, heißt es zum För­der­zweck, »durch den Rück­halt von Regen­wasser wird eine Ver­bes­se­rung des städ­ti­schen Was­ser­haus­halts erreicht«. Die Richt­linie ver­weist auf eine neue Kon­trolle: »Sofern sich die Maß­nahme im Gebiet einer Erhal­tungs- und Gestal­tungs­sat­zung befindet oder dem Denk­mal­schutz unter­liegt, ist vorab eine Geneh­mi­gung beim Bau­ord­nungsamt oder der städ­ti­schen Denk­mal­be­hörde ein­zu­holen«. Nach wie vor ist es möglich, För­der­mittel zu ver­binden – also die Leis­tungen für »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« zum Bei­spiel mit der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Die Über­sichten zum Ablauf für För­der­an­träge sind über­ar­beitet worden:

Übersicht zum Antragsverfahren des Förderprogramms in Münster
Antrags­ver­fahren Sanie­rung oder Neubau Stadt Münster
Übersicht zum Antragsverfahren des Förderprogramms in Münster
Antrags­ver­fahren Foto­voltaik oder Dach­be­grü­nung Stadt Münster

För­der­bau­stein Ener­ge­ti­sche Sanierung

Der »För­der­bau­stein Alt­bau­sa­nie­rung« heißt nun »För­der­bau­stein Ener­ge­ti­sche Sanie­rung«. Gestri­chen worden ist ein Zusatz zur Kopp­lung von Foto­voltaik mit der Dach­däm­mung: »Wird im Rahmen der Dämmung der Dach­fläche über beheizten und/​oder gekühlten Räumen erst­malig eine Photo­voltaik­anlage (PV-Anlage) instal­liert und ein Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zient von U ≤ 0,15 W/​m2K der Dach­däm­mung erreicht, so wird ein Zuschuss von 100 € je Kilo­watt­peak (kWp) Pho­to­vol­ta­ik­leis­tung gewährt« – diese Erwei­te­rung gilt nicht mehr.

Werbefoto aus Münster mit zwei Kindern, die als Bauarbeiter verkleidet sind
Ein­la­dung zur geför­derten Sanie­rung Stadt Münster

Ände­rungen beim Heizungsaustausch

  • Bislang musste der Heiz­kessel der fossil befeu­erten Anlage min­des­tens 15 Jahre alt sein, damit eine För­de­rung beim Aus­tausch floss. Jetzt reicht es, wenn ein Heiz­kessel der fossil befeu­erten Anlage oder eine Nacht­spei­cher­hei­zung ersetzt wird.
  • Der Zuschuss steigt von pau­schal 1500 € auf 3000 €.
  • Geför­dert wird eine Wär­me­pumpe, Bio­mas­se­an­lage oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
  • Der Begriff »Wär­me­pumpe« ist etwas weiter gefasst worden – bisher hieß es »Erd­wär­me­pumpe«.
  • Ent­fallen sind die För­de­rung für Block­heiz­kraft­werke (BHKW) und der Zuschlag von 2500 € »für ein Brennstoffzellen-BHKW«.
  • Zuvor wurde eine Flä­chen­för­de­rung von 200 €/​m2 für Solar­thermie gezahlt – beim frü­heren »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Ener­gien«. Nun ist die Unter­stüt­zung für Solar­thermie pau­scha­li­siert worden – ein Bonus von 1500 € wird beim Hei­zungs­aus­tausch gewährt.

För­der­bau­stein Ener­gie­ef­fi­zi­enter Neubau

Die Kor­rek­turen zu diesem För­der­bau­stein berühren die Praxis nur wenig.

För­der­bau­stein Photovoltaik

Hier ist nur wenig geän­dert worden. Die Stadt Münster erläu­tert die För­der­be­träge und weitere Details auf ihrer Website und in ihrer Richtlinie.

Fachwerkhaus mit Fotovoltaikanlage
Fach­werk­haus mit Foto­voltaik­anlage Bild: Túrelio | Wiki­media | CC BY 3.0

För­der­bau­stein Dachbegrünung

Diese geför­derte Maß­nahme kann mit anderen Bau­steinen von »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« kom­bi­niert werden: Auf dem Dach kann demnach eine Vege­ta­tion die Foto­voltaik­anlage ergänzen – wodurch die bewil­ligte För­der­summe wächst. Die Richt­linie billigt Dach­be­grü­nungen sowohl bei Sanie­rungen als auch bei Neubauten:

