(Björn Meyer, Münster, 02.02.2026) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat geurteilt, dass Verbraucher nicht für die Stilllegung ihres Gasanschlusses zahlen müssen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber wir haben uns genauer angesehen, was es schließlich für Münster bedeuten würde.
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