Die KfW weist auf Änderungen im Programm »Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit« (295) hin, die mit sofortiger Wirkung für alle neuen Anträge gelten.
Die Förderbedingungen verbessern sich. Ebenso erfolgen Klarstellungen:
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KfW veröffentlicht Details und Beispiele zum neuen Programm 295
Die KfW veröffentlicht über das Partnerportal weitere Details zum Programm »Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft ‑Kredit (295)« für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologie in der Wirtschaft. Mit Datum 23.01.2019 steht erstmalig auch zu diesem neuen Programm ein Expertenwissen zum Kreditprodukt zur Verfügung.
Durch die Betrachtung von Beispielkonstellationen verdeutlicht die KfW die komplexen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Modulen des attraktiven Förderprogramms. Diese sind kombinierbar untereinander: daraus ergeben sich Chancen für die Optimierung.
Beispiel:
Anrechnung der CO2-Einsparung bei Kombination der Module 2 und 4
Ein Unternehmen plant:
a) eine neue effizientere Prozessstraße (Maßnahme aus Modul 4). Die för-derfähigen Kosten betragen 100.000 Euro. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt laut Einsparkonzept 30 Tonnen.
b) den Erwerb und die Installation einer Solarkollektoranlage zur Prozesswärmebereitstellung (Maßnahme aus Modul 2); Bisher wurde die Prozesswärme über einen fossilen Brennstoff generiert. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt 10 Tonnen.
Zu a) Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30 % von 100.000 Euro = 30.000 Euro. Der CO2-Förderdeckel aus dieser Maßnahme beträgt 30 Tonnen CO2 * 500 Euro/Tonnen CO2 = 15.000 Euro.
Hinzu kommt die CO2-Einsparung aus der Prozesswärmemaßnahme. Der CO2-Förderdeckel erhöht sich um 10 Tonnen CO2 * 500 Euro/Tonnen CO2 = 5.000 Euro.
Das Unternehmen erhält somit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20.000 Euro, da der – diesem Fall kumulierte – CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt.
Zu b) Der Tilgungszuschuss beträgt 45 % von 30.000 Euro = 13.500 Euro (kein CO2-Förderdeckel bei Einzelmaßnahmen gemäß den Modulen 1 bis 3).
Wichtig also: CO2-Einsparungen von Modul 2 werden auf den Förderdeckel von Modul 4 positiv angerechnet.
Wie wird der Zuschuss nun berechnet? Dazu eine Übersicht der KfW:
Was ist zu tun? Lassen Sie Ihre Investitionsvorhaben vorzeitig prüfen: Was genau ist mit welchem Modul dieses Programmms 295 und/oder anderen Programmen förderbar?
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