  • »Die För­de­rung umfasst die Begrü­nung von Dach­flä­chen ab der Ober­kante der Dach­ab­dich­tung mit Aufbau der Vege­ta­ti­ons­schicht inklu­sive wur­zel­fester Abdich­tung, Schutz­vlies, Dränage-Ele­mente, Fil­ter­vlies und Substrat«.
  • »Geför­dert werden bis zu 50 Prozent der als för­der­fähig aner­kannten Kosten einer Maß­nahme, höchs­tens jedoch 40 € je m2 gestal­teter Dach­fläche und 10.000 € pro Maßnahme/​Liegenschaft«.
  • »Sofern der Höchst­be­trag nicht über­schritten wird, können mehrere Maß­nahmen in einer Lie­gen­schaft geför­dert werden«.
Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Dach­be­grü­nung von Frie­dens­reich Hun­dert­wasser Bild: Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0

Antrags­un­ter­lagen zum Download

Kri­ti­sche Anmer­kungen von ENTECH

Syn­ergie

  • Die ent­fal­lene Kopp­lung von Foto­voltaik und Dach­sa­nie­rung ist zu bedauern . Sie konnte zusätz­liche Anreize liefern.

iSFP

  • Die Richt­li­ni­en­än­de­rung hat leider Unklar­heiten in einigen Begriffen nicht besei­tigt: Es ist zum Bei­spiel nicht zu erkennen, in welcher Form der ver­langte Bera­tungs­be­richt vor­zu­legen ist – leider über­nimmt die Stadt Münster die undeut­li­chen Angaben zum indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP aus dem BAFA-För­der­pro­gramm Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. Tat­säch­lich können Bau­herren bei der EBW nach wie vor zwi­schen einer ergeb­nis­of­fenen Analyse und der weniger fle­xi­blen Vari­ante iSFP wählen. Diese beiden Sorten des Berichts setzen unter­schied­liche Prio­ri­täten. Aber im För­der­pro­gramm in Münster fehlt diese Dif­fe­ren­zie­rung: Ob gene­rell ein aus­führ­li­cher Bera­tungs­be­richt oder eher der stan­dar­di­sierte iSFP ver­langt wird – das ist in der Richt­linie nicht zu erkennen. Bera­tungs­be­richt und iSFP scheinen gleich zu sein, was nicht der Rea­lität ent­spricht. Offen­sicht­lich wird aber in der Geneh­mi­gung beides gleich­ge­setzt und anerkannt.

Lüf­tungs­kon­zept

  • Der Begriff »Lüf­tungs­kon­zept« wird in der Richt­linie nach wie vor leider wider­sprüch­lich benutzt. Eine Klar­stel­lung wurde mit der Ände­rung zum 02.07.2021 nicht vor­ge­nommen:
    Bei einer Sanie­rung fordert die Richt­linie
    a) für die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschoss­decke
    b) sowie für den Einbau neuer Fenster und Außen­türen und
    c) nicht zuletzt für die Instal­la­tion ener­gie­spa­render Lüf­tungs­an­lagen: »Es ist ein Lüf­tungs­kon­zept nach DIN 1946–6 zu erstellen«. Dafür soll ein Bonus gezahlt werden: »Die Erstel­lung eines Lüf­tungs­kon­zepts wird in Höhe von 50% des Rech­nungs­be­trags (inkl. Umsatz­steuer), maximal jedoch 500 Euro gefördert«.

Gemäß einer »Lüf­tungs­norm«, der DIN 1946–6 »Raum­luft­technik – Teil 6 Lüftung von Woh­nungen …«, steht zu Beginn der Erstel­lung eines Lüf­tungs­kon­zeptes die Frage nach der Not­wen­dig­keit einer soge­nannten »lüf­tungs­tech­ni­schen Maß­nahme«. Solche Maß­nahmen können zum Bei­spiel sein: soge­nannte »Fens­ter­falz­lüfter« oder raum­luft­tech­ni­sche Anlagen (RLT), die ven­ti­la­tor­ge­stützt arbeiten. Die eigent­liche vom Nutzer selbst geführte Lüftung über Fenster ist keine lüf­tungs­tech­ni­sche Maß­nahme im Sinne dieser Norm und allen­falls als Ergän­zung »bei Party« vorgesehen.

Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass eine lüf­tungs­tech­ni­sche Maß­nahme ergriffen werden soll, bedeutet dies nicht, dass diese auch umge­setzt werden muss. Denn weder ist die DIN 1946–6 eine Art gesetz­liche Vorgabe noch ist dies bei der För­der­mit­tel­be­an­tra­gung bei der Stadt Münster erfor­der­lich. Wenn lüf­tungs­tech­ni­sche Maß­nahmen umge­setzt werden sollen, also Fens­ter­falz­lüfter oder raum­luft­tech­ni­sche Anlagen, ist ein »Lüf­tungs­kon­zept« zu erstellen: eine Aus­füh­rungs­pla­nung der tech­ni­schen Maß­nahme (Volu­men­ströme etc.) kann nach der Norm 1946–6 erfolgen.

