Privatkunden
Aktuell: Förderung Gebäude
So geht es weiter seit Unterbrechung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG am 24.01.:
- Bei Sanierungen zum Effizienzhaus sinkt Förderung seit 28.07.
- Zuschüsse für Sanierungen zum Effizienzhaus sind gestrichen
- Förderung Neubau seit 20.04. nur als Kredit mit Tilgungszuschuss
- Förderung Neubau nur Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit
- Förderung Neubau seit 28.07. weiter gesunken
- seit 15.08. sinken Fördersätze Einzelmaßnahmen
- Änderungen Zuschläge bei Einzelmaßnahmen
Wie senken Sie den Energieaufwand für ihr Wohngebäude? Ihr Energieberater erstellt ein Konzept für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Oder Sie erhalten eine Übersicht passender Einzelmaßnahmen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA trägt die meisten Kosten der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Gespräche und ein Energiegutachten vermitteln Ihnen den Zustand und Änderungsvorschläge.
Auf Wunsch ersetzen vereinfachte Unterlagen den detaillierten Abschlussbericht. Wir überlegen gemeinsam, ob Ihnen dieser individuelle Sanierungsfahrplan iSFP genügt. Wollen Sie Einzelmaßnahmen aus dem iSFP realisieren und dafür Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude BEG erhalten? Wenige Einzelmaßnahmen könnten zu fünf Prozent iSFP-Bonus führen – etwa bei wesentlichen Arbeiten an der Gebäudehülle.
Mit dem Blower Door Messverfahren wird die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle bestimmt. Bereits kleine Lücken in der Gebäudehülle oder an Übergängen zu Installationselementen beeinträchtigen die Behaglichkeit, schrauben den Energieverbrauch in die Höhe und können Bauschäden verursachen.
Das Messverfahren kann beim Umbau oder Neubau helfen, diese Schwachstellen zu finden. Diese Untersuchung und anschließende Maßnahmen zur Abdichtung verhindern, dass feuchtwarme Luft in die Baukonstruktion eindringt. Damit lassen sich Mängel etwa durch Feuchteeintrag und Schimmelbefall vermeiden. Für Effizienzhäuser zählt oft ein detaillierter Dichtheitsnachweis zu den Pflichten.
Bei einem Neubau oder einer Komplettsanierung soll ein Effizienzhaus nach Vorgaben der KfW Bankengruppe entstehen. Effizienzhäuser sind nach ihren energetischen Qualitäten abgestuft. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG wächst der Tilgungszuschuss mit diesen Standards: So erhalten Sie bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 eine höhere Förderung als für ein Effizienzhaus 55.
Zwei Kriterien regeln die energetischen Standards für Wohngebäude, wie die KfW erklärt:
- »Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie Sie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung verbrauchen. Er berücksichtigt […] den gesamten Energieaufwand auch für vorgelagerte Prozesse«.
- »Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht«. Das bedeutet: »Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?«
KfW
In der BEG vergibt die KfW Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Zudem bietet die KfW zum Beispiel »Erneuerbare Energien – Standard«, einen »Förderkredit für Strom und Wärme«. Privatkunden müssen solche Förderanfragen über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzdienstleister abwickeln.
Bei einer Baubegleitung der Sanierung oder des Neubaus übernimmt die KfW die Hälfte der Kosten bis zu einigen Obergrenzen – sofern der Berater wie die ENTECH-Experten in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.