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03Apr/19
Bild von Schaufenster mit Verkaufsprozenten und als Schriftzug "KfW295 April2019"

Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme – KfW 295 aktuell April 2019

Die KfW weist auf Ände­rungen im Pro­gramm »Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme aus Erneu­er­baren Ener­gien in der Wirt­schaft – Kredit« (295) hin, die mit sofor­tiger Wirkung für alle neuen Anträge gelten.
Die För­der­be­din­gungen ver­bes­sern sich. Ebenso erfolgen Klarstellungen:

Con­tinue reading
28Jan/19
grosse Buchstaben KfW-FAQ vor Preisschildern

KfW ver­öf­fent­licht Details und Bei­spiele zum neuen Pro­gramm 295

Die KfW ver­öf­fent­licht über das Part­ner­portal weitere Details zum Pro­gramm »Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme aus erneu­er­baren Ener­gien in der Wirt­schaft ‑Kredit (295)« für Vor­haben zur Stei­ge­rung der Ener­gie­effi­zienz und zum Einsatz erneu­er­barer Wär­me­tech­no­logie in der Wirt­schaft. Mit Datum 23.01.2019 steht erst­malig auch zu diesem neuen Pro­gramm ein Exper­ten­wissen zum Kre­dit­pro­dukt zur Verfügung.

Auszug aus dem Expertenwissen zum Produkt KfW 295
Doku­ment aus dem Part­ner­portal mit wich­tigen Details und Bei­spielen (Quelle: KfW Exper­ten­wissen zum Produkt 295 vom Januar 2019) 

Durch die Betrach­tung von Bei­spiel­kon­stel­la­tionen ver­deut­licht die KfW die kom­plexen Zusam­men­hänge zwi­schen den ein­zelnen Modulen des attrak­tiven För­der­pro­gramms. Diese sind kom­bi­nierbar unter­ein­ander: daraus ergeben sich Chancen für die Optimierung.

Bei­spiel:
Anrech­nung der CO2-Ein­spa­rung bei Kom­bi­na­tion der Module 2 und 4

Ein Unter­nehmen plant:

a) eine neue effi­zi­en­tere Pro­zess­straße (Maß­nahme aus Modul 4). Die för-der­fä­higen Kosten betragen 100.000 Euro. Die jähr­liche CO2-Ein­spa­rung beträgt laut Einspar­kon­zept 30 Tonnen.

b) den Erwerb und die Instal­la­tion einer Solar­kol­lek­tor­an­lage zur Pro­zess­wär­me­be­reit­stel­lung (Maß­nahme aus Modul 2); Bisher wurde die Pro­zess­wärme über einen fos­silen Brenn­stoff gene­riert. Die för­der­fä­higen Kosten betragen 30.000 Euro. Die jähr­liche CO2-Ein­spa­rung beträgt 10 Tonnen.

Zu a) Der Tilgungs­zuschuss beträgt maximal 30 % von 100.000 Euro = 30.000 Euro. Der CO2-För­der­de­ckel aus dieser Maß­nahme beträgt 30 Tonnen CO2 * 500 Euro/​Tonnen CO2 = 15.000 Euro.
Hinzu kommt die CO2-Ein­spa­rung aus der Pro­zess­wär­me­maß­nahme. Der CO2-För­der­de­ckel erhöht sich um 10 Tonnen CO2 * 500 Euro/​Tonnen CO2 = 5.000 Euro.
Das Unter­nehmen erhält somit einen Tilgungs­zuschuss in Höhe von 20.000 Euro, da der – diesem Fall kumu­lierte – CO2-För­der­de­ckel zur Anwen­dung kommt.

Zu b) Der Tilgungs­zuschuss beträgt 45 % von 30.000 Euro = 13.500 Euro (kein CO2-För­der­de­ckel bei Ein­zel­maß­nahmen gemäß den Modulen 1 bis 3). 

Wichtig also: CO2-Ein­spa­rungen von Modul 2 werden auf den För­der­de­ckel von Modul 4 positiv angerechnet. 

Wie wird der Zuschuss nun berechnet? Dazu eine Über­sicht der KfW:

Tabellezu Zuschussberechnung
Modul­über­grei­fende Zuschuss­sbe­rech­nung für KfW 295 (Quelle: KfW Exper­ten­wissen zum Produkt 295 vom Januar 2019)

Was ist zu tun? Lassen Sie Ihre Inves­ti­ti­ons­vor­haben vor­zeitig prüfen: Was genau ist mit welchem Modul dieses Pro­grammms 295 und/​oder anderen Pro­grammen för­derbar?
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