Also bietet die Norm prak­tisch zwei Kon­zepte an:

  1. die Prüfung auf Not­wen­dig­keit einer lüf­tungs­tech­ni­schen Maßnahme
  2. die Aus­füh­rungs­pla­nung der lüf­tungs­tech­ni­schen Maß­nahme = Lüf­tungs­kon­zept.

Der erste Punkt muss bear­beitet werden und bei der Stadt Münster dem Antrag bei­gefügt werden, wenn Fens­ter­aus­tausch oder Dach­däm­mung geför­dert werden sollen und ist in der Regel als kos­ten­lose Leis­tung in der Energie­beratung ent­halten. Zu einer Umset­zung wird man nicht ver­pflichtet! Der zweite Punkt wird von der Stadt Münster geför­dert und ist erfor­der­lich, wenn lüf­tungs­tech­ni­schen Maß­nahmen umge­setzt werden. Die Fach­welt ebenso wie die Richt­linie benutzten den Begriff »Lüf­tungs­kon­zept« also unter­schied­lich: Einer­seits kann ein Lüf­tungs­kon­zept zeigen, ob die Regeln zum Luft­aus­tausch ein­ge­halten werden und ob eine tech­ni­sche Anlage für Zu- und Abluft über­haupt not­wendig ist. Ande­rer­seits kann ein Lüf­tungs­kon­zept wei­ter­führen, indem es die Aus­füh­rungs­pla­nung einschließt.

Ohnehin sieht ENTECH die Ver­ein­nah­mung und die Redu­zie­rung des Begriffs »Lüf­tungs­kon­zept« durch die Norm 1946–6 kritisch.

Gerade hat im Mai 2021 ein Ver­bän­de­bündnis aus Kammern von Archi­tekten und Inge­nieuren und wei­teren Akteuren aus der Bau- und Immo­bi­li­en­wir­schaft aus einer vor­ge­legten Studie zum Lüften im Woh­nungsbau ein Merk­blatt her­aus­ge­geben mit fol­gendem Inhalt:

»Beleuchtet werden die Grund­lagen zum Lüften, das Bau­ord­nungs­recht und weitere tech­ni­sche Regeln, die Aus­le­gung der Luft­vo­lu­men­ströme, geeig­nete Lüf­tungs­system sowie die recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen und haf­tungs­re­le­vanten Aspekte beim Erstellen von Lüf­tungs­kon­zepten. Zen­trale Ele­mente der Studie und des Merk­blatts sind eine Check­liste mit Bewer­tungs­kri­te­rien für Woh­nungs­lüf­tungs­sys­teme und ein Schema zu den Ver­trags­pflichten im Pla­nungs­ab­lauf«. Quelle (dort auch Studie und Merkblatt).

Endlich wird hier von einer breiten Masse von Experten klar­ge­stellt, dass der Begriff »Lüf­tungs­kon­zept« in der Bau­praxis unter­schied­lich genutzt wird und inhalt­lich nicht an die DIN 1946–6 gekop­pelt ist. Im Ergebnis können alle betrach­teten Lüf­tungs­sys­teme – von der manu­ellen Fens­ter­lüf­tung bis zur ven­ti­la­tor­ge­stützten Lüftung, bei­spiels­weise die zen­trale Woh­nungs­lüf­tung oder eine dezen­trale Woh­nungs­lüf­tung – zur Anwen­dung kommen. Die Ent­schei­dung für oder gegen ein System zur Wohn­raum­lüf­tung obliegt dem Bestel­lenden, also Ihnen. Kern­aus­sage: »Bis auf fens­ter­lose Küchen, Bäder und Toi­let­ten­räume können zur Lüftung von Wohn­räumen alle Lüf­tungs­sys­teme inklu­sive der Fens­ter­lüf­tung genutzt werden«. Ein selbst­ver­ständ­li­cher Schwer­punkt im Rahmen der BAFA-geför­derten und für die Antrags­stel­lung not­wen­digen Energie­beratung ist die Auf­klä­rung und Bera­tung zur Lüftung, also ein »Lüf­tungs­kon­zept«.

Nicht dass die Kritik miss­ver­standen wird: Aus­drück­lich emp­fiehlt ENTECH die Prüfung und Umset­zung lüf­tungs­tech­ni­scher Maß­nahmen, idea­ler­weise Lüf­tungs­an­lagen mit Wär­me­rück­ge­win­nung. Ebenso begrüßt ENTECH dann auch die qua­li­tativ gute Aus­füh­rungs­pla­nung und deren För­de­rung durch die Stadt Münster, gege­be­nen­falls auch nach DIN 1946–6. Aber eine norm­kon­forme und die spe­zi­fi­sche Nutzung ver­nach­läs­si­gende Prüfung auf Not­wen­dig­keit einer lüf­tungs­tech­ni­schen Maß­nahme ist über­flüssig und sollte nicht mehr zwin­gend ver­langt werden. Weder ist das Ergebnis daraus bindend, noch lassen sich aus dieser eh tech­nisch sehr schlicht gehal­tenen Prüfung Sicher­heiten oder Risiken ableiten in der einen oder anderen Rich­tung. Die Bera­tung zum rich­tigen Lüften (und Heizen) ist ein Schwer­punkt der durch­ge­führten Energieberatung.

