Planung beginnt mit Energieberatung für Wohngebäude EBW
Sanierungen verlangen gute Vorbereitung
Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölheizung durch eine umweltfreundliche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als sogenanntes Effizienzhaus erneuern? Dann hilft eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude EBW, notwendige Arbeiten zu erkennen und zu planen.
Bestimmen Sie das Ziel Ihrer EBW
- Vielleicht möchten Sie eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus organisieren, um so schnell wie möglich die Energienutzung zu senken – und dabei komfortabler als vorher zu wohnen.
- Oder Sie planen Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Lüftungsanlagen oder anderer Fenster. Denken Sie etwa an effiziente Heizungstechnik? Was halten Sie andererseits von Solarthermie? Verteilen Sie doch mehrere Vorhaben über einen längeren Zeitraum. Sanieren Sie schrittweise mit Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind und letztlich zum Effizienzhaus führen können.
Die Energieberaterin oder der Energieberater orientiert sich an Ihrem Bedarf und erstellt einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP.
So läuft es beim Förderantrag
Sie stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Bitte registrieren Sie sich im BAFA-Portal – sämtliche Vorgänge laufen über diesen Online-Dienst: Sie können zum Beispiel den Status kontrollieren oder den Verwendungsnachweis ausfüllen.
Das BAFA kann Ihren Antrag bewilligen und die Überweisung auf Ihr Bankkonto veranlassen. Inzwischen ist die alte Regel entfallen, die eine sogenannte »Ermächtigung« ermöglichte: Anders als früher darf der Energieberater die bewilligte Fördersumme nicht vom Rechnungsbetrag abziehen. Sie müssen also die komplette Rechnungssumme zahlen. Im Gegenzug behalten Sie den Zuschuss. Dieses Prinzip gilt, selbst wenn Sie eine Vollmacht erteilen – aber der Energieberater kann Sie im Förderverfahren dank der Vollmacht vertreten.
Förderung für einige Einzelmaßnahmen steigt dank iSFP
Derweil ist der Zuschuss zum förderfähigen Beratungshonorar gesunken (Stand September 2025). Die Zuwendung für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Wohngebäude ab drei Wohneinheiten ist stärker als zuvor begrenzt – dabei verringert die Bekanntmachung vom 6. August 2024 die höheren Förderbeträge der ansonsten gültigen Richtlinie aus dem Jahr 2023. Die offiziellen Werte gelten bis auf Widerruf, zumal sich die Förderprogramme immer wieder ändern. Wenn Sie Ihr Projekt realisieren, kann ein iSFP die zugehörige Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG beeinflussen:
- Nach Regeln seit August 2024 gilt ohne Gewähr, dass bei einer Einzelmaßnahme aus dem iSFP mitunter die Fördersumme steigt – durch einen iSFP-Bonus anteilig von den Ausgaben für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Wenn Sie den iSFP vorlegen, kann das BAFA zudem höhere förderfähige Ausgaben berücksichtigen. Darüber entscheiden die jeweils gültigen Richtlinien und ergänzende Vorschriften.
- Für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder bei Sanierungen zum Effizienzhaus entfällt der iSFP-Bonus nach Stand vom Juli 2025.
- Zeitfenster laut »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für energetische Sanierungsmaßnahmen eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, kann der Bonus beantragt werden[…] Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird«.
Vor-Ort-Beratung und persönlicher Austausch erleichtern Sanierung
Ihre Energieexpertin oder Ihr Energieexperte wertet Dokumente wie Baupläne aus. Vor Ort wird der Zustand der Immobilie untersucht. Sie erhalten Informationen über Fördermittel. Erfahren Sie, welche Modernisierungen den Energieverbrauch senken. Dazu entsteht bei der Energieberatung ein spezielles Schriftstück: Für eine Förderung akzeptiert das BAFA diesen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, aber keinen anderen Beratungsbericht. Der Energieberater lässt Sie nicht im Stich mit dieser Zusammenstellung, die viele Fragen offen lässt: Profitieren Sie also von der persönlichen Energieberatung, mit der Sie Ihre Sanierung anstoßen.
Lesen Sie weitere Informationen
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt Details der Energieberatung für Wohngebäude – in der Kampagne »80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel«. Überblicken Sie die Energieberatung für Wohngebäude dank einer Broschüre: Laden Sie bequem dieses Faltblatt hier herunter.
ENTECH beobachtet EBW und iSFP
ENTECH beobachtet, wie sich die Energieberatung für Wohngebäude entwickelt. In unseren Gesprächen taucht immer wieder die Frage auf: Wofür brauchen wir eigentlich den iSFP?
- Der iSFP kann Ihnen finanzielle Vorteile etwa in der Förderung verschaffen.
- Außerdem sieht der iSFP übersichtlich aus.
- Nicht zuletzt zählt dieses Dokument als Abschlussbericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
Trotz vermeintlicher Vorzüge erregt der iSFP deutliche Kritik – so fordert der bekannte »Energiesparkommissar« Carsten Herbert als Gastautor von ENTECH: »Verzichten wir auf den iSFP«.