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09Feb/21
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« geht 2021 weiter

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg für 2021 wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  • Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  • gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  • ther­mi­sche Solaranlagen
  • sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem
  • Was­ser­kraft­an­lagen
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  • Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Wärme- und Kältenetze
  • ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  • Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  • Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  • Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2021 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Dabei gelten bis auf Wei­teres fol­gende Anpas­sungen der För­der­kon­di­tionen:

  • Bat­te­rie­spei­cher – Nummer 2.4 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Bat­te­rie­spei­cher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zuläs­sige Ver­hältnis der Leis­tung der Photo­voltaik­anlage in kWp zur Bat­te­rie­spei­cher­ka­pa­zität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, För­der­höchst­grenze: 75.000 Euro
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen – Nummer 2.6 der Richt­linie:
    Ver­ein­heit­li­chung des För­der­satzes für Wär­me­über­ga­be­sta­tionen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anla­gen­größe),
    Unter­nehmen sind wieder antragsberechtigt
  • Bio­mas­se­an­lagen - Nummer 2.7 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Kom­bikessel (Hybrid­kessel) und Holz­hack­schnit­zel­kessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pel­let­kessel mit Brenn­wert­technik, sowie was­ser­ge­führte Pel­let­öfen und Holz­ver­gas­er­öfen gefördert
  • Geo­thermie – Erd­wär­me­kol­lek­toren – Nummer 2.10 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Erd­wär­me­kol­lek­toren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²
  • Wohn­ge­bäude – Pas­siv­haus-Stan­dard und Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard – Nummern 2.12÷2.13 der Richt­linie:
    För­de­rung des Gebäu­de­stan­dards nur noch inner­halb des Lan­des­pro­jekts „100 Kli­ma­schutz­sied­lungen“
    Ein Link für die Antrag­stel­lung für diese För­der­ge­gen­stände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwen­dungs­be­scheiden und einer Gesamt­för­der­summe von 49,3 Mil­lionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und ins­ge­samt mehr als doppelt so viele För­der­mittel wie im Vorjahr bewil­ligt werden. « Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

07Feb/19
Haus bekommt Fotovoltaikanlage installiert

NRW führt in 2019 Ener­gie­ef­fi­zi­enz­för­der­pro­gramm progres fort

Seit etwa Anfang Februar können private Haus­halte, Unter­nehmen und auch Kom­munen wieder Zuschüsse über das seit vielen Jahren im Land NRW eta­blierte progres-Markt­ein­füh­rungs­pro­gramm bean­tragen: För­de­rungen gibt es bei­spiels­weise für die Instal­la­tion von Solar­kol­lek­toren (Warm­was­ser­be­rei­tung und Hei­zungs­un­ter­stüt­zung), für die Instal­la­tion von Akkus (»Spei­chern«), die den Strom einer neuen Foto­voltaik­anlage spei­chern können oder auch für den Bau eines Passiv- oder 3‑Literhauses.

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