Aus­blick für För­der­pro­gramm in Münster

  • Eine weitere Über­ar­bei­tung der Richt­linie ist mit­tel­fristig ange­kün­digt. Wir infor­mieren Sie über die Ent­wick­lung. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie an die För­der­mittel aus dem Pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« gelangen.
22Juni/21
Scheckiges Mauerwerk in Grau- und Brauntönen

Ener­gie­be­rater Gebäude (m/​w/​d)

Stel­len­an­ge­bots­be­schrei­bung:

Wir suchen enga­gierte und zuver­läs­sige Mit­ar­beiter für unseren tech­ni­schen Innen­dienst sowie im Außen­dienst in der Daten­auf­nahme und Ergebnispräsentation/​Beratung.

Ihre Auf­gaben:

  • Erstel­lung von Einspar­kon­zepten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Effi­zi­enz­be­ra­tung beim Kunden vor Ort
  • Bera­tung zu Fördermitteln
  • ener­gie­wirt­schaft­liche Bera­tung von Kunden
  • För­der­mit­tel­be­ra­tung (KfW, BAFA)
  • Erstel­lung von Ener­ge­ti­schen Nach­weisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Ermitt­lung und Berech­nung von Ein­spa­rungs- und Optimierungsmöglichkeiten
  • Erstel­lung bau­phy­si­ka­li­scher Nachweise
  • Steuerung/​Absprachen mit externen Inge­nieur- und Architekturbüros

Wir bieten:

  • eine viel­sei­tige und inter­es­sante Tätig­keit in einem Inge­nieur­büro mitt­lerer Größe
  • regel­mä­ßige Wei­ter­bil­dungs­maß­nahmen, Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­keiten für zahl­reiche »Ener­gie­be­ra­ter­zu­las­sungen«
  • stadt­nahen zen­tralen Arbeitsort und fle­xible Arbeitszeiten

Wir erwarten:

  • Fach­wissen im Bereich Ener­gie­effi­zienz und der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV
  • tech­ni­sches Studium oder Qua­li­fi­ka­tion als Techniker
  • alter­nativ Aus­bil­dung zum Bei­spiel für Gebäudetechnik
  • gute EDV-Kennt­nisse, vor allem in den MS-Office-Modulen Excel und Word sowie in Energiebilanz-Software
  • selbst­stän­dige, struk­tu­rierte und ziel­ori­en­tierte Arbeitsweise
  • idea­ler­weise abge­schlos­sene Fort­bil­dungen zum Ener­gie­be­rater (des Hand­werks, BAFA) und gege­be­nen­falls Zulas­sungen zu den Pro­grammen des BAFA und der KfW (Listung dena)
  • idea­ler­weise erste Berufs­er­fah­rung in der Kon­zep­tion nach­hal­tiger Gebäude
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stärke und aus­ge­prägte Bera­tungs­kom­pe­tenz sowie Teamarbeitsfähigkeit

Bei Inter­esse freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen.

  • wichtig in der Energie­beratung: auch Spaß und Fähig­keit, sich neuen Themen zu widmen
  • KFZ-Füh­rer­schein und Bereit­schaft für Dienst­reisen: 30 Prozent in Münster, 60 Prozent im Umkreis 50 km, 10 Prozent bundesweit

Nehmen Sie bitte per E‑Mail Kontakt auf mit Herrn Deppe: a.​deppe@​planungsbuero-​entech.​de

Ergän­zende Infor­ma­tionen zu den Anfor­de­rungen an die Bewerber:

erwei­terte Kennt­nisse: Pro­jekt­ma­nage­ment, tech­ni­sches Ver­ständnis, Finanz­pla­nung, Büro- und Verwaltungsarbeiten

Sollte in diesem Text aus Gründen der Les­bar­keit oder ähn­li­chem die männ­liche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Ange­hö­rige aller Geschlechter.

22Juni/21
Gebläsetür

Werk­stu­denten und Prak­ti­kanten (m/​w/​d)

Wir suchen für alle Geschäfts­be­reiche Werk­stu­denten, Prak­ti­kanten etc. (Teil­zeit, Minijob oder ähn­li­ches). Tätig­keits­be­schrei­bungen finden Sie in unseren sons­tigen Stellenbeschreibungen. 

Ins­be­son­dere zur Unter­stüt­zung im Bereich Luftdichtheitsmessungen:

Luft­dicht­heits­prüfer (m/​w/​d) im Außendienst

Die Aufgabe ist die Unter­stüt­zung bei der Prüfung der Dicht­heit von Gebäuden (Blower Door im Außen­ein­satz; über­wie­gend NRW mit Schwer­punkt Müns­ter­land) und gege­be­nen­falls auch Innen­ein­satz (Aus­wer­tung etc.).

Sollte in diesem Text aus Gründen der Les­bar­keit oder ähn­li­chem die männ­liche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Ange­hö­rige aller Geschlechter. 

09Feb./21
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« geht 2021 weiter

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg für 2021 wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  • Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  • gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  • ther­mi­sche Solaranlagen
  • sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem
  • Was­ser­kraft­an­lagen
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  • Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Wärme- und Kältenetze
  • ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  • Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  • Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  • Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2021 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Dabei gelten bis auf Wei­teres fol­gende Anpas­sungen der För­der­kon­di­tionen:

  • Bat­te­rie­spei­cher – Nummer 2.4 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Bat­te­rie­spei­cher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zuläs­sige Ver­hältnis der Leis­tung der Photo­voltaik­anlage in kWp zur Bat­te­rie­spei­cher­ka­pa­zität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, För­der­höchst­grenze: 75.000 Euro
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen – Nummer 2.6 der Richt­linie:
    Ver­ein­heit­li­chung des För­der­satzes für Wär­me­über­ga­be­sta­tionen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anla­gen­größe),
    Unter­nehmen sind wieder antragsberechtigt
  • Bio­mas­se­an­lagen - Nummer 2.7 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Kom­bikessel (Hybrid­kessel) und Holz­hack­schnit­zel­kessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pel­let­kessel mit Brenn­wert­technik, sowie was­ser­ge­führte Pel­let­öfen und Holz­ver­gas­er­öfen gefördert
  • Geo­thermie – Erd­wär­me­kol­lek­toren – Nummer 2.10 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Erd­wär­me­kol­lek­toren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²
  • Wohn­ge­bäude – Pas­siv­haus-Stan­dard und Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard – Nummern 2.12÷2.13 der Richt­linie:
    För­de­rung des Gebäu­de­stan­dards nur noch inner­halb des Lan­des­pro­jekts „100 Kli­ma­schutz­sied­lungen“
    Ein Link für die Antrag­stel­lung für diese För­der­ge­gen­stände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwen­dungs­be­scheiden und einer Gesamt­för­der­summe von 49,3 Mil­lionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und ins­ge­samt mehr als doppelt so viele För­der­mittel wie im Vorjahr bewil­ligt werden. « Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

11Mai/20

BAFA För­de­rung »Heizen mit erneu­er­baren Energien«

Seit Jah­res­be­ginn gilt eine neue Richt­linie für die För­de­rung von »Heizen mit Erneu­er­baren Ener­gien«. Im Rahmen des soge­nannten Markt­an­reiz­pro­gramms zahlt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA Zuschüsse für Maß­nahmen im Bereich Heiztechnik. 

Die in den letzten Jahren eta­blierte För­de­rung von Hei­zungs­maß­nahmen z.B. über das Pro­gramm KfW »Energie­effizient Sanieren« 151/​152 bzw. 430 ist seit Jah­res­be­ginn vom BAFA über­nommen, erwei­tert und in den Zuschüssen wesent­lich erhöht worden. Die wich­tigsten Merk­male möchten wir Ihnen dar­stellen und wich­tige Doku­mente zur Ver­fü­gung stellen (siehe Sei­ten­ende). In Bestands­ge­bäuden werden fol­gende Anlagen gefördert:

  • Solar­ther­mie­an­lagen
  • Bio­mas­se­an­lagen
  • effi­zi­ente Wärmepumpenanlagen
  • Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
  • Gas-Hybrid­hei­zungen

Wird für eine der oberen Anlagen eine Ölhei­zung ersetzt, wird zusätz­lich über ein »Ölaus­tausch­prämie« geför­dert. Auch in Neu­bauten ist eine För­de­rung möglich, aller­dings nicht für Gas-Hybridheizungen.

Welche Tech­niken werden nun wie geför­dert?
Um an die Zuschüsse zu gelangen, sind tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­rungen und weitere Rah­men­be­din­gungen ein­zu­halten, die im Ein­zel­fall zu prüfen sind. Dazu beraten wir gerne. Zudem müssen auch neue Bezeich­nungen wie »Gas­hy­brid« ver­standen werden. Hier nur das Wich­tigste zum Ver­ständnis sowie die För­der­sätze:
Solar­ther­mie­an­lagen
sind Solar­kol­lek­toren, die warmes Wasser für die Brauch­warm­was­se­r­er­wär­mung oder Hei­zungs­un­ter­stüt­zung liefern.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %.
Bio­mas­se­an­lagen
sind z.B. Holz­pel­lets- oder Holz­hack­schnit­zel­an­lagen.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Wär­me­pum­pen­an­lagen
bereiten Umwelt­wärme auf. Meist werden diese mit Strom betrieben, selten mit Gas.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
Erneu­er­bare Ener­gien Hybrid­hei­zungen (»EE-Hybride«)
stellen eine Kom­bi­na­tion der oben gelis­teten Tech­niken dar. Einen gemein­samen Betrieb einer der Tech­niken Bio­masse, Solar oder Wär­me­pumpe heißt „biva­lentes System“.
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 35 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 45%.
„Gas-Hybrid­hei­zungen“
sind normale Gas­brenn­wert­hei­zungen, die mit einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung gekop­pelt werden. Die häu­figste Kom­bi­na­tion ist die mit einer Solar­an­lage. „Rene­wable Ready“ bedeutet, dass eine Gas­brenn­wert­hei­zung geför­dert wird, wenn einer erneu­er­baren Wär­me­er­zeu­gung inner­halb von 2 Jahren nach­ge­rüstet wird.
Geför­dert wird nur im Gebäu­de­be­stand, nicht im Neubau!
Der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss beträgt 30 %, bei einem Ölhei­zungs­tausch 40%, „Rene­wable Ready“ mit 20%.

Details zum Ver­fahren
Wer wird geför­dert? Im Grunde genommen „alle“: Pri­vat­per­sonen, Woh­nungs­ei­gen­tür­mer­ge­mein­schaften, Kom­munen etc., frei­be­ruf­lich Tätige, Unter­nehmen, sons­tige … gemein­nüt­zige …
Siehe dazu im Detail in der Richt­linie selber.
Die Antrag­stel­lung erfolgt grund­sätz­lich vor der Auf­trags­er­tei­lung und digital über ein Portal beim BAFA. Wichtig dabei: „För­der­fähig sind nur Maß­nahmen, mit denen zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht begonnen worden ist. Als Vor­ha­ben­be­ginn gilt der Abschluss eines der Aus­füh­rung zuzu­rech­nenden Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trags. Pla­nungs­leis­tungen dürfen vor Antrag­stel­lung erbracht werden. Maß­geb­lich ist das Ein­gangs­datum des Antrags beim BAFA.“

Was sind för­der­fä­hige Kosten? Mehr als nur die Kosten für die eigent­liche Anlage!
Dies ist detail­liert in einem sepa­raten Doku­ment des BAFA geregelt.

ACHTUNG: Wenn Für Ihre alte Heizung eine Aus­tausch­pflicht gem. Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) § 10 besteht, erhalten Sie keine För­de­rung. Ver­ein­facht aus­ge­drückt wird es in diesem Sinne kri­tisch, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist. Es gibt dazu aber weitere (Aus­nahme-) Regeln. Dazu beraten wir gerne.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren För­der­pro­grammen
Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • Energie­effizient Bauen“ (Pro­gramm­nummer 153)
  • Energie­effizient Sanieren“ – Ergän­zungs­kredit“ (Pro­gramm­nummer 167)

Nicht zulässig ist eine Kumu­lie­rung mit:

  • der Steu­er­ermä­ßi­gung für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen bei zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz)
  • Energie­effizient Sanieren“ (151÷152 bzw. 430). Dies war in Teil­be­rei­chen bis Ende 2019 möglich. Aller­dings dürfen natür­lich die Effi­zi­enz­ver­bes­se­rungen durch die Anlagen bei der Berech­nung von Effi­zi­enz­haus­zielen berück­sich­tigt werden.

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Das sind z.B. für Gebäude in Münster:

  • Das „Proges“-Pro­gramm des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)
  • Das neue Pro­gramm der Stadt Münster „Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude, eben­falls mit Zuschüssen z.B. für Solar­kol­lek­toren etc.

Energie­beratung
Für die eigent­liche Antrags­stel­lung benö­tigen Sie einige Unter­lagen und Nach­weise von Ihrem Fach­un­ter­nehmer und vom Her­steller. Diese Details sowie viele andere För­der­vor­aus­set­zungen sind über­sicht­lich auf den Seiten des BAFA dar­ge­stellt. Eine Energie­beratung oder einen sach­ver­stän­digen Ener­gie­be­rater benö­tigen Sie bei diesem Pro­gramm nicht zwin­gend. Damit könnte die Sache erle­digt sein und Sie erhalten hohe Zuschüsse.

Aber:

  • errei­chen Sie damit das Optimum an Fördermitteln?
  • Ist die Anlage sinn­voll in das Gesamt­ge­bäu­de­system eingebunden?
  • Sind die Anla­gen­pa­ra­meter korrekt ausgelegt?
  • Welche Hei­zungs­technik ist die passende?
  • Sollten vorher flan­kie­rende Dämm­maß­nahmen durch­ge­führt werden?
  • Sind Sie hin­rei­chend über die Betriebs­kosten einer neuen Anlage auf­ge­klärt? Bei Wär­me­pum­pen­an­lagen bei­spiels­weise können die Betriebs­kosten (Strom) höher sein als bei einer alten unef­fi­zi­enten Ölheizungsanlage!

Aus­gangs­punkt sollte immer eine unab­hän­gige Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen gerne die Vor­ge­hens­weise. Für die För­de­rung durch das BAFA ist dies nicht zwin­gend not­wendig, aber ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben ist keine Opti­mie­rung möglich. Das BAFA fördert die Bera­tung z.B. über die Pro­gramm Energie­beratung Wohn­ge­bäude bzw. Nichtwohngebäude.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige prin­zi­pi­elle Infor­ma­tionen zur Verfügung:

BAFA-Förderung 2020: Zuschusshöhen und Techniken
BAFA-För­de­rung 2020: Zuschuss­höhen und Techniken
11Mai/20

Büro­fach­kraft (m/​w/​d)

Stel­len­an­ge­bots­be­schrei­bung:

Wir suchen einen/​eine engagierte/​n und zuverlässige/​n Mitarbeiter/​in für Büro- und Verwaltungstätigkeiten.

Ihre Auf­gaben:

  • all­ge­meine Sachbearbeitung
  • Kor­re­spon­denz
  • Kun­den­be­treuung per E‑Mail und Telefon
  • Ter­min­ma­nage­ment
  • Abstim­mung der Ver­wal­tungs­auf­gaben mit Mit­ar­bei­te­rinnen und Mitarbeitern
  • Rech­nungs­wesen
  • Büro­or­ga­ni­sa­tion

Wir bieten:

  • viel­sei­tige und inter­es­sante Tätig­keit in einem Inge­nieur­büro mitt­lerer Größe
  • abwechs­lungs­reiche Tätigkeit
  • ver­ant­wor­tungs­volle und lang­fristig ange­legte Einstellung
  • stadt­nahen zen­tralen Arbeitsort und fle­xible Arbeitszeiten

Wir erwarten:

  • Spaß im Umgang mit Menschen
  • idea­ler­weise eine Aus­bil­dung in einem kauf­män­ni­schen Beruf
  • gute EDV-Kennt­nisse, vor allem in den MS-Office-Modulen Word und Excel und Word sowie gege­ben­falls Buchhaltungssoftware
  • selbst­stän­dige, struk­tu­rierte und ziel­ori­en­tierte Arbeitsweise
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stärke und Teamarbeitsfähigkeit
  • Bereit­schaft, sich in Neues einzuarbeiten

Bei Inter­esse freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.

Nehmen Sie bitte per E‑Mail Kontakt auf mit Herrn Deppe: a.​deppe@​planungsbuero-​entech.​de

Ergän­zende Infor­ma­tionen zu den Anfor­de­rungen an die Bewerber:

Sollte in diesem Text aus Gründen der Les­bar­keit oder ähn­li­chem die männ­liche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Ange­hö­rige aller Geschlechter.

01Mai/20
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster ver­bes­sert För­de­rung Alt­bau­sa­nie­rung und Neubauten

In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jähr­liche Gesamt­för­der­summe ist gegen­über den Vor­jahren auf 4,5 Mil­lionen € ver­zehn­facht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwer­punkt der städ­ti­schen För­de­rung auf der Alt­bau­sa­nie­rung. Nun begüns­tigt die Stadt Münster auch Neu­bauten und die Instal­la­tion von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien. Damit wird das eta­blierte För­der­pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Alt­bau­sa­nie­rung in der Stadt Münster« abge­löst und erweitert.

1. »För­der­bau­stein Altbausanierung«

Die eta­blierte För­de­rung von Dämm­maß­nahmen über gestaf­felte Zuschüsse pro Qua­drat­meter ver­bes­serter Fläche der Gebäu­de­hülle bleibt erhalten. Die Anfor­de­rungen an die Dämm­qua­li­täten bleiben unver­än­dert – ebenso Zuschläge für öko­lo­gi­sche Dämm­stoffe. Das Bonus­system für ganz­heit­liche Dämm­maß­nahmen wird erwei­tert. Neu sind För­de­rungen im Bereich der Anlagen­technik wie Hei­zungs­austauch­pau­schalen oder die För­de­rung einer Foto­voltaik­anlage bei gleich­zei­tiger Dach­däm­mung. Es werden nun auch neuere Gebäude geför­dert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugs­fertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weg­ge­fallen ist die Grö­ßen­be­gren­zung auf Wohn­flä­chen in Eigen­heimen von unter 150 qm. Zusätz­lich kann ein vor­zei­tiger Bau­be­ginn nun geneh­migt werden, sodass mit der Geneh­mi­gung keine Nach­teile für die För­der­mittel entstehen.

Die Kopp­lung an eine vor­he­rige unab­hän­gige Energie­beratung bleibt eben­falls bestehen: Es muss ein Gut­achten nach den Kri­te­rien der BAFA-Energie­beratung für Wohn­ge­bäude erstellt werden.

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­an­teil etwa 350 €.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Altbausanierung Münster
Münster wirbt für geför­derte Altbausanierung

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­teil etwa 350 €.

Geför­dert werden (Auszüge):

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Außen­wand­däm­mung
  • Kern­däm­mung
  • Innen­wand­däm­mung
  • Dämmung der Kel­ler­decke oder des untersten Geschossbodens
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Einbau ener­gie­spa­render Lüftungsanlagen
  • Einen Bonus gibt es für den Einsatz öko­lo­gi­scher oder umwelt­freund­li­cher Dämmstoffe
  • Eben­falls gibt es einen Bonus bei »ganz­heit­li­cher Gebäudedämmung«
  • Ein Lüf­tungs­kon­zept, eine Luft­dicht­heits­mes­sung und »die Opti­mie­rung des Hei­zungs­sys­tems über die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs« werden eben­falls bezuschusst.

2. »För­der­bau­stein Effi­zienz im Neubau«

Große Ver­än­de­rungen gibt es bei dem För­der­bau­stein Neubau. Die bis­he­rige För­de­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­täts­si­che­rung wurde auf 1100 € ver­dop­pelt. Zusätz­lich gibt es nun eine För­de­rung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus oder 10000 € je Wohn­ein­heit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Trans­missions­wärme­ver­lust des Neubaus die Vor­gaben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV um min­des­tens 40 Prozent unter­schreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 45 dar­stellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spe­zi­fi­scher Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lust­koff­ef­fi­zient« = Mit­tel­wert für die Dämm­qua­lität der Gebäu­de­hülle inkl. der Wär­me­brü­cken), nicht den QP (»Pri­mär­ener­gie­be­darf« = Umwelt­be­las­tung durch die Ver­wen­dung von Energie für Heizen und Brauch­warm­wasser). Eine Kumu­la­tion mit För­der­mit­teln der KfW ist aus­drück­lich nicht möglich.

Wenn das Land Nord­rhein-West­falen einem Haus­halt Wohn­raum­för­de­rung für ein neues Eigen­heim bewil­ligt, gibt es einen wei­teren Zuschuss von 4000 €.

3. »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Energien«

Bisher wurden in der Richt­linie ledig­lich Foto­vol­ta­ik­an­lagen mit sta­tio­nären Bat­te­rie­spei­cher­sys­temen gefördert.

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Fotovoltaik in Münster
Münster fördert Fotovoltaikanlagen

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren Förderprogrammen

Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit vielen wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • »Energie­effizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/​Zuschüssen ab 20 Prozent
  • »Erneu­er­bare Ener­gien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
  • »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Energie­beratung ist wichtig

Aus­gangs­punkt sollte immer eine Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen die Vor­ge­hens­weise und die För­de­rung unsere Leis­tungen. Für die För­de­rung durch die Stadt Münster ist diese zwin­gend not­wendig, und die KfW emp­fiehlt die vor­he­rige Energie­beratung eben­falls. Ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben, die mit der Bera­tung erlangt werden, ist keine Opti­mie­rung möglich.

Das Pla­nungs­büro ENTECH erläu­tert gerne die Richt­linie. Einen ersten Über­blick, der auch die Ver­än­de­rungen gegen­über der alten Richt­linie über­sicht­lich dar­stellt, finden Sie hier in der Gegen­über­stel­lung.

Als zer­ti­fi­zierte Experten für Ener­gie­effi­zienz leiten wir Sie durch das Antrags­ver­fahren und leisten die Energie­beratung, die teils in diesem För­der­pro­gramm zwin­gend vor­ge­schrieben ist.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige Antrags­un­ter­lagen zur Verfügung:

Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie
Über­sicht­liche Gegen­über­stel­lung der alten und neuen Richtlinie
22März/20
Symbolbild »Jobs«

ENTECH stellt Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter ein

Das Pla­nungs­büro ENTECH sucht Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